Terrorprozess

Verteidigung dringt auf Freispruch für Motassadeq

In der Neuauflage des Hamburger Terrorprozesses gegen den Marokkaner Mounir El Motassadeq dringt die Verteidigung auf einen Freispruch. Verteidiger Udo Jacob wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Freitag in seinem Plädoyer zurück. Die Bundesanwaltschaft habe in dem Verfahren keine Beweise für die Schuld des 31-Jährigen vorgelegt, sagte Jacob vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Die beiden Verteidiger hatten bereits im Vorfeld angekündigt, einen Freispruch für ihren Mandanten zu fordern. Das Plädoyer wird voraussichtlich erst am Montag beendet.

Anwalt: "Bloßes Gerede vom Dschihad" begründet keine terroristische Vereinigung Laut Jacob gibt es keine Anhaltspunkte, wonach im Umfeld der Studenten in Hamburg-Harburg jemals eine terroristische Vereinigung entstanden sei. "Bloßes Gerede vom Dschihad" begründe keine terroristische Vereinigung. Die Studenten um den späteren Todespiloten Mohammed Atta hätten 1999 keine allgemeinen Anschlagspläne geschmiedet, sagte Jacob. "Mein Mandant bestreitet das." Zudem habe keiner der Zeugen ausgesagt, dass aus der Gruppe heraus über Anschlagspläne geredet worden sei.

Die El Motassadeq im Zusammenhang mit dessen Afghanistanaufenthalt vorgeworfene Botenstellung sei "absurd" und reine Theorie, sagte Jacob. El Motassadeq habe dort lediglich einer arabischen Tradition folgend eine militärische Ausbildung absolviert.

Anwalt: Motassadeq hätte "einfach abhauen können"

Die Anklage stütze sich auf Indizien und angebliche Widersprüche in den Angaben von El Motassadeq, sagte Jacob. Er räumte allerdings ein, dass sein Mandant in den Vernehmungen Fehler gemacht habe. "Das sind jetzt die so genannten Beweise", sagte der Anwalt. Unter anderem hatte der 31-Jährige einen Aufenthalt in einem afghanischen Trainingslager der Al-Qaida verschwiegen. Andere vermeintliche Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Angaben beruhten auf "Erinnerungsfehlern".

Für El Motassadeq spreche, dass er nach dem ersten Kontakt mit den Behörden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA in Deutschland geblieben sei, sagte Jacob. Der Marokkaner hätte auch "einfach abhauen können". Die Tragweite der Situation sei ihm "offenbar nicht bewusst gewesen". El Motassadeqs Sorge sei es, zu einem "juristischen Kollateralschaden" zu werden.

Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe

Am Dienstag hatte die Bundesanwaltschaft zum Abschluss ihres mehr als sechsstündigen Plädoyers die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert. Die Ankläger befanden El Motassadeq der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen für schuldig. Nach Ansicht von Bundesanwalt Walter Hemberger hat die Verhandlung das Bild eines radikalen Moslem ergeben, der "den gewaltsamen Dschihad suchte und fand".

Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe

El Motassadeq muss sich seit August 2004 in der Neuauflage des weltweit ersten Terror-Prozesses im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 vor Gericht verantworten. Die offizielle Darstellung, wonach Mohammed Atta ein Flugzeug in das World Trade Center gesteuert habe, ist nicht unumstritten.

Bundesgerichtshof hob erste Verurteilung auf

Im ersten Prozess war der Marokkaner im Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung jedoch aufgehoben und den Fall an das OLG zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

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