Kinderbetreuungskosten
Steinbrück will angeblich viele Familien höher belasten
Konkret sieht der Gesetzentwurf der Zeitung zufolge vor, dass künftig erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro bis zu einem Betrag von 1000 Euro steuerlich abgesetzt werden können. Gleichzeitig entfalle aber die bisherige Regelung, wonach bei berufstätigen Eltern die Betreuungskosten ab 1548 Euro bis zu einem Betrag von 1500 Euro abgesetzt werden können. Das bedeute für viele Familien, dass sie in Zukunft 500 Euro weniger steuerlich geltend machen könnten als heute.
Nach Informationen der Zeitung ist die Verschlechterung der Grund dafür, dass Familienpolitiker von Union und SPD eine Verschiebung des eigentlich für diesen Mittwoch geplanten Kabinettsbeschlusses über den Gesetzentwurf auf kommende Woche durchgesetzt haben. Bis dahin wollten die Familienpolitiker angeblich dafür sorgen, dass es nicht zu einer Verschlechterung komme.
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