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Dresdens suspendierter OB Roßberg zu Bewährungsstrafe verurteilt

"Unter Beibehaltung seiner Bezüge"

Dresdens suspendierter Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) ist am 4. Juni wegen Beihilfe zum Bankrott zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Landgericht Dresden deutlich unter dem im September 2006 verhängten Strafmaß aus erster Instanz. Damals war Roßberg von einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hatte den Fall jedoch im August 2007 wegen "durchgreifender Rechtsfehler" im Urteil wieder an das Landgericht zurückverwiesen. Im wiederaufgerollten Prozess wurde das Verfahren wegen Untreue gleich am ersten Verhandlungstag eingestellt.

Roßbergs Verurteilung steht im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz seines einstigen Vertrauten Rainer Sehm. Ihn hatte Roßberg nach der Hochwasserkatastrophe 2002 zum Fluthilfekoordinator der Landeshauptstadt gemacht. Sehms Bezüge waren von zunächst 2500 Euro brutto auf knapp 9400 Euro erhöht worden, ohne dass dessen Insolvenzverwalter darüber informiert war. Roßberg bestritt im Prozess vehement, von dieser Vertuschungsaktion gewusst zu haben.

Seine Amtszeit währt noch bis zum 31. Juli. Zur Dresdner Oberbürgermeisterwahl am kommenden Sonntag wird der 47-Jährige nicht antreten. Roßberg will sich nach eigenen Angaben aus Politik und Öffentlichkeit zurückziehen.

Ihm steht nun noch ein Disziplinarverfahren vor, das für die Dauer des Gerichtsverfahrens geruht hat. Roßberg war im Mai 2006 von seinem Amt suspendiert worden, allerdings unter Beibehaltung seiner Bezüge von damals 6800 Euro netto.

Mit einer rechtskräftig gewordenen Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr hätte der gebürtige Dresdner nach sächsischem Beamtenrecht neben seinem Posten als Stadtoberhaupt auch alle erworbenen Pensionsansprüche verloren. Vom Vorwurf der Vorteilsannahme war Roßberg bereits im September 2006 freigesprochen worden. Die Revision der Staatsanwaltschaft dagegen hatte der BGH im August 2007 verworfen.