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Grüne fordern Geldstrafe für Otto Schily

Nebentätigkeiten nicht angezeigt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, fordert eine Geldstrafe für den Regelverstoß des ehemaligen Innenministers und SPD-Bundestagsabgeordneten Otto Schily (SPD) bei der Veröffentlichung seiner Nebentätigkeiten. Das neu geschaffene Sanktionssystem, das bei Verstößen ein Ordnungsgeld von bis zu 48.000 Euro vorsehe, müsse auch im Fall Schily greifen, sagte Beck am Mittwoch in Berlin. Das Bundestagespräsidium hatte zuvor einen Verstoß bei Schily zuvor formell festgestellt.

Schily habe "anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt" und somit gegen die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete verstoßen, hieß es nach einer Sitzung des Bundestagspräsidiums.

"Die Nichteinhaltung von geltendem Recht durch einen ehemaligen Bundesinnenminister ist beschämend", kritisierte Beck. Schily habe mehrfach Gelegenheit gehabt, seine Nebentätigkeiten ordnungsgemäß anzuzeigen und habe dies dennoch nicht getan. "Wir sehen keinen Grund, jetzt auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ihn zu verzichten", sagte Beck.

Schily wurde nach ddp-Informationen eine weitere Frist bis zum 28. März eingeräumt, um sich zu äußern. Danach wird das Bundestagspräsidium über Sanktionen entscheiden. Der ehemalige Innenminister weigert sich trotz mehrmaliger Aufforderung, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen, obwohl die Parlamentarier nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet sind.