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NRW-Landtag beschließt Freigabe der Ladenöffnungszeiten

Rund um die Uhr

Verkäuferinnen und Verkäufer können in Nordrhein-Westfalen künftig an sechs Tagen rund um die Uhr arbeiten. Der nordrhein-westfälische Landtag hat die weitgehende Freigabe der Ladenöffnungszeiten beschlossen. Das Gesetz wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP verabschiedet. Danach dürfen die Geschäfte von Montag bis Samstag 24 Stunden lang öffnen. Nur Sonn- und Feiertage bleiben "weitgehend" geschützt.

Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Dienstag, 21. November 2006, in Kraft. "Damit kommen Kunden und Einzelhändler in NRW in den Genuss einer weitgehenden Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Lande", teilte das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie mit. Möglich wurde die neue Regelung durch die "Föderalismusreform", mit der die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder überging.

"Wir wollten so schnell wie möglich die Verantwortung für die Ladenöffnungszeiten auf die Einzelhändler vor Ort übertragen, denn sie wissen am besten, zu welchen Zeiten sie ihre Kunden erreichen. Der hektische Einkauf nach Feierabend oder in der Mittagpause gehört damit der Vergangenheit an", erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben am Donnerstag in Düsseldorf. Wie die Verkäuferinnen und Verkäufer auf dieser Basis eine Familie gründen und Kinder betreuen und erziehen sollen, ließ die Wirtschaftsministerin offen.

Nordrhein-Westfalen ist das zweite Bundesland nach Berlin, dass die Öffnungszeiten von montags bis samstags komplett freigibt.