Erneuerbare Energien

Neues Solarstromgesetz beschlossen

Das neue "Solarstromgesetz" wurde gestern am gestrigen Donnerstag in dritter Lesung im Bundestag gegen die Stimmen der FDP angenommen. Die Annahme im Bundesrat gilt als sicher. Das berichtet der Solarenergie-Förderverein (sfv). Das Gesetz werde damit zum 1.1.2004 in Kraft treten. Die neuen Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die nach dem 31.12.2003 erstmals in Betrieb genommen werden. Ein Antrag von SPD und Grünen, auch solche Anlagen mit in die höherere Vergütung aufzunehmen, die vor dem 1.1.04 in Betrieb genommen wurden, die aber keinen 100.000 Dächerkredit mehr erhalten haben, sei von der CDU/CSU nicht akzeptiert worden. Aus CDU/CSU-Kreisen hieß es dazu, dieser Antrag, der erst während der Umweltausschussitzung eingebracht worden sei, hätte schon deswegen keine Erfolgsaussichten gehabt, weil seine Annahme oder Ablehnung nicht mehr mit der Fraktion hätte abgestimmt werden können.

Ein besonderes Detail der Neufassung sei für Planer von Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhäusern wichtig: Wenn auf einem Gebäude ? zum Beispiel einer Reihenhaus-Reihe - mehrere Anlagen in weniger als Halbjahresabstand errichtet werden, und dadurch in der Summe die 30 kW-Grenze oder die 100 kW-Grenze überschritten werden, werde die Vergütung für die später hinzukommende Anlage so berechnet, als handelte es sich um eine Gesamtanlage. Wer zuerst kommt, erhalte also den besseren Vergütungssatz.

Das Solarstromgesetz (auch unter der Bezeichnung "Solarstrom-Vorschaltgesetz" bekannt) ändert die Paragraphen 8 und 13 des alten EEG.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!