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"Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere"

Von der Leyen für Ausstieg

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den unter Federführung des Bundesfamilienministeriums erstellten Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 1 Januar 2002 beschlossen. Ziel des unter Rot-grün beschlossenen Gesetzes sei es gewesen, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. "Der Zugang zur Sozialversicherung sollte ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert werden. Doch dies ist nicht ausreichend gelungen", heißt es in einer Mitteilung des Familienministeriums. Nach Auffassung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist "Prostitution kein Beruf wie jeder andere". Ausstieg sei das Ziel.

"Das Prostitutionsgesetz hat sein Ziel nur in Teilen erreicht", so von der Leyen. "Wir müssen weiter daran arbeiten, den Schutz der Prostituierten erheblich zu verbessern und die Prostitution wirkungsvoller zu kontrollieren."

"Das Gesetz konnte die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern"

Für Prostituierte sei es seit Einführung des Gesetzes am 1. Januar 2002 "leichter, Zugang zur Sozialversicherung zu bekommen, und es ist ihnen möglich, rechtlich gegenüber Freiern und Bordellbesitzern vorzugehen, um ihren Lohn durchzusetzen". In der Praxis werde dies aber kaum genutzt. Dies zeige der Bericht. Nur ein Prozent aller Prostituierten hätten einen Arbeitsvertrag.

87 Prozent sind dem Bericht zufolge krankenversichert, "ein Drittel von ihnen jedoch als Familienangehörige, nicht unter ihrer Berufsbezeichnung".

"Das Gesetz konnte die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern", meint die Ministerin. "Der Ausstieg aus der Prostitution ist rechtlich jederzeit möglich, er wird faktisch jedoch kaum genutzt. Die Möglichkeiten dazu wurden kaum verbessert. Die Befürworter des Gesetzes hatten die positive Erwartung, dass es mit Hilfe des Gesetzes gelingen könnte, die Kriminalität zu verringern. Für einen solchen Effekt gibt es bislang keine belastbaren Hinweise."

"Das Prostitutionsgesetz behindert nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung"

Andererseits hätten sich aber auch die Befürchtungen, die von Teilen der Öffentlichkeit mit dem Prostitutionsgesetz verknüpft wurden, "nicht bewahrheitet". Das Prostitutionsgesetz behindere nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Minderjährigenprostitution und Gewalt in der Prostitution. Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Aussage auf mehrere Gutachten, die zur Vorbereitung des Berichts der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden und für die unter anderem Fachkommissariate der Polizei und Staatsanwaltschaften in allen Teilen Deutschlands befragt wurden. Die Fachleute aus der Praxis wünschten sich "bessere Möglichkeiten zur engmaschigen Kontrolle von Bordellen", heißt es.

Von der Leyen kritisiert ein "Schönreden der Situation"

Das Prostitutionsgesetz basiere auf der Annahme, dass es sich bei Prostituierten um Menschen handele, die "freiwillig" auf diese Weise ihren Lebensunterhalt verdienen, so das Bundesfamilienministerium. "Das ist für mich ein Schönreden der Situation", so von der Leyen. "Viele Prostituierte suchen einen Ausweg, weil sie gezwungenermaßen unter menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten müssen." Insbesondere treffe das zu für Migrantinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel, Minderjährige sowie diejenigen, die sich prostituierten, um sich Drogen kaufen zu können.

Die Ideen der Bundesregierung: "Prüfen" - "Programme" - "Qualifizierungsmaßnahmen" - "Förderprogramme"

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es Handlungsbedarf, um den Schutz von Prostituierten wirksam zu verbessern. "Der Ausstieg aus der Prostitution ist unser wichtigstes Ziel", so der Leyen. Die Bundesregierung werde deshalb "prüfen", wie sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Ausstieg aus der Prostitution durch "Ausstiegshilfen und Programme" besser unterstützen könne. Ausstiegswillige Prostituierte sollten es künftig leichter haben, in Qualifizierungsmaßnahmen und Förderprogramme zu kommen.

... "weiter verbessern"

Weiterhin muss nach Auffassung der Bundesregierung der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution "weiter verbessert" werden. Wer Zwangsprostituierte oder Menschhandelsopfer zur Prostitution ausnutze, müsse dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hierzu solle "eine angemessene Lösung zur Regelung der Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten" geschaffen werden.

Strafrecht

"Der strafrechtliche Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch Prostitution wird erheblich verbessert", heißt es in der Mitteilung des Familienministeriums weiter. "Künftig würden Sexualkontakte Erwachsener mit Minderjährigen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage bis zu einem Alter des Opfers von 18 Jahren (gegenüber bislang 16 Jahren) nach § 182 Abs. 1 StGB unter Strafe gestellt." Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung befinde sich bereits in der parlamentarischen Beratung.

"Heute kann jemand ungestraft die Dienste einer 16-Jährigen annehmen, das wird in Kürze nicht mehr möglich sein. Alle, die von der Prostitution unter 18-Jähriger profitieren, können künftig bestraft werden", hob von der Leyen hervor.

"Ausbeutung von Prostituierten"

"Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Deshalb werden wir aufmerksam beobachten, ob die Arbeitsvermittlung rund um die Prostitution auch weiterhin ausgeschlossen bleibt", so von der Leyen. Prostitution dürfe "rechtlich nicht als zumutbare Option zur Sicherung des Lebensunterhalts" gelten.

Die Bundesregierung will weiterhin "prüfen, ob die Strafdrohungen für die verschiedenen Formen der Ausbeutung von Prostituierten und die Zuhälterei im richtigen Verhältnis zueinander stehen". Auch das Vermieterprivileg werde überprüft werden. "Wer ausbeuterische Vermietung für Prostituierte betreibt, muss genauso streng bestraft werden können, wie jemand, der ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte festlegt. Alle Formen der Ausbeutung von Prostituierten sind gleichermaßen strafwürdig", meint die Ministerin.

Gewerberecht

Weiterhin sollen die bestehenden rechtlichen Mittel des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts müssen "besser genutzt und ausgebaut" werden. "Für jedes Bierzelt braucht man eine Genehmigung, aber ein Bordell kann man ohne Erlaubnis betreiben, das ist nicht akzeptabel. Wer ein Bordell als Gewerbe anmeldet, muss dann mit strengen Kontrollen über das Gewerberecht rechnen", fordert die Ministerin. "Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie das Gewerberecht zum Beispiel mit der Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle und bordellartige Betriebe verändert werden kann."

Intelligente Waldbewirtschaftung gegen Kinderarbeit und Prostitution

Kenia

Die Kindernothilfe und der Naturschutzbund NABU starten eine gemeinsame Spendenaktion für Projekte der beiden Organisationen rund um den kenianischen Arabuko-Sokoke-Wald. Neue Einkommensquellen wie Pilzfarmen und Medizinpflanzen-Kulturen sollen dort den Menschen ein Auskommen sichern, so dass sie nicht mehr auf Raubbau an der Natur angewiesen sind. Kinder sollen so vor Ausbeutung durch Kinderarbeit und Prostitution geschützt werden.

Der 420 Quadratkilometer große Arabuko-Sokoke-Wald bietet vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten eine Heimat. Etliche davon wie die Sokokeeule leben nur noch in diesem letzten erhaltenen trockenen Küstenwald Ostafrikas. Doch der Wald und seine Bewohner sind bedroht. Denn rund um den Wald sind die Menschen so arm, dass sie heimlich Bäume fällen und Tiere jagen müssen, um zu überleben.

"Der Grundgedanke der Allianz zwischen Kindernothilfe und NABU ist einfach", erklärt Jochen Flasbarth, Präsident des NABU. "Nur in einer intakten Umwelt haben Kinder positive Zukunftschancen. Und anders herum gilt: Nur wo Menschen ein gesichertes Auskommen haben, sind sie nicht angewiesen auf Raubbau an der Natur."

