Lautstärkebegrenzung gefordert

Verbraucherzentrale warnt vor Lärmbelastung durch MP3-Player

Wer beim Kauf von MP3-Player nach Lautstärkebegrenzungen fragt, trifft nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW zumeist auf taube Ohren: "Mehr als die Hälfte der Verkäufer konnte beim Beratungstest der Verbraucherzentrale NRW kein Modell mit dieser Funktion benennen. Und auf die Frage, ob Player als zusätzlichen Schutz für Kinder über eine individuell einstellbare Lautstärkebegrenzung verfügen, wusste gar zwei Drittel des Ver¬kaufspersonals nur Misstöne zu Gehör zu bringen." So das Ergebnis eines Markt-Checks der Verbraucherzentrale in 43 Geschäften in 16 Städten. Mit einer gesetzlich geregelten Lautstärkebegrenzung und augenfälliger Verbraucherinformation des maximalen Schallpegels von portablen Audiogeräten will die Verbraucherzentrale NRW das Level festgelegt wissen, "damit Musik hören Spaß, aber nicht taub macht".

Ein Drittel der Kinder höre hierzulande mindestens eine Stunde am Tag Musik über den Knopf im Ohr, warnen die Verbraucherschützer. Dabei bekämen sie "kräftig was auf die Ohren: Wird lautstarke Musik (über 89 Dezibel) zum täglichen Dauerohrwurm, riskiert man damit nach etwa fünf Jahren einen unheilbaren Hörschaden."

Ohrenärzte und Forscherteams schlügen bereits Alarm, dass Altersschwerhörigkeit heute schon bei Zwanzigjährigen beginne und diagnostizieren den Angaben zufolge eine drastische Zunahme von Innenohrschäden bei 16- bis 20-Jährigen.

Für die Verbraucherzentrale NRW war dies Anlass für die Untersuchung in 43 Fachgeschäften, Elektromärkten, Kaufhäusern und Handelsketten. Laut Auskunft der von der Verbraucherzentrale NRW befragten Hersteller sollen die meisten Player über einen "Dreh zu leisen Tönen" verfügen.

"Das Verkaufspersonal schaltete für diese Information beim Beratungs-Check der Verbraucherschützer jedoch offenbar auf stumm", moniert die Verbraucherzentrale. "24-mal gab’s ein 'Nein' auf die Frage, ob Player mit Lautstärkebegrenzer im Angebot seien. Außerdem waren zwei Drittel der Beratungsgespräche vor allem von Dissonanzen geprägt: Dass 105 Dezibel durchaus in Ordnung seien, ein Originalkopfhörer keine gesundheitsschädliche Musik übertrage oder dass das Level nur über den Kopfhörer zu regulieren sei" – Die Tester bekamen nach Auffassung der Verbraucherschützer "viel Nonsens zu hören".

Kritisiert wird allerdings nicht nur die Beratung im Einzelhandel. Die Verbraucherzentrale verlangt auch gesetzlichen Vorgaben. "Der Gesetzgeber ist gefragt, die Lautstärke portabler Audioplayer verbindlich auf einen maximalen Spitzenpegel von 100 Dezibel festzulegen – das entspricht immerhin noch der Beschallung eines Presslufthammers in zehn Meter Entfernung", so NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. Und bei eigens für Kinder und Jugendliche konzipierte Modelle dürfe die Vorgaben der Spielzeugnorm von 80 Dezibel nicht überschritten werden.

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