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Kammern dürfen nicht für Studiengebühren oder Atomenergie werben

VGH erteilt IHK Maulkorb

Industrie- und Handelskammern (IHK) dürfen keine politischen Forderungen nach Studiengebühren oder Kernenergie aufstellen. Das entschied am 5. Februar der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel (Az.: 8 A 1559/07). Die "Limburger Erklärung", die die hessischen Kammern im Juni 2004 an die Landesregierung gerichtet hatten, sei deshalb in Teilen rechtswidrig.

Das Positionspapier zum Gewerbe- und Industriestandort Hessen enthielt Forderungen zu verschiedenen Politikfeldern. Unter anderem verlangten die Kammern die Abschaffung der Ökosteuer, die Einführung von Studiengebühren, die weitere Nutzung der Atomenergie und den zügigen Ausbau des Frankfurter Flughafens.

Nach Ansicht des VGH dürfen Kammern bei Themen, die nicht unmittelbar die Interessen der gewerblichen Wirtschaft berühren, aber keine konkreten Maßnahmen fordern, sondern nur Ziele formulieren. So könnten sie zwar zur Behebung des Fachkräftemangels für eine bessere Bildung plädieren. Mit der Forderung nach einem Ausbau der Ganztagsbetreuung hätten sie jedoch ihre Kompetenzen überschritten.

Mit dem Urteil gab der VGH dem Kasseler Reisebürounternehmer Kai Boeddinghaus in der Berufungsverhandlung zumindest teilweise recht.

Der parteilose Politiker hatte gegen die Kasseler IHK wegen deren Mitwirkung an dem Grundsatzpapier geklagt. In erster Instanz war er noch unterlegen. Das Kasseler Verwaltungsgericht hatte sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezogen, nach der sich Kammern zu allem äußern dürfen, was wirtschaftliche Belange auch nur am Rande berührt, und die Klage im Januar 2007 abgewiesen.