Darum arbeiten Kindernothilfe und NABU zusammen. Für Erwachsene schaffen sie alternative Einkommensquellen: Bienen- und Schmetterlingszuchten, Pilzfarmen und Medizinpflanzen-Kulturen. Baumschulen entstehen, um den Holzbedarf der Menschen zu decken. Sie lernen außerdem, Matten und Körbe aus Palmblättern zu produzieren. Darüber hinaus wird das Gebiet für den Ökotourismus erschlossen. Die Einnahmen aus diesen alternativen Einkommensquellen sichern nicht nur das Überleben. Mit dem Geld zahlen Eltern ihren Kindern den Schulbesuch.

"Die Verbindung von Naturschutz und familienbezogener Entwicklungshilfe trägt dazu bei, Kinder und Jugendliche vor ausbeuterischer Kinderarbeit und Kinderprostitution im Tourismussektor zu bewahren", erklärt Dr. Werner Hoerschelmann, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe, einen weiteren Nutzen des Projektes. Denn viele arme Familien aus dem Umfeld des Waldes wandern in die Touristenzentren ab.

Im Sommer 2002 gingen die Kindernothilfe und der Naturschutzbund eine strategische Allianz ein. Unter dem Motto "Gemeinsam stark für Mensch und Natur" verbinden die beiden Organisationen damit Entwicklungszusammenarbeit und Ressourcenschutz. Nach nur wenigen Monaten Zusammenarbeit können die Kooperationspartner ihren ersten Erfolg verzeichnen: Die einsturzgefährdete Grundschule von Bogamachuko wurde renoviert und vor wenigen Wochen eingeweiht.

Am 22. Nov. 2002

Internationale Truppen fördern Prostitution im Kosovo

Frauenhandel

Die Präsenz internationaler Truppen und Organisationen im Kosovo hat zu einer starken Zunahme von Frauenhandel und der illegaler Sexindustrie in der Region geführt. Das berichtet die Menschenrechtsorganisation amnesty international. So kommen etwa 20 Prozent der Freier, die 2002 für 80 Prozent des Umsatzes sorgten aus den Reihen der internationalen Kräfte. Viele Frauen und Mädchen würden in die Sklaverei verkauft, bedroht, geschlagen, vergewaltigt, eingesperrt und zur Prostitution gezwungen werden. Die Organisation kritisierte auch den Umgang der Behörden im Kosovo mit dem Frauenhandel. So würden die gehandelten Frauen und Mädchen oft verhaftet und der - im Kosovo illegalen - Prostitution oder des illegalen Aufenthalts angeklagt und verurteilt.

Anschließen würden sie häufig in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Da KFOR-Soldaten und internationale wie lokale Polizeikräfte zu den Freiern zählten, fehle den Frauen und Mädchen vielfach das Vertrauen, sich in die Obhut dieser Kräfte zu begeben. Die Peiniger gingen dagegen meistens straffrei aus.

Welche Ausmaße und Auswirkungen der Frauenhandel auf die Betroffenen hat, zeige ein Bericht, den amnesty international im Rahmen ihrer zwei-jährigen Kampagne "Hinsehen & Handeln: Gewalt gegen Frauen verhindern" gestern veröffentlicht hat. Viele der gehandelte Frauen kommen danach aus den ärmsten Ländern Osteuropas. "Armut und Gewalterfahrung sind die Hauptursachen, die Frauen in die Arme der Menschenhändler treiben. Sie träumen von einem besseren Leben im Westen", sagte Jan Digel, Kosovo-Experte von amnesty. Gleichzeitig kämen immer mehr Zwangsprostituierte aus der Provinz selbst. Zunehmend würden Frauen aus dem Kosovo in die westlichen Länder Europas verkauft.

Laut dem bericht von amnesty international haben auch deutsche KFOR-Soldaten im benachbarten Mazedonien im Jahr 2000 regelmäßig Dienste von teilweise minderjährigen Zwangsprostituierten in Anspruch genommen. "Wir kritisieren, dass das Verteidigungsministerium bisher keine Untersuchungen angestrengt hat und die deutschen Soldaten bisher nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden," sagte Digel.

Am 07. Mai. 2004