Ärzteorganisation IPPNW fordert Beendigung der weiteren Atommüllproduktion
"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überfällig"
Die IPPNW unterstützt die Atommüll-Verfassungsbeschwerde, die von Nachbarn des Atomkraftwerks Gundremmingen zusammen mit dem Verein "FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik" im September 2006 in Karlsruhe eingereicht worden ist. Nach Auffassung der Kläger verstoßen die Atomkonzerne und der Staat gegen das Grundrecht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Auch verletze der Staat seine ihm im Grundgesetz, Artikel 20a, auferlegte Pflicht, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" zu schützen.
"Die Zeit drängt, denn obwohl wir schon seit Jahrzehnten das bisherige Atommüllproblem nicht gelöst haben, wird an noch 12 Kernkraftwerksstandorten in Deutschland täglich neuer tödlich strahlender Atommüll produziert", so Claußen. "Dass den Verfassungsrichtern diese Entscheidung offensichtlich nicht leicht fällt, zeigt sich schon darin, dass sie seit zwei Jahren prüfen, ob sie die eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen".
Die IPPNW erinnert daran, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung schon im Jahr 2000 festgestellt hat, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie wegen des ungelösten Atommüllproblems nicht verantwortbar sei. Dieses Votum sollte nach Auffassung von Claußen Grundlage für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein.