Ab 1.1.2007
Elterngeld vom Bundesrat verabschiedet
Das Elterngeld sei bei gleichem Budget dehnbar auf zwei Jahre. Die 14 Monate könnten frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibe den Eltern überlassen. Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.
Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht könnten die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden. Alleinerziehende hätten durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen und fielen nicht in die Sozialhilfe. Sie erhielten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
Bundesfamilienministerin von der Leyen betonte die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung von Mehrkindfamilien: "Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen, schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum", so die Bundesministerin. Der Bonus knüpft an das vorherige Einkommen der Mutter und das ursprünglich gezahlte Elterngeld an. Der Kostenrahmen für das Elterngeld beträgt rund 3,87 Milliarden Euro jährlich.
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