Gesundheit
Mängel bei Arzneimittel-Infos im Internet
Wissenschaftler der Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie an der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg untersuchten insgesamt 208 Websites zu Johanniskraut, da die Anwendung des Arzneimittels gegen Depressionen ohne bestimmte Informationen zu Komplikationen führen kann. "Johanniskraut beschleunigt den Abbau bestimmter Arzneimittel und kann dadurch ihre Konzentration und damit ihre Wirkung vermindern. Zum Beispiel kann es bei transplantierten Patienten, die das Medikament Ciclosporin einnehmen, zu Transplantatabstoßungen kommen", erklärte Meret Martin-Facklam von der Uniklinik Heidelberg.
Bei ihrer Analyse zogen die Wissenschaftler einerseits formale Kriterien heran, wie Nennung der Autoren und des Datums. Andererseits überprüften sie die inhaltliche Qualität, das heißt., ob die korrekte Anwendung für Johanniskraut (Depression) und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, z.B. orale Verhütungsmittel, und deren Konsequenzen erwähnt wurden. "Nur 22 Prozent der Websites gaben an, dass die einzige wissenschaftlich belegte Indikation für Johanniskraut die Depression ist", sagte Martin-Facklam. "Ebenfalls 22 Prozent erwähnten wenigstens eine Wechselwirkung, nur zwei Seiten haben eine praktisch vollständige Liste der möglichen Wechselwirkungen aufgelistet."
Für Naturheilmittel wie Johanniskraut, die nicht verschreibungspflichtig sind und in anderen Ländern sogar unmittelbar über die Website angefordert werden können, sei laut Martin-Facklam eine korrekte und umfassende Information notwendig. Denn hier werde die Anwendung meist nicht mehr mit dem Arzt oder Apotheker besprochen. "Ob diese negative Beurteilung auch für andere Arzneimittel zutrifft, wissen wir noch nicht", schränkt Walter Haefeli das Ergebnis der Studie ein. In einer zweiten Studie werde nun die Arzneimittelinformation zu dem verschreibungspflichtigen Potenzmittel Viagra untersucht. Erste Ergebnisse lägen nahe, dass auch hier die Qualität der Information zu wünschen übrig lasse.
Prinzipiell können sich Anbieter freiwillig bestimmten Auflagen unterwerfen, die von nationalen wie internationalen Organisationen erarbeitet worden sind, z.B. im so genannten "E-Health Code of Ethics". Sie fordern klare Angaben zu allen Informationsquellen sowie den Betreibern und der Finanzierung der Homepage. Diese hätten sich bislang aber nicht als unverzichtbare Qualitätssiegel durchgesetzt.
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Am 14. Jan. 2003 unter:
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