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Lob und Tadel für rot-grünen Koalitionsvertrag

Sozialverbände melden sich zu Wort

Die Vereinbarungen des rot-grünen Koalitionsvertrags im Sozialbereich sind auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während die Arbeiterwohlfahrt (AWO) das Papier als "ein Programm der Gerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs" bezeichnete, kritisierte der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rentenbeschlüsse der Koalition als "völlig unzureichend". Auch die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) beklagte, bei der Reform der Sozialversicherungen bleibe die Regierung wichtige Antworten schuldig. Die Sozialversicherungen seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, einen Rückzug des Staates aus diesem Bereich und eine Privatisierung der Lebensrisiken dürfe es nicht geben. Die Verbraucher Initiative bezeichnete die Planungen im Gesundheitsbereich als "positiven Ansatz" und begrüßt vor allem den Ausbau der Prävention und Gesundheitsförderung.

Damit würden langfristig nicht nur die Gesundheitsausgaben gesenkt, sondern vor allem die Lebensqualität der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert, so die Verbraucher Initiative. Als unzureichend bewertet der Verband allerdings das Vorgehen gegen den Tabakkonsum. "Leider hat es zu einer umfassenden und durchgreifenden Gesundheitsreform nicht gereicht", so Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der Verbraucher Initiative. "In der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Politik der kleinen Schritte ist aber zumindest ein positiver Ansatz auf dem Weg zu einem effizienteren und verbraucherorientierten Gesundheitswesen erkennbar."

Notwendig ist nach Ansicht der Verbraucher Initiative eine stärkere Beteiligung von Verbraucherverbänden und Patientenvertretern an der Reform des Gesundheitswesens. Des Weiteren sei eine größere Unabhängigkeit der Gesundheitspolitik von den Interessen der Pharmaindustrie, der Krankenkassen und der Ärzteschaft notwendig. Hier brauche die Politik allerdings mehr Mut als in der Vergangenheit.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung bedauerte, dass die Wahlkampfforderung der Grünen nach einer Kindergrundsicherung sowie der stetige Ausbau von Leistungen für Familien in den Koalitionsvereinbarungen keine Rolle spielten. "In einer Zeit, wo über eine Million Kinder von Sozialhilfe leben und Kinder immer noch das Armutsrisiko Nummer Eins sind, geht der einseitige Ausbau der Kinderbetreuung an der sozialpolitischen Wirklichkeit in Deutschland vorbei", mahnte der Verbandsvorsitzende Pappenheim. Er betonte, dass beides notwendig sei und forderte eine Anhebung des Kindergeldes auf einheitlich 300 Euro sowie eine Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes.

Erfreut zeigte sich die Arbeiterwohlfahrt: Mit dem geplanten Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei und bis zu 16 Jahren komme die Koalition Forderungen der AWO nach. Für die anstehenden Reformen fordert die AWO eine stärkere Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände.

Über die Festlegungen im Koalitionsvertrag hinaus fordert die AWO eine möglichst rasche Reform der Pflegeversicherung. Nötig seien umfassende Änderungen, um einen finanziellen Kollaps der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege in den nächsten Jahren abzuwenden. Damit die ambulante Pflege Vorrang vor der stationären Pflege erhalten kann, müsse diese auf eine neue wirtschaftliche und organisatorische Basis gestellt werden, so die AWO.

Bei der für diese Legislaturperiode geplanten Reform der Sozialhilfe mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe müsse der Blick verstärkt auf die soziale Balance gerichtet werden. Die Zusammenlegung dürfe nicht zu einem höheren Armutsrisiko für eine Vielzahl von Arbeitslosen führen.

Der SoVD dagegen kritisierte, der neue Koalitionsvertrag enthalte weder die Einbeziehung jeglicher Erwerbsarbeit in die Pflichtversicherung, noch die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter durch die Sozialrente oder die Einbeziehung aller Alterssicherungssysteme in die Reform. Nötig sei der Ausbau zu einer Erwerbstätigenversicherung für alle Arbeitnehmer, Beamten und Selbstständigen, ein verlässlicher ausreichender Bundesanteil und eine Wertschöpfungsabgabe neben dem Arbeitgeberbeitrag. Denn zur gerechten Lastenverteilung, zur Stabilisierung der Finanzen, zur Sicherung eines angemessenen Rentenniveaus und zum Erhalt des sozialen Friedens müssten die Rentenversicherungsbeiträge auf eine breitere Bemessungsgrundlage gestellt werden.

Es dürfe nicht länger angehen, dass hochprofitable Unternehmen massenweise Arbeitskräfte entließen und sich dadurch gleichzeitig von ihrer Pflicht zur Mitfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme weitgehend befreiten, unterstrich der SoVD-Präsident.

Die Nationale Armutskonferenz (NAK) gibt sich leicht optimistisch: "Wenn auch noch unsicher ist, welche politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung jetzt endlich im Steuer- und Transferbereich ergriffen werden, um eine weitere Öffnung der Schere zwischen Arm und Reich zu verhindern, so ist doch absehbar, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht mehr ausschließlich nach dem Motto erfolgt, Wenn es für alle nicht mehr reicht, springen die Armen ein", so NAK-Sprecher Paul Saatkamp.

Nach Auffassung der NAK muss die Bundesregierung endlich eine weitreichende Strategie zur Armutsbekämpfung entwickeln. Das alleinige Erstellen eines Armutsberichtes in jeder Legislatur reiche ebensowenig aus wie immer wieder erneut eine weitreichende Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu propagieren. Die aus dem Armutsbericht hervorgehenden Erkenntnisse müssten in konkrete politische Maßnahmen umgesetzt und Arbeitslosigkeit - als zwar wichtigste, aber nicht einzige Armutsursache - endlich wirksam bekämpft werden.