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"Mehmet" darf nach Deutschland zurück - vor Gericht

Ausweisungsschutz für Minderjährige ist wichtiger

Dreieinhalb Jahre nach seiner Ausweisung in die Türkei darf der ehemalige Serienstraftäter "Mehmet" wieder nach Deutschland zurückkehren. Der inzwischen 18-Jährige gewann am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin den Prozess um seine Aufenthaltserlaubnis. Das Gericht bestätigte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen November. Die Revision der bayerischen Landesanwaltschaft und der Stadt München wies das Gericht zurück. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) bedauerte das Urteil. Er kündigte an, dass das Strafverfahren gegen "Mehmet" wegen eines Raubüberfalls wieder aufgenommen wird.

Der Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts wertete in seiner Urteilsbegründung den besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige als so wichtig, dass trotz der Serie von Straftaten kein hinreichender Ausweisungsgrund vorliege. Die einzige von "Mehmet" im strafmündigen Alter begangene Straftat weise nicht die erforderliche Schwere auf.

Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle zeigte sich nach dem Richterspruch enttäuscht. Er gab zu bedenken, dass dieses Urteil einen negativen Einfluss auf andere potenzielle ausländische jugendliche Straftäter haben könne.

Dagegen ist "Mehmets" Anwalt Alexander Eberth zufrieden mit der Entscheidung. Das Urteil zeige, dass man mit einem 14-Jährigen strafrechtlich nicht so umgehen könne wie mit einem Erwachsenen. Mit Blick auf mögliche weitere Straftaten "Mehmets" sagte Eberth: "Es kann sich niemand sicher sein, dass er straffrei bleibt." Dennoch habe der 18-Jährige "im Moment den Willen und die Kraft", in Zukunft keine weiteren Delikte zu begehen. Wann genau "Mehmet" nach Deutschland zurückkehren werde und wo sich dieser im Moment aufhalte, wollte Eberth nicht sagen. Auf das Urteil habe sein Mandant mit einem Luftsprung reagiert.

Beckstein kritisierte, nach dem Richterspruch könnten auch nicht integrationsfähige jugendliche Intensivstraftäter ein Aufenthaltsrecht erhalten. Nach der Abschiebung "Mehmets" sei die Zahl von Straftaten ausländischer Jugendlicher im Raum München deutlich gesunken. Der mehrjährige Aufenthalt des Jungen in der Türkei habe offenbar dazu beigetragen, seine "schädlichen Neigungen zu begrenzen", fügte Beckstein hinzu. Dennoch werde die Polizei ihn nun aufmerksam beobachten, um neue Straftaten zu verhindern.

Die Grünen bezeichneten das Urteil als "Ohrfeige für den Freistaat Bayern". Nun sei endgültig klar, dass in Deutschland keine Jugendlichen einfach in die Verbannung geschickt werden könnten, sagte die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Köhler. Die Abschiebung sei eine "zutiefst inhumane und zynische Politik" gewesen.

Am 14. November 1998 wurde "Mehmet" in Begleitung von drei Bundesgrenzschutz-Beamten nach Istanbul geflogen. Vier Monate zuvor hatte er kurz nach seinem 14. Geburtstag in München seine 62. aktenkundige Straftat begangen. Kurz darauf erging erstmals Haftbefehl, seine Aufenthaltserlaubnis wurde nicht verlängert.

Schon als Zehnjähriger stahl er Mitschülern Geld und erpresste sie, indem er mit Prügel drohte. Beim Fußballspielen brach er einem Jungen das Nasenbein. Er gestand 40 Fahrrad- und 70 Ladendiebstähle. Auf Bestellung stahl er 90 CDs aus einem Geschäft und überfiel mit einer elfköpfigen Bande drei Jugendliche. Für zehn Mark Beute schlug er einen Mitschüler krankenhausreif, einen anderen Jungen versuchte er, auf die U-Bahngleise zu werfen. Nach seiner Rückkehr will er jetzt Abitur machen.