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Mahler zu sechs Monaten Haft verurteilt

Volksverhetzung

Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Cottbus habe die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte Gerichtsdirektor Wolfgang Rupieper am 23. November. Der 71-Jährige hatte im November 2006 beim Haftantritt wegen einer wegen Volksverhetzung verhängten Strafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen vor Anhängern den Hitlergruß gezeigt. Damit machte er sich nach Ansicht der Kammer schuldig, ein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation verwendet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Mahler, der derzeit auf freiem Fuß ist, war selbst nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Offen ist den Angaben zufolge, ob seine Verteidigerin und Lebensgefährtin Revision einlegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Mahler ist einschlägig vorbestraft. Im Januar 2005 hatte ihn das Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, die er zunächst in Cottbus und dann in Bayern absaß. Er hatte im Hinblick auf das später vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte NPD-Verbotsverfahren einen Schriftsatz mit laut Urteil volksverhetzenden und antisemitischen Passagen verfasst.

Die Staatsschutzabteilung der bayerischen Polizei hat unterdessen gegen Mahler neue Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Mehrere Bürger aus Mahlers Wohnort Ebersberg hatten in den vergangenen Tagen einen persönlich gehaltenen Brief samt einer CD in ihrem Briefkasten gefunden, wie die Polizei mitteilte. Darin habe Mahler auch die Leugnung des Holocaust thematisiert.