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"Das Herkunftsland-Prinzip bleibt weiterhin Kern der Richtlinie"

Dienstleistungsrichtlinie

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch die Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Sie erlaubt Dienstleistungsunternehmen, ihre Leistungen europaweit anzubieten. Bei der Interpretation des Inhalts der Richtlinie - insbesondere hinsichtlich des heftig umstrittenen Herkunftslandprinzips - gehen die Meinungen weit auseinander. Nach Darstellung des Europäischen Parlaments und der Sozialdemokraten erreichte das Parlament die Streichung des "Herkunftslandprinzips". Globalisierungkritiker wie Attac sind hingegen der Auffassung, dass das Herkunftsland-Prinzip weiterhin Kern der Richtlinie geblieben ist. Attac verweist hierzu auf den konservative Verhandlungsführer, der erklärt habe, "das Herkunftslandprinzip sei nach wie vor vorhanden, auch wenn es als Wort im Text nicht mehr auftauche". Die erfolgte "Umbenennung" in der Richtlinie stelle "eine Täuschung der Öffentlichkeit über die tatsächlichen Folgen des Richtlinienentwurfs" dar.

Das Parlament verabschiedete mit großer Mehrheit den letzten so genannten Kompromissentwurf der Dienstleistungsrichtlinie, die bürokratische Hindernisse und diskriminierende Regelungen abbauen soll, um es Handwerkern, Freiberuflern und anderen Unternehmern zu erleichtern ihre Leistungen im europäischen Ausland anzubieten. Vor allem Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale (rund 80 Prozent der Abgeordneten) folgten der Empfehlung des Binnenmarktausschusses, keine inhaltlichen Änderungen mehr am Text des Ministerrates vorzunehmen, da dieser weitgehend dem vom Parlament in erster Lesung verabschiedeten Entwurf entspreche.

Das Parlament habe weit reichende Änderungen durchsetzen können, teilte die Pressestelle des Europaparlaments mit: "Insbesondere werden nach dem jetzt verabschiedeten Richtlinien-Entwurf die rechtlichen Regelungen des Landes angewendet, in dem die Dienstleistung erbracht wird – und nicht die des Herkunftslandes ('Herkunftslandprinzip'), wie es der ursprüngliche Entwurf der sogenannten Bolkestein-Richtlinie vorgesehen hatte. Auch wurden verschiedene soziale und gemeinnützige Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen."

Kommentare von Europaabgeordneten

Die Berichterstatterin, die deutsche SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt, sagte, dass es durch gute Zusammenarbeit aller Kräfte dem Parlament gelungen sei, eine "Symbiose zwischen den Interessen der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Wirtschaft" zu erreichen. Durch die Abkehr vom Herkunftslandprinzip sei es gelungen, "die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und einen ungesunden Wettbewerb zwischen den Sozialsystemen der Mitgliedsstaaten zu verhindern".

Für die Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischer Demokraten, unterstrich der britische Konservative Malcolm Harbour die Bedeutung der Richtlinie für kleine und mittelständische Unternehmen, die nahezu 90 Prozent der Dienstleistungen in Europa erbringen und die von den derzeitigen Hindernissen im Binnenmarkt "tief frustriert" seien. Der gefundene Kompromiss sei außerdem ein Beispiel "guter Politik", weil er das Ergebnis von Verhandlungen mit vielen konstruktiven und detaillierten Argumenten gewesen sei.

Die Liberalen sagten ebenfalls, dass die Richtlinie ein Gewinn für die Dienstleistungsfreiheit sei, auch wenn einige Redner, etwa der FDP-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorf, kritisierten, dass die Endfassung der Richtlinie nicht weit genug gehe und in der Diskussion über die Richtlinie Chancen der Liberalisierung klein geredet und Risiken übertrieben worden seien.

Grüne und Vereinigte Linke meinten, das Parlament habe zu früh "kapituliert". Heide Rühle von den Grünen kritisierte der verabschiedete Text biete keine ausreichende Rechtssicherheit, was den Ausschluss bestimmter sozialer und gemeinnütziger Dienstleistungen und die Anerkennung von Tariflöhnen betreffe. Daran ändere auch die Erklärung von Binnenmarkt-Kommissar McCreevy im Parlamentsplenum nichts.

Die Linksabgeordnete Sahra Wagenknecht sprach von "einem der schäbigsten Kapitel