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Greenpeace begrüßt Entwurf für Verbraucher-Informationsgesetz

Schönheitsfehler durch Druck der Industrie

Auf Druck von Industrie und Bundeswirtschaftsministerium wurde beim Entwurf für ein Verbraucher-Informationsgesetz die geplante Auskunftspflicht der Firmen wieder herausgenommen. Dennoch bewertet die Umweltschutzorganisation Greenpeace den Gesetzentwurf aus dem Hause Künast überwiegend positiv. Die Behörden wären nach dem Gesetz verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Untersuchungen von Lebensmitteln, Waren und Dienstleistungen, einschliesslich der Namen bedenklicher Produkte und Hersteller, zu veröffentlichen.

"Wenn das Künast-Gesetz so durchkommt, können die Behörden endlich Klartext reden und Produktnamen und Hersteller von untersuchten Lebensmitteln bekannt geben", betont Greenpeace-Sprecher Heinz Laing. "Nach den Skandalen um BSE, Gentechnik in Lebensmitteln und gepanschten Kochschinken darf man den Bürgern nicht weiter verheimlichen, was sie auf dem Teller haben."

Der Künast-Entwurf nehme die zentrale Forderung von Greenpeace auf, die Öffentlichkeit bei allen behördlich bekannten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht umgehend zu informieren. Damit dies einfach und kostengünstig möglich ist, sollen Produktnamen und Hersteller auffälliger Lebensmittel in einer ständig aktualisierten Internet-Datenbank abrufbar sein. Greenpeace hatte im August letzten Jahres einen eigenen Entwurf eines Verbraucher-Informationsgesetzes vorgelegt.

"Jetzt muss das Gesetz so schnell wie moeglich in den Bundestag. Nur so kann es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, ohne Gefahr zu laufen, in der Hitze des Wahlkampfes zu verkommen", sagt Laing.

Das Gesetz sollte jedoch sobald wie möglich durch eine Auskunftspflicht für die Firmen ergänzt werden, fordert Greenpeace. "Skandale, die die Behörden nicht mitbekommen, würden die Verbraucher nach dem bisherigen Gesetzentwurf auch nie erfahren. Vor allem die Lebensmittelindustrie muss zu mehr Transparenz verpflichtet werden und endlich aufhören, das Gesetz zu torpedieren", sagt Laing.

Die Lebensmittel-Behörden der Länder untersuchen jährlich zigtausende Lebensmittel auf gefährliche Rückstände, falsche Deklaration oder unerlaubte Beimischungen. Doch nur bei einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung veröffentlichen die Ämter bislang Firmen- und Produktnamen. Alle anderen Befunde bleiben nach jetzigem Stand anonym, die Firmen- und Markennamen unter Verschluss.