Lesben und Schwule verlangen Ergänzung des Grundgesetzes
Diskriminierungsschutz
Jeder Christopher Street Day setze dabei unterschiedliche regionale und politische Schwerpunkte. Auf Bundesebene stehe 2009 aber ausschließlich die Forderung nach Erweiterung des Gleichheitsartikels des deutschen Grundgesetzes im Mittelpunkt.
Die Forderung "Lesben und Schwule in die Verfassung!" zielt den Angaben zufolge konkret auf eine Erweiterung von Artikel 3 um das Merkmal "sexuelle Identität". Bereits jetzt sei laut Artikel 3 Grundgesetz die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache, ethnischer Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauung und Behinderung verboten. Homosexuelle würden "immer noch als Bürger zweiter Klasse behandelt", weil der Grundrechtskatalog keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender enthalte. Es sei an der Zeit, das zu ändern, meinen die Verbände.