Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Althaus' Verteidiger Walter Kreissl stimmte Anzenberger zufolge dem Urteil zu. Die Staatsanwaltschaft müsse innerhalb von drei Tagen gegen das Urteil Berufung einlegen, ansonsten werde es rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte Althaus vorgeworfen, am 1. Januar 2009 in der Obersteiermark einen Skiunfall verursacht zu haben. Die 41-Jährige Slowakin Beata C. starb an ihren Hirnverletzungen.
Althaus selbst erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung. Er wird seit mehreren Wochen in einer Klinik in Allensbach am Bodensee behandelt.
Althaus' Verteidiger Kreissl hatte erst am Dienstagmittag beim Bezirksgericht Irdning beantragt, die Hauptverhandlung noch am Nachmittag durchzuführen. Althaus werde sich "im Sinne der im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärten Umstände" im Zusammenhang mit seinem Skiunfall am Neujahrstag "geständig verantworten" sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimmen, hieß es. Bei der Verhandlung ließ sich Althaus von seinem Anwalt vertreten.
In einer schriftlichen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft hatte Althaus zuvor erklärt, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben und keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können. Er nahm jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis und übernahm die Verantwortung für sein Handeln.