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Gericht stoppt Demoverbot am Flugplatz Rostock-Laage

G8-Gipfel

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das strikte Demonstrationsverbot jetzt auch für den Bereich des Flugplatzes Rostock-Laage gelockert. Die Richter setzten die Beschränkungen der Polizei für mehrere Kundgebungen im näheren Umfeld des Airports unter Auflagen teilweise außer Vollzug. Die Organisatoren müssten dafür Sorge tragen, dass unter anderem Zufahrtswege und der Zugang zu den Sicherheitstoren des Flugplatzes nicht behindert würden, sagte ein Gerichtssprecher. Dadurch könne die Bewegungsfreiheit der Sicherheitskräfte hinreichend sichergestellt und eine Blockade des Flughafens ausgeschlossen werden. Die Organisatoren der Protestaktionen begrüßten die Entscheidung. Jetzt könne am 6. Juni den acht mächtigsten Staatchefs direkt am Flugplatz laut verkündet werden, dass sie nicht willkommen seien, sagte eine Sprecherin der Gipfelkritiker.

Eine ursprünglich vorgesehene Aktion an der Flughafeneinfahrt in Weitendorf sei durch das Gericht vom Tor in die Ortschaft verlegt worden. Dagegen habe man Beschwerde eingelegt, hieß es.

Rosa Wohlgemuth vom Vorbereitungskreis des "Aktionstags gegen Krieg, Folter und Militarisierung" sagte, der Flughafen Rostock-Laage sei "mit dem Jagdgeschwader 73 Steinhoff Teil der militaristischen Politik der G8". Dort würden Eurofighter-Piloten für Auslandseinsätze ausgebildet. "Der Militärflughafen ist eine bedeutende militärische Drehscheibe der NATO-Staaten", so Wohlgemuth. "Auch deswegen protestieren wir am 6. Juni ganz nah an diesem Militärflughafen."

Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte bereits am Freitag das von der Rostocker Polizei großräumig verhängte Versammlungsverbot um den G8-Tagungsort für einen am 7. Juni geplanten Sternmarsch gekippt. Die Richter erachteten das Demonstrationsverbot im Wesentlichen nur innerhalb des errichteten Sicherheitszauns und in einer Pufferzone von 200 Metern für rechtmäßig.

Das Sternmarsch-Bündnis will den 200-Meter-Abstand zum Zaun nicht akzeptieren und gegen damit verbundene Auflagen gerichtlich vorgehen. Der für den G8-Gipfel zuständige Polizeiplanungsstab Kavala hatte gegen die Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald wird sich voraussichtlich am 30. Mai mit der Angelegenheit befassen.