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33.300 Euro Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

Im Zusammenhang mit dem schweren Skiunfall am Neujahrstag in Österreich ist Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) am Dienstag (3. März) vom Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro (180 Tagessätze zu 185 Euro) verurteilt worden. Darüber hinaus wurden dem Witwer der bei dem von Althaus verursachten Skiunfall verstorbenen Beata C. ein Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche zuerkannt, wie die Sprecherin des Landesgerichtes Leoben, Sabine Anzenberger, mitteilte.

"Unter Beibehaltung seiner Bezüge" Dresdens suspendierter OB Roßberg zu Bewährungsstrafe verurteilt

Dresdens suspendierter Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) ist am 4. Juni wegen Beihilfe zum Bankrott zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Landgericht Dresden deutlich unter dem im September 2006 verhängten Strafmaß aus erster Instanz. Damals war Roßberg von einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

800.000 Euro Haftstrafe für Ex-Krankenkassenvorstand wegen Untreue

Wegen Veruntreuung von Geldern im großen Stil müssen das Ex-Vorstandsmitglied einer nordhessischen Krankenkasse und eine dort früher arbeitende Vorstandssekretärin für jeweils drei Jahre ins Gefängnis. Das Kasseler Landgericht befand das Ehepaar am 1. November für schuldig, die Betriebskrankenkasse in den Jahren 2000 bis 2003 um fast 800.000 Euro geprellt zu haben. Der 38-jährige Mann und seine 44-jährige Frau sollen "ohne entsprechende Gegenleistung" ihre Gehälter durch Prämien verdoppelt und überdies in großem Stil für nicht erbrachte oder bereits bezahlte Überstunden kassiert haben.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung Lebenslange Haft für junge Straftäter

Schwerverbrecher, die wegen einer Tat in ihrer Jugendzeit verurteilt wurden, sollen künftig auch nach Verbüßung der Haftstrafe unter bestimmten Bedingungen hinter Schloss und Riegel bleiben. Das Bundeskabinett billigte am 18. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.

"Hetze gegen linke Gruppierungen" Geldstrafen für Mitglieder der ehemaligen "Kameradschaft Westerwald"

Das Landgericht Koblenz hat 13 Mitglieder der ehemaligen rechtsextremen "Kameradschaft Westerwald" zu Geldstrafen verurteilt und verwarnt. Die Angeklagten seien nur Mitläufer "in der zweiten und dritten Reihe" gewesen, begründete das Gericht am Montag die vergleichsweise milden Urteile. Keiner von ihnen habe sich an Gewalttätigkeiten beteiligt. Dennoch hätten sie erkennen können, dass die "Kameradschaft Westerwald" mit ihrer Hetze gegen Ausländer und linke Gruppierungen kriminelle Ziele verfolge.

"Race War" Bewährungsstrafen für Neonazi-Musiker

Das Stuttgarter Landgericht hat am Mittwoch die Mitglieder der Neonazi-Band "Race War" zu Haftstrafen zwischen 17 und 23 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsschutzkammer befand die vier Angeklagten unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung für schuldig. Die Musikgruppe hatte den Angaben zufolge über mehrere Jahre hinweg auf Konzerten und CDs rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet. Inzwischen soll sie ihre Aktivitäten weitgehend eingestellt haben.

"Erhebliche neue Anhaltspunkte" Verbrecher dürfen nach Absitzen der Haftstrafe nicht beliebig inhaftiert bleiben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erschwert. Diese Maßregel sei nur dann erlaubt, wenn während der Haft "erhebliche" neue Anhaltspunkte für eine große Allgemeingefährlichkeit des Verurteilten bekannt würden. Der BGH erklärte am Freitag im Falle eines wegen schweren Raubes verurteilten Mannes die vom Landgericht Gera angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung für nichtig. Der 2. Strafsenat in Karlsruhe verwies auf den "hohen Rang" des Freiheitsgrundrechts.

Gentechnikgesetz Gentechnik-Befürworter riskieren offenbar EU-Strafen bis 725.000 Euro täglich

Der Bundesrat nimmt für ein abgeschwächtes Gentechnikgesetz EU-Strafgelder bis zu 725.000 Euro pro Tag hin. Das sagte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der zweite, zustimmungspflichtige Teil des Gentechnikgesetzes gebe den Ländern die Möglichkeit, Nachbesserungen am ersten Teil zu fordern. Zusätzlich stehe die Bundesregierung unter Zeitdruck und "ist somit erpressbar". Das Gentechnikgesetz setze die "EU-Freisetzungsrichtlinie für Gentechnik-Organismen" um. Werde das Gesetz geändert, drohe Deutschland ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bund Strafgelder bis zu 725.000 Euro pro Tag. Der Bundesrat will Änderungen bei den seit Februar geltenen Haftungsfragen und zum Standortregister bei Genanbau durchsetzen.

Briefmonopol der Deutschen Post ist nun eingeschränkt Verstoß gegen EU-Subentionsregeln kann Strafen in Miliionenhöhe bedeuten

Das Briefmonopol der Deutschen Post wird ab Januar eingeschränkt. Der Bundestag stimmte in der Nacht zum Freitag mehrheitlich einer entsprechenden Änderung des Postgesetzes zu. Damit entfällt die erst im vergangenen Jahr bis 2007 verlängerte Exklusivlizenz der Deutschen Post bei Standardbriefen bis 200 Gramm. Die Gewichtsgrenze wird nun ab 2003 auf 100 Gramm abgesenkt, ab 2006 dann auf 50 Gramm. Unterdessen gibt es nach Medienberichten neuen Wirbel um den Abschluss des seit Jahren in Brüssel laufenden Verfahrens wegen angeblich unerlaubter Quersubventionierung bei der Post und der Inanspruchnahme öffentlicher Gelder. Die Post soll ihre defizitäre Paketsparte mit Gewinnen aus dem Briefdienst subventioniert haben, wofür nun Strafen ins Haus stünden.

Zemin in Deutschland Haftstrafen wegen Pro-Demokratie-Artikeln

Reporter ohne Grenzen fordert Bundeskanzler Gerhard Schröder auf, sich für die Freilassung der in China inhaftierten Journalistinnen, Journalisten und Webseiten-Betreiber einzusetzen. Die Organisation zählt China zu den drei größten Widersachern der Pressefreiheit. Wir dokumentieren einige Fälle:

Explodierte Feuerwerksfabrik Milde Strafen für Enschede-Direktoren

Im Prozess um die vor knapp zwei Jahren explodierte Feuerwerksfabrik im niederländischen Enschede sind gegen die beiden angeklagten Direktoren milde Strafen verhängt worden. Das Gericht in Amelo verurteilte den 39-jährigen Ruud Bakker und den 50-jährigen Wim Pater am Dienstag zu jeweils sechs Monaten Haft. Drei Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil beide Männer bereits drei Monate in Untersuchungshaft gesessen haben, gilt ihre Strafe als abgegolten.