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Prozess gegen vier Angeklagte beginnt am Freitag

Zugunglück von Brühl

Vor dem Landgericht Köln beginnt an diesem Freitag die strafrechtliche Aufarbeitung des Zugunglücks von Brühl vom Februar vergangenen Jahres. Der Lokführer des Unglückszuges sowie drei weitere Bahnmitarbeiter müssen sich unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung verantworten, wie das Gericht mitteilte. Bei dem Zugunglück am 6. Februar 2000 waren neun Menschen getötet. Außerdem gab es 149 Verletzte.

Der Nacht-Express Amsterdam-Basel war mit 122 statt der erlaubten 40 Stundenkilometer über eine Baustellentrasse im Bahnhof Brühl gerast und an einer Weiche entgleist. Der 29-jährige Lokführer hatte nach dem Unglück längere Zeit in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik behandelt werden müssen. Er galt vorübergehend als selbstmordgefährdet.

Neben dem Lokführer macht die Staatsanwaltschaft einen Bahn-Betriebsinspektor und einen Bauingenieur für das Unglück verantwortlich. Sie sollen für die Planung und Einrichtung der Baustelle zuständig gewesen sein. Der Staatsanwaltschaft zufolge hätten die Männer durch technische Sicherungsmaßnahmen dafür sorgen müssen, dass auch bei einer Missachtung der Signale ein Unfall ausgeschlossen gewesen wäre. Eine 35-jährige Bahnbedienstete ist ebenfalls angeklagt. Sie soll das Verzeichnis der so genannten Langsamfahrstellen erstellt haben, das der Lokomotivführer vor Fahrtantritt bekommen hatte. In dem Verzeichnis war versehentlich für den Baustellenbereich eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometer eingetragen.

Nach einem Gutachten des Eisenbahnbundesamts hätte das Unglück verhindert werden können, wenn entweder der Lokführer das zulässige Tempo von 40 Stundenkilometer eingehalten hätte oder im Zusammenhang mit der Baumaßnahme eine technische Geschwindigkeitsbegrenzung der Züge vorgesehen worden wäre. In dem Gutachten kritisierte die Behörde außerdem, dass der Lokführer nicht an einer Weiterbildung für den Betriebsdienst teilgenommen habe und somit anscheinend mit seinen Aufgaben nicht genügend vertraut gemacht worden sei.

Für den Prozess sind bis zum 10. August vorerst 15 Verhandlungstage angesetzt.