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Umweltminister wollen Überschwemmungsgebiete der Elbe ausweiten

Flutkatastrophe regt zum Nachdenken an

Als Konsequenz aus der Jahrhundertflut wollen Bund und Länder die Hochwasservorsorge an der Elbe unter anderem durch die Ausweitung von natürlichen Überschwemmungsgebieten verstärken. Zudem sollen künftig in gefährdeten Gebieten keine neuen Bau- oder Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden, um unnötige Risiken zu vermeiden, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) nach einem Treffen mit seinen Ministerkollegen aus den Elbanrainerländern in Berlin.

Dies bedeute aber nicht, dass in bereits ausgewiesenen Gebieten dies nun wieder rückgängig gemacht werde. Dies sei "nicht realistisch" betonte Trittin. Auch Sachsens Umweltminister Steffen Flath (CDU) schloss eine Umsiedlung aus besonders gefährdeten Gebieten aus. Dort, wo das Hochwasser möglicherweise schon zum wiederholten Male "völlige Zerstörung" hinterlassen habe, könne es aber auch sinnvoll sein, den Wiederaufbau an anderer Stelle zu überlegen. Hier müsse sich auch die Versicherungswirtschaft kooperativ zeigen, die bislang häufig nur bei Wiederaufbau an gleicher Stelle zahle, forderte Flath. Niedersachsens Umweltminister Wolfgang Jüttner (SPD) wies auf das Problem des hohen Siedlungsdrucks hin, der es häufig schwer mache, genügend Überschwemmungsgebiete freizuhalten. Die Minister wollen

deshalb auch den Bau neuer Deiche fördern, wo dies nach den jüngsten Erfahrungen sinnvoll erscheint. Weitere Vorsorgemaßnahmen betreffen etwa die Sicherung von Öltanks und Heizungsanlagen oder die Prüfung einer Versicherungspflicht für elementare Hochwasserschäden. In ihrem gemeinsam verabschiedeten Papier begrüßten die Umweltminister die von der Bundesregierung angekündigte Überprüfung des Elbausbaus. Hierbei seien ökologische und ökonomische Belange aufeinander abzustimmen. Als Sofortmaßnahmen zur Sanierung der Hochwasserschutzeinrichtungen sollen vor allem Deiche sowie zerstörte oder beschädigte Wasserpegel instand gesetzt werden. Zudem wolle man die Möglichkeit der kurzfristigen Errichtung mobiler Schutzwände etwa bei Krankenhäusern oder Kulturschätzen prüfen.