Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Lebenslange Haft für junge Straftäter

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Schwerverbrecher, die wegen einer Tat in ihrer Jugendzeit verurteilt wurden, sollen künftig auch nach Verbüßung der Haftstrafe unter bestimmten Bedingungen hinter Schloss und Riegel bleiben. Das Bundeskabinett billigte am 18. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.

"Sicherungsverwahrung ist eine der schärfsten Sanktionen, die das deutsche Strafrecht vorsieht", sagte Zypries. In Deutschland seien deswegen 400 Personen gemäß Erwachsenenstrafrecht eingesperrt. Zwar würden nur sehr wenige nach Jugendstrafrecht verurteilte Täter rückfällig, dennoch sei eine solche "ultima ratio" nötig.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Straftäter, die zur Tatzeit 14 bis 21 Jahre alt waren und nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, bis zu ihrem Lebensende festgehalten werden können. Dafür muss ein Gericht nach Einholung von zwei Gutachten in einer Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit nach seiner Haftentlassung etwa einen Mord oder eine Vergewaltigungen begeht.

Während bei straffällig gewordenen Erwachsenen ein Gericht bereits im Urteil eine Sicherheitsverwahrung anordnen kann, soll dies nach Jugendstrafrecht erst am Haftende geschehen können. "Jugendliche sind noch lernfähig", sagte Zypries zur Begründung. Ihnen könne noch mit einer Therapie geholfen werden.

Weitere Bedingungen sind, dass ein Täter wegen "schwerster Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie in Fällen von Raub- oder Erpressungsverbrechen mit Todesfolge" zu wenigstens sieben Jahren Haft verurteilt worden sein muss. Die Tat muss darüber hinaus zu einer "schweren seelischen oder körperlichen Schädigung oder Gefährdung des Opfers" geführt haben.

Von der Opposition kam Kritik. Die FDP befürchtet einen weiteren Anstieg der Zahl der Sicherungsverwahrungen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion der Liberalen, Jörg van Essen, plädierte dafür, vor allem das Mittel der Führungsaufsicht anzuwenden. Die Grünen bezeichneten den Entwurf als populistisch. Zypries verabschiede sich von den Grundsätzen des Jugendstrafvollzuges, sagte der rechtspolitische Sprecher Jerzy Montag. Jugendliche Straftäter, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen sei, dürften nicht ein Leben lang weggesperrt werden.

Die Links-Abgeordnete Diana Golze sagte, "wer sich ein bisschen in Jugendhaftanstalten umschaut, erkennt schnell, dass sich hier die Folgen von Armut, gesellschaftlicher Ausgrenzung und Jugendarbeitslosigkeit niederschlagen." Wer das ändern wolle, müsse "die Ursachen bekämpfen, nicht die straffälligen Jugendlichen". Wenn der Strafvollzug keine Resozialisierung bewirke, führe ein Gefängnisaufenthalt eher zu einer weiteren Kriminalisierung jugendlicher Straftäter.

"Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung wird die bestehenden Probleme nicht lösen", meint Golze. Die Bundesregierung setze ein völlig falsches Zeichen, "nämlich dass die Gesellschaft nicht bereit ist, den Jugendlichen zu helfen". Die Philosophie des Gesetzentwurfs laute: "Wegsperren und Vergessen. Das ist populistische Politik auf Kosten Jugendlicher."