"Freies Mandat"

Erhebung personenbezogener Daten Ramelows durch Verfassungsschutz rechtswidrig

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zwischen 1982 und 1999 zu Unrecht personenbezogene Daten des heutigen Linke-Politikers Bodo Ramelow gesammelt. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln am Freitag sagte, entschied das Gericht, dass die Erhebung personenbezogener Informationen über Ramelow durch den Verfassungsschutz in dessen Personenakte rechtswidrig war, soweit es sich um Daten aus der Zeit bis zur Aufnahme des Landtagsmandates des Klägers im Thüringer Landtag im Oktober 1999 handelte. In Sachakten dürfe Ramelow aber auftauchen. Zuletzt hatte Mitte Februar das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das BfV den Bundestagsfraktionsvize und Linke-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl am 30. August nicht mehr beobachten darf.

Es gebe zwar Anhaltspunkte dafür, dass die Linke Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge. Ein so begründeter Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen lasse es aber gleichwohl nicht zu, Ramelow in die Beobachtung durch das BfV einzubeziehen. Er sei zwar Spitzenfunktionär der Partei und habe bereits in der PDS herausgehobene Funktionen wahrgenommen. Das freie Mandat des Abgeordneten stehe aber in seinem Einzelfall der Beobachtung entgegen.

Nach einer Beschwerde des BfV liegt die Sache nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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