Verfassungsschutzbericht 2001
Klage von "Milli Görüs" gegen Verfassungsschutz hat Erfolg
Mit der Entscheidung hatte eine Unterlassungsklage von "Milli Görüs" - anders als in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - Erfolg. Der Vorsitzende Richter des 1. VGH-Senats, Karl-Heinz Weingärtner, sagte, mit der Erwähnung der Gemeinschaft im Verfassungsschutzbericht als extremistische Organisation werde ihr sozialer Geltungsanspruch in Frage gestellt. Dies sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Tatsachenbehauptungen in dem Bericht erwiesen seien. Davon seien die Richter aber nicht überzeugt.
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Am 24. Nov. 2006 unter:
justizStichworte:
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