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EU-Richtlinie für Unternehmensübernahmen

DIHK: EU-Vorschlag geht nicht weit genug

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Der von der EU-Kommission vorgelegte neue Richtlinienentwurf zur Regelung von Unternehmensübernahmen geht nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nicht weit genug. "Auf Grund des Widerstandes vieler Mitgliedsstaaten war die Kommission um ihre Aufgabe nicht zu beneiden, aber wir hätten uns mehr Mut gewünscht", erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Donnerstag in Berlin.


Die Kommission nehme nationale Abschottungen jetzt zwar stärker ins Visier als mit dem 2001 im Europaparlament gescheiterten Vorschlag. Unbefriedigend sei aber weiterhin, dass die in Deutschland abgeschafften Mehrfachstimmrechte in anderen Mitgliedstaaten bei einem Übernahmeangebot wirksam bleiben dürften.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, eine so genannte Durchgriffsregel einzuführen, mit deren Hilfe "strukturelle" Abwehrmechanismen im Falle eines Übernahmeangebots neutralisiert werden können. "Wohlerworbene Rechte" sollten jedoch nicht angegriffen werden, um "unlösbare rechtliche oder gar verfassungsrechtliche Probleme" in den meisten Mitgliedstaaten zu vermeiden. So genannte Goldene Aktien, die staatlichen Einfluss durch Mehrheitsstimmrechte über die tatsächliche Kapitalbeteiligung hinaus sichern, sind nicht Gegenstand der Richtlinie. Die Bundesregierung hat den am Mittwoch von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein vorgelegten Vorschlag bereits ebenso abgelehnt wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

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