Naturschutz
Der Wald leidet als Open-Air-Fitnessstudio
Das freie Betretungsrecht werde von Einzelnen auch dahingehend missbraucht, vorsätzlich (und strafbar!) Müll im Wald abzuladen. Der liegen gebliebene Müll müsse dann in der Regel vom Eigentümer entsorgt werden, um den Wald auch weiterhin als Erholungs- und Naturraum zu erhalten. Hierbei entstehen den Waldbesitzern jedes Jahr erheblich Kosten. Allein für die Sicherung der Erholungsfunktion (Verkehrssicherungspflicht, Nutzungsverzicht, Auflagenerfüllung in Schutzgebieten, Instandhaltung von Wegen und Gewährleistung der Bodenschutzfunktion) sind in stadtnahen Gebieten, wie z.B. in Brandenburg, durchschnittlich Kosten in Höhe von 125 €/ha entstanden. Davon entfallen allein über 30 €/ha auf die Müllentsorgung. Diese Kosten variieren sehr stark, doch lagen sie 2001 selbst in stadtfernen Regionen noch bei 0,50 - 2,50 €/ha. In der benachbarten Schweiz wurden die durchschnittlichen Kosten für die Müllentsorgung mit 11 €/ha beziffert.
Bedenklicher als die Müllablagerung ist in den niederschlagsarmen Regionen in Deutschland aber das erhöhte Waldbrandrisiko, das durch die Wald-Touristen gerade im Sommer besteht. Aus diesem Grunde wurde bisher ein staatlicher Zuschuss zur Waldbrandversicherung gewährt. Diese Zuschüsse sollen jetzt verringert oder sogar ganz gestrichen werden. Das würde bedeuten, dass der Waldbesitzer das Risiko eines Waldbrandes zukünftig selber tragen müsste. Das Betretungsrecht bliebe allerdings unangetastet!
"Waldbrände und Müllablagerungen entstehen in den meisten Fällen durch Unachtsamkeiten. Daher sollten zur Vorbeugung vor diesen Umweltschäden verstärkt Maßnahmen im Bereich Umweltbildung ergriffen werden," so Dr. Ute Seeling, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW).
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Am 30. Aug. 2004 unter:
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Energiesparberatung vor Ort bis 2006 verlängert »
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