Schwer verständlich

Arbeitslosengeld-II-Formulare verstoßen gegen Datenschutz

Aus Sicht des Datenschutzes sind die Antragsformulare zum neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) teilweise unzulässig. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, äußerte am Dienstag in Bonn erhebliche Bedenken gegen die seit Montag von der Bundesagentur für Arbeit (BA) versendeten Formulare. Insbesondere das Zusatzblatt 2, in dem es um die Einkommenserklärung und die Verdienstbescheinigung geht, sei "mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar", betonte Schaar. Während Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Formulare als "hervorragend" und "weniger bürokratisch als alles, was Sozialhilfeempfänger bisher ausfüllen mussten" verteidigt, befürchtet der Sozialverband Deutschland (SoVD), dass viele Arbeitslose im Januar kein Arbeitslosengeld II bekommen werden, weil sie mit dem Ausfüllen der Antragsformulare überfordert seien.

Die Verwendung des amtlichen Vordrucks führe dazu, dass der Arbeitgeber eines Angehörigen Kenntnis von geschützten Daten des Mitarbeiters und des Antragstellers erlangt, die nicht für ihn bestimmt sind, so der oberste Datenschützer. Da keine gesetzliche Pflicht für Angehörige erkennbar sei, den BA-Vordruck zu verwenden, könne der Verdienst auch auf andere Art und Weise, etwa durch einen neutralen Gehaltsnachweis, bescheinigt werden, fügte der Datenschutzbeauftragte hinzu.

Schaar forderte, die Bundesanstalt müsse "dringend öffentlich auf diese datenschutzgerechte Möglichkeit des Verdienstnachweises hinweisen und auch ihr Beratungspersonal entsprechend informieren".

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte am Montag damit begonnen, die Formulare an rund 2,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu versenden. Auf 16 Seiten müssen die Betroffenen detaillierte Angaben über Einkommen, Vermögen, Wohn- und Familienverhältnisse machen. Bis Mitte September will die BA alle Anträge verschickt haben. Anfang 2005 werden im Zuge der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" die Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammengeführt.

Clement verteidigte die umfangreichen Fragebögen mit dem Hinweis, wer Ansprüche erhebe, müsse auch Voraussetzungen erfüllen. Zudem dauere es lediglich "eine halbe bis dreiviertel Stunde", um diese auszufüllen. "Wer nicht zurecht kommt, soll mich anrufen", sagte Clement. Es gebe aber auch Callcenter.

Zu einer gänzlich anderen Auffassung gelangt SvD-Präsident Adolf Bauer. Er gehe davon aus, dass viele Menschen "den Fragebogen nur unvollständig abgeben können - mit allen Konsequenzen für die Auszahlung". Die Antragsformulare kritisierte er als "abschreckenden Perfektionismus". Ohne fremde Hilfe könnten die Bögen nicht ausgefüllt werden. Diese werde in den Arbeitsagenturen aber nicht in ausreichender Zahl leistbar sein. Das "Hartz IV"-Gesetz sei schlampig gemacht. Bei der Umsetzung träten Lücken auf, die zu Lasten der Betroffenen gingen. "Die Menschen sind zu Recht zornig", sagte der Sozialverbandspräsident.

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