Staatliche Verantwortung
Hilfsorganisationen lehnen "Kirchen-Kontingent" ab
Für das Schicksal abgeschobener Asylbewerber, die bei der Rückkehr in ihrer Heimat Folter ausgesetzt würden, könne Schily dann den Kirchen und Hilfsorganisationen die Schuld geben. Es gehe beim Kirchenasyl mehrheitlich nicht um Menschen, denen nach bester Prüfung ihrer Anliegen kein Asyl gewährt werden könne, sondern um Flüchtlinge, deren Anliegen schon im Verwaltungsverfahren nicht angemessen berücksichtigt wurden. "In 73 Prozent der Fälle hätten Flüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen. Das wirft kein positives Licht auf die Qualität unseres Asylverfahrens", sagte Just.
Auch die Referentin für Asylpolitik bei amnesty international (ai), Julia Duchrow, hält Schilys Vorschlag für "nicht akzeptabel". ai habe immer gefordert, dass es eine gesetzliche Härtefallregelung gibt, die es den Landesinnenministern ermögliche, in Härtefällen ein Bleiberecht zu erteilen. Zudem könnten humanitäre Organisationen keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen, fügte sie hinzu.
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Am 08. Aug. 2001 unter:
justizStichworte:
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