Eckpunkte für neues Gefahrtiergesetz in Nordrhein-Westfalen
Deutscher Tierschutzbund lobt Entwurf als Fortschritt
Und weiter: „Ein Verbot der Haltung besonders gefährlicher Tiere in Deutschlands bevölkerungsreichsten Bundesland ist daher ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Erst kürzlich hatte eine Studie des Verbandes gezeigt, dass Tierheime in den vergangenen fünf Jahren rund 30.000 Reptilien aufnehmen mussten, darunter gefährliche Arten wie Schnappschildkröten und Riesenschlangen. Oft unterschätzen Tierhalter die Kosten, das Lebensalter und die Endgröße der Tiere. Gleichzeitig ist es viel zu leicht diese Wildtiere zu bekommen. Nordrhein-Westfalen ist Standort zahlreicher Tierbörsen. So unter anderem der größten Reptilienbörse Terraristika, die viermal jährlich in Hamm stattfindet. Dort werden zudem hoch giftige Tiere verkauft. Einige der dort gekauften Tiere haben hinterher zu Unfällen oder enormen Feuerwehreinsätzen geführt, wie die zu trauriger Berühmtheit gelangte Monokelkobra in Mühlheim. Zu Schnäppchenpreisen sind die Tiere viel zu leicht für jedermann erhältlich. Die Beliebtheit der Wildtiere wird ihr Verhängnis, denn sie leiden unter der oft nicht fachgerechten Haltung. Gefahrtierregelungen bundesweit unterschiedlichBundesweit ist Nordrhein-Westfalen das neunte Bundesland, das eine Gefahrtierregelung schafft. Nur Hessen und Berlin haben bisher die Haltung besonders gefährlicher Tiere grundsätzlich untersagt. Alle anderen Bundesländer sehen hier Ausnahmeregelungen bzw. Erlaubnispflichten oder reine Genehmigungspflichten vor. „Es ist zu begrüßen, dass in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird, dass es Tierarten gibt, die für eine Haltung im Privathaushalt ungeeignet sind“, so Schröder, „solange jedoch jede Regelung in jedem Bundesland unterschiedlich ist, bleibt es für die Behörden schwierig konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.“ Umso wichtiger wird es, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, welche eine bundesweite Regelung des Handels und der Haltung von Wildtieren, ein Einfuhrverbot von Wildfängen und ein Verbot gewerblicher Tierbörsen vorsieht.