Rechtsunsicherheit für Bauherren
NABU kritisiert kleine Naturschutznovelle
Die kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 erforderlich und soll dafür sorgen, dass das deutsche Naturschutzrecht wieder dem EU-Recht entspricht.
Nach Auffassung des NABU folgt aber auch der jetzige Entwurf der Novelle nicht den Vorgaben des EU-Rechtes, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Wesentliche Punkte des Urteils des europäischen Gerichtshofs seien nicht erfüllt worden. "Wichtige Definitionen von Rechtsbegriffen wurden einfach weggelassen: So weiß zukünftig weder der Forstwirt noch der Bauherr, der im FFH-Gebiet arbeitet, ob er mit seiner Arbeit nicht unabsichtlich gegen geltendes Recht verstößt", meint Tschimpke.
Auch im Artenschutz sei das Bundesnaturschutzgesetz durch die Novelle "aufgeweicht und deutlich verschlechtert" worden. So würden die Länder zukünftig ermächtigt, "pauschale Abschüsse von streng geschützten Tieren" zu erlauben. Kleinere Populationen, wie beispielsweise beim Biber, "können so einfach ausgelöscht werden", kritisieren die Naturschützer.
"Das vorliegende Gesetz ist für Deutschland als Gastgeber der Weltnaturschutzkonferenz im kommenden Jahr und knapp zwei Wochen vor der Verabschiedung einer Nationalen Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt eine Blamage", kritisiert Tschimpke.
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Am 26. Okt. 2007 unter:
artenschutzStichworte:
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