Bundesumweltministerium

Hintergrundbelastung der Bevölkerung mit Dioxin ist offenbar rückläufig

Das Bundesministerium für Umwelt hat sich mit einem schlichten "Info-Papier" in die aktuelle Diskussion um das Umweltgift Dioxin eingebracht. Die Bekämpfung des Umweltgiftes sei seit Jahren Ziel einer erfolgreichen Umweltpolitik. Insgesamt habe die Hintergrundbelastung der Bevölkerung mit Dioxin in den letzen Jahren um etw 60 Prozent abgenommen. Der Gehalt an Dioxinen in der Muttermilch sei seit Anfang der 90er Jahre auf unter 50 Prozent der Werte aus den 80er Jahren gesunken. Die Reduktionen wurden nach Angaben des Ministeriums mit klassischen Instrumenten der Umweltpolitik wie Grenzwerten und Verboten erreicht.

Dioxine sind langlebige Umweltgifte, die bei der industriellen Verbrennung entsehen und als Verunreinigung von Chemikalien in die Umwelt gebracht wurden. Sie lagern sich über lange Zeit im Boden ab und reichern sich im Fettgewebe von Mensch und Tier an.

BMU: "Fingerabdruck versäumter Umweltpolitik"

"Die heutige Belastung der Böden ist der Fingerabdruck versäumter Umweltpolitik vor 20 bis 30 Jahren", meint das Bundesumweltministerium.

Die Bundesregierung hat sich nach Auffassung des Ministeriums "frühzeitig" dafür eingesetzt, dass die Dioxin-Belastung für Mensch und Umwelt "drastisch" reduziert wird. Deutschland habe europaweit eine "führende Rolle" übernommen. Zum Erfolg hätten eine Reihe verbindlicher Rechtsvorschriften beigetragen.

Grenzwerte für die Abfallverbrennung

Mit der "Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe" (17. BImSchV), die am 1. Dezember 1990 in Kraft trat, wurde ein Emissionsgrenzwert für Dioxine von 0,1 Nanogramm TE/m3 festgelegt (TE = Toxizitätsäquivalente). Damit sei der Dioxineintrag in die Umwelt durch die Abfallverbrennung langfristig erheblich reduziert worden. Wurden 1990 aus Abfallverbrennungsanlagen noch etwa 400 Gramm TE Dioxin pro Jahr emittiert, betragen die derzeitigen Emissionen nach Angaben des Ministeriums weniger als zwei Gramm TE Dioxin pro Jahr.

Grenzwerte für Kraftwerke und Industrieanlagen

Diese Werte galten jedoch nur für Müllverbrennungsanlagen, nicht aber für weitere Großfeuerungs- und Industrieanlagen – etwa Kraftwerke und Anlagen, in denen Abfälle mitverbrannt werden.

Deshalb sei im Jahr 2003 die Reduzierung der Emissionen weiter vorangetrieben worden. Mit der Verschärfung der TA Luft, der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und der 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) sei eine "Regelungslücke geschlossen" worden. Hinsichtlich der Emission von Dioxinen gilt nunmehr der Grenzwert von 0,1 Nanogramm TE Dioxin/m3 Abgas für alle Verbrennungsanlagen.

Das schließt auch industrielle Anlagen zur Mitverbrennung von Abfällen - wie etwa Zementwerke - ein.

Verbot von PCP und PCB

Eine der Hauptquellen des Eintrags von Dioxinen in die Umwelt stellten die Herstellung und Verwendung von Pentachlorphenol (z.B. in Holzschutzmitteln) und polychlorierten Biphenylen (PCB) dar. Aus diesem Grund sei im Jahr 1989 in Deutschland die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung und die PCB-Verbotsverordnung in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurden auch bestimmte polybromierte Flammschutzmittel (Pentabromdiphenylether und Octabromdiphenylether) verboten, bei deren Verbrennung Dioxine entstehen können.

Weiterhin dürfen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nicht in den Verkehr gebracht werden. Die ersten Grenzwertfestsetzungen seien bereits 1986 in der Gefahrstoffverordnung erfolgt.

Europäisches Verbot persistenter organischer Schadstoffe (POP)

Im vergangenen Jahr ist auf europäischer Ebene die Verordnung über persistente organische Schadstoffe ("POP-Verordnung") in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird das Herstellen, Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter persistenter organischer Schadstoffe (z.B. bestimmte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, PCB, DDT) verboten oder beschränkt.

Bei der Prüfung von Anträgen zum Bau neuer Anlagen oder zur wesentlichen Änderung bestehender Anlagen, bei denen (u.a.) Dioxine freigesetzt werden, müssten die Mitgliedsstaaten vorrangig alternative Prozesse, Methoden oder Verfahren ("beste verfügbare Techniken") berücksichtigen, die einen ähnlichen Nutzen aufweisen, bei denen jedoch die Bildung und Freisetzung von Dioxinen vermieden wird.

Zentrale Datenbank Dioxine

Anfang der 90er Jahre wurde im Umweltbundesamt zentral die Datenbank Dioxine eingerichtet. Als Teil einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern werden dort von den Ländern erhobene Daten zur Belastung der Umwelt mit Dioxinen eingegeben. Die Auswertung der erhobenen Messwerte zeigt nach Auffassung des Bundesumweltministeriums, "dass die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Umweltschutzmaßnahmen erfolgreich sind".

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!