Schwarzgeld-Affäre
Hessen-CDU verzichtet auf Schadensersatzforderungen gegen Kanther
Dies sei ein Beschluss der Führungsgremien der Partei. Zur Begründung gaben sie an, dass ein möglicher Prozess mit erheblichen finanziellen Risiken für die hessische CDU verbunden wäre. Die Partei stützt ihren Beschluss offiziell auf ein Rechtsgutachten. In diesem seien erhebliche Zweifel geäußert worden, ob ein Schadenersatzanspruch bestehe, sagten Boddenberg und Reschke. Hinzu kämen die zu erwartenden Prozesskosten in Höhe von 1,5 bis 2 Millionen Euro, die die Landespartei im Falle einer Niederlage vor Gericht allein zu tragen hätte.
Wegen versteckten Schwarzgeldern in den Jahren 1984 bis 2000 und einem dadurch unvollständigen Rechenschaftsbericht der hessischen CDU für das Jahr 1998 hatte der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse von der Bundes-CDU die Rückzahlung von Geldern der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von 21 Millionen Euro gefordert. Die Bundespartei hatte daraufhin von der Landespartei Schadenersatz verlangt. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich, nach dem jeder die Hälfte zu tragen hatte.
Hintergrund der Schwarzgeld-Affäre sind letztlich nicht vollständig aufgeklärte Millionenspenden an die CDU. Im CDU-Parteispendenausschuss hatte der ehemalige Generalbevollmächtigte der Schatzmeisterei der Partei, Uwe Lüthje, ausgesagt, Siemens habe Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre 8 oder 9 Millionen DM an die CDU gespendet. Laut Presseberichten könnten die Zahlungen eine Gegenleistung für "Türöffnerdienste" bei Geschäften mit der DDR gewesen sein. Ältere Spenden sollen von der Siemens-Tochter KWU, damals führend im deutschen Atomgeschäft, geflossen sein (siehe weiterer Bericht "Siemens soll Millionen an die CDU gespendet haben").
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Am 12. Dez. 2005 unter:
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