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"Die Berliner Sparkasse kann diskriminierungsfrei verkauft werden"

Sparkassenkompromiss

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den nach langen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem Bundesfinanzminister erzielten "Sparkassenkompromiss". Nach Darstellung der SPD kann die bisherige Eigentumsordnung der Sparkassen aufrecht erhalten bleiben. "Was lange währte, ist nun endlich zufrieden stellend gelöst worden", meint der Mittelstandsbeauftragte der Fraktion, Reinhard Schultz. Der "Sonderfall" der Berliner Sparkasse, die als "Beihilfefall" unter EU-Beobachtung stehe, sei abgetrennt worden von der Frage der Eigentumsordnung für öffentlich-rechtliche Sparkassen überhaupt. "Die Berliner Sparkasse kann diskriminierungsfrei verkauft werden und auch für den Fall, dass sie private Eigentümer findet, weiterhin den Namen Sparkasse führen", so Schultz.

Dieser Weg werde durch ein Schreiben der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) an den Finanzsenator von Berlin "frei gemacht". Das rote Sparkassen-S als Markenzeichen sei davon nicht berührt.

Zugleich werde die EU-Kommission Ende des Jahres das Vertragsverletzungsverfahren gegen Paragraf 40 Kreditwesengesetz, in dem der Schutz der Sparkassen verankert sei, einstellen.

"Natürlich kann bei einer neuen Sanierungs-Privatisierung einer großen Sparkasse das Thema neu aufbrechen", so Schultz. Umso wichtiger sei, dass der Sparkassenverbund funktioniere und Sanierungsbeihilfen ueberflüssig mache. Zu Privatisierungen von Sparkassen auf Grund von Trägerentscheidungen könne es nicht kommen, weil dies durch Paragraf 40 Kreditwesengesetz nicht gedeckt wäre. Ebenso müssten die Bundesländer, wie Hessen aber auch Nordrhein-Westfalen, die eine Öffnung der Sparkassen in Richtung privatrechtlicher Strukturen durch Novellierung ihrer Landessparkassengesetze ins Auge gefasst hätten, ihre Absichten ganz oder teilweise "korrigieren".

Vorläufig bleibe es dabei, dass Deutschland "das unveräußerliche Recht auf eine eigenständige Eigentumsordnung für das Kreditgewerbe insgesamt und die Sparkassen im Besonderen" habe. Das sei durch die europäischen Verträge gedeckt. "Die Privatbanken und deren Verbände, die sich über Monate und Jahre als Souffleure in den Schreibtischschubladen der EU-Wettbewerbsbehörde eingenistet hatten, sollten jetzt nach Hause zurückkehren und an der Weiterentwicklung und am Erfolg des Drei-Säulen-Modells unseres Bankenwesen konstruktiv und vorurteilsfrei mitwirken", so Schultz.

Lafontaine: Berliner Sparkasse ist "Lackmustest"

Für den Linksfraktionschef Oskar Lafontaine war es Mitte November eine Bedingung für die Regierungsbeteiligung der Linkspartei.PDS in Berlin, dass keine weiteren Privatisierungen unterstützt würden. So sei in Berlin der "Lackmustest", ob die Stadt die Sparkasse privatisiere. "Wir sind die Partei, die die Interessen der Beschäftigten zu vertreten hat", mahnte er.

Sein Kollege Gregor Gysi, einst Wirtschaftssenator in Berlin, hatte dagegen auf positive Effekte der Regierungsbeteiligung in Berlin auch als Gegengewicht zur SPD hingewiesen.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen Linkspartei.PDS und SPD wurde die Privatisierung der Berliner Sparkasse offenbar nicht erwähnt. Die Linke in der Linkspartei kritisierte, dass die Privatisierung somit "offensichtlich in Kauf genommen" werde. Die Kritiker sprachen von einer "weiteren Verschleuderung öffentlichen Eigentums".

Troost: Sparkassen-Einigung täuscht die Berliner Sparkassen-Kunden

Nach Auffassung des finanzpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Bundestag, Axel Troost, wurde mit dem aktuellen Sparkassen-Einigung "offenbar das Schlimmste zunächst verhindert, nämlich das bundesweite Ausbreiten von privatisierten Sparkassen, die faktisch Privatbanken sind. Aber: Die Ausnahme für die Berliner Sparkasse bleibt juristisch unnötig, schwächt das Sparkassenlager und täuscht die Berliner Sparkassen-Kunden", so Troost.

"Sowohl die Bundesregierung als auch aktuelle Rechtsgutachten sagen klar: Eine Ausnahmeregelung für Berlin wäre juristisch nicht nötig gewesen", so Troost. Er verweist dabei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage, nach der sich aus der EU-Beihilfeentscheidung zur Bankgesellschaft Berlin nicht die Notwendigkeit ergebe, die Verwendung der Bezeichnung "Sparkasse" auch einem privaten Käufer zu gestatten. Diese Auffassung sei auch durch ein jüngst vorgelegtes Rechtsgutachten des Kasseler Wirtschaftsjuristen Professor Bernhard Nagel bestätigt worden.

Nun komme es darauf an, die Details der Einigung sehr genau zu prüfen. Troost verwies in dem Zusammenhang auf widersprüchliche Informationen, die die Zulässigkeit "weiterer Ausnahmen" beträfen.

"Sofern weitere Ausnahmen tatsächlich wasserdicht verhindert wurden, ist das ein Erfolg, der der Intervention des Parlamentes sowie dem Engagement der Sparkassen-Beschäftigten in der ganzen Republik zu verdanken ist", so Troost. Der Bundestag hatte sich Ende September mit breiter Mehrheit für den "Sparkassen"-Bezeichnungsschutz eingesetzt, "nachdem die Linksfraktion das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte". Sparkassen-Beschäftigte hätten innerhalb weniger Wochen über 110.000 Unterschriften für den "Sparkassen"-Bezeichnungsschutz gesammelt.