"Ungleichbehandlung von Gebietsfremden"
EU-Kommission will wegen "Riester-Rente" klagen
Nach Ansicht der Kommission stimmt die Riester-Rente in mehreren Punkten nicht mit dem Gemeinschaftsrecht überein. So hätten Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, dort aber aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht steuerpflichtig wären, keinen Anspruch auf die Zulage, obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland entrichteten.
Die Zulage müsse zudem zurückgezahlt werden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht endet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Wanderarbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in sein Heimatland zurückkehrt, bemängelte die Kommission. Auch könne diese Regelung Deutsche treffen, die als Rentner im Ausland leben.
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Am 04. Jul. 2006 unter:
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« Gewerkschaften und Attac kritisieren Pläne zur Unternehmensteuerreform
Ärzte kritisieren baden-württembergische Abschiebepraxis »

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