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Verwaltungsgericht Stuttgart erlaubt Kopftuch

Wie Nonnentrachten

Das Land Baden-Württemberg hat im Kopftuchstreit mit einer Stuttgarter Lehrerin eine schwere Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab am Freitag der Klage der deutschen Muslimin gegen eine Anweisung der Landesbehörden statt, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Die Anweisung sei rechtswidrig, so der Vorsitzende Richter Michael Schaber mit Verweis auf Nonnentrachten, die die Landesregierung im Schuldienst erlaubt. Sowohl die deutschen Ordensfrauen als auch der Islamrat begrüßten das Urteil. Aus dem Kultusministerium kam indirekt Kritik.

Die 55-jährige deutsche Muslimin darf aufgrund des Urteils, gegen das keine Berufung zugelassen wurde, weiterhin mit Kopfbedeckung arbeiten. Sie unterrichtet seit den 1970er Jahren an einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart. 1984 trat die Deutsche zum Islam über. Seit 1995 trägt sie auch im Unterricht ein Kopftuch, das die Schultern nicht bedeckt.

Grundsätzlich erklärte das Gericht das baden-württembergische Kopftuchverbot für rechtmäßig. Im vorliegenden Fall sei die Klägerin aber in ihrem Anspruch auf strikte Gleichbehandlung der Religionen verletzt worden. Der Richter betonte dabei, dass auch das Ordenshabit eine "eindeutig religiös motivierte Kleidung" sei und nicht privilegiert werden dürfe. Die Lehrerin hatte konkret auf eine staatliche Schule in Baden-Baden verwiesen, wo Ordensschwestern in Nonnentracht allgemein bildende Fächer unterrichten.

Baden-Württembergs Kultusminister Helmut Rau (CDU) will das Urteil eingehend prüfen. Ungeachtet dessen beharrte er darauf, dass das Kopftuch auch eine politische Botschaft beinhalten könne, deren Inhalt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Bei der Ordenstracht oder der jüdischen Kippa sei dies nicht der Fall.

Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) reagierte positiv auf die Entscheidung. Lehrerinnen islamischen Glaubens mit Kopftuch sollten grundsätzlich mit Ordensschwestern gleichgestellt werden, sagte die DOK-Vorsitzende, Generaloberin Aloisia Höing. Sie fügte hinzu, auch die Ordenstracht sei wie das Kopftuch eine Glaubensbekundung. Sie sei ein Zeichen des gemeinsamen Lebens und der Christuszugehörigkeit.

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland setzt auf weitreichende Konsequenzen aus dem Urteil. Die Entscheidung sollte bundesweit ein Anstoß dafür sein, das bisherige Vorgehen gegen Lehrerinnen mit Kopftuch zu überdenken, sagte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya.

Das baden-württembergische Kopftuchverbot wurde 2004 unter der damaligen Kultusministerin und heutigen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) im Schulgesetz festgeschrieben. Das Land reagierte damit auf eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Kopftuchverbot einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Vorausgegangen war ein langer Rechtsstreit mit der Lehrerin Fereshta Ludin, die ebenfalls ein Kopftuch im Dienst tragen wollte.