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Verstoß gegen EU-Subentionsregeln kann Strafen in Miliionenhöhe bedeuten

Briefmonopol der Deutschen Post ist nun eingeschränkt

Das Briefmonopol der Deutschen Post wird ab Januar eingeschränkt. Der Bundestag stimmte in der Nacht zum Freitag mehrheitlich einer entsprechenden Änderung des Postgesetzes zu. Damit entfällt die erst im vergangenen Jahr bis 2007 verlängerte Exklusivlizenz der Deutschen Post bei Standardbriefen bis 200 Gramm. Die Gewichtsgrenze wird nun ab 2003 auf 100 Gramm abgesenkt, ab 2006 dann auf 50 Gramm. Unterdessen gibt es nach Medienberichten neuen Wirbel um den Abschluss des seit Jahren in Brüssel laufenden Verfahrens wegen angeblich unerlaubter Quersubventionierung bei der Post und der Inanspruchnahme öffentlicher Gelder. Die Post soll ihre defizitäre Paketsparte mit Gewinnen aus dem Briefdienst subventioniert haben, wofür nun Strafen ins Haus stünden.

Der Konzern gab sich unterdessen gelassen. Ein Sprecher betonte auf Anfrage, gerade der Vorwurf der Quersubventionierung sei in einem anderem Verfahren im vergangenen Jahr von der EU bereits ausgeräumt worden.

Börsenexperten reagierten mit Abstufungen für die Post-Aktie auf die Nachrichten. Analysten stuften die Deutsche Post von "Kaufen" auf "Halten" herunter. Die Entscheidung wurde ausdrücklich mit der möglichen Zahlung von 570 Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die EU-Subventionsregeln begründet. Allerdings werde es nicht für wahrscheinlich gehalten, dass die Post die volle Summe zurückzahlen müsse, sagten die Analysten. An der Frankfurter Börse notierte die Post-Aktie gegen 11.30 nahezu unverändert und damit besser als die meisten DAX-Werte.

Durch die Neufassung wird eine EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Briefmarktes national umgesetzt. Die völlige Öffnung des Marktes ist in der EU noch umstritten. Der Bundesverband Deutscher Postdienstleister begrüßte jedoch die Entscheidung des Bundestages und forderte den Bundesrat zur Unterstützung auf.