Wegen Quersubvention
Deutsche Post muss 572 Millionen Euro zahlen
Die EU-Behörde sieht es als erwiesen an, dass die Post mit einer "aggressiven Preisstrategie" die Konditionen privater Anbieter von so genannten Haus-zu-Haus-Paketdiensten unterboten hat. Zwischen 1994 und 1998 habe die Post einigen Geschäftskunden wesentlich geringere Entgelte als nach dem Einheitstarif vorgesehen abverlangt. Dadurch seien Verluste von 572 Millionen Euro entstanden. Dieses Defizit sei durch staatliche Beihilfen ausgeglichen worden, die die Post zur Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrags erhalten habe, erläuterte die Kommission in Brüssel ihre am selben Tag veröffentlichte Entscheidung.
Die Post hält die Vorwürfe hingegen für vollkommen unbegründet. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die angebliche Quersubventionierung wirklich aus Beihilfen finanziert wurde. Dazu müsse die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes beweisen, dass die an die Post gezahlten Beihilfen für Universaldienstlasten die tatsächlichen Belastungen aus dem Versorgungsauftrag überstiegen. Zudem sei der Kommission "eine ganze Reihe" von Verfahrensfehlern unterlaufen, die für sich genommen bereits zu einer gerichtlichen Aufhebung der Entscheidung führen müssten, betonte das Unternehmen.
Die Anleger zeigten sich weniger zuversichtlich. Im elektronischen Xetra-Handel verlor die Post-Aktie, die wegen der bevorstehenden Entscheidung seit Tagen unter Druck stand, bis 14.00 Uhr rund 3,2 Prozent auf 13,17 Euro. Damit notierte das Papier nur knapp über dem bisherigen Rekordtief nach dem 11. September 2001 von 12,90 Euro. Nach der Entscheidung der Kommission ist nun die Bundesregierung am Zuge. Sie muss der Behörde innerhalb der nächsten zwei Monate mitteilen, auf welche Weise sie die Beihilfe von der Post zurückfordern werde, teilte die Kommission mit.
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Am 19. Jun. 2002 unter:
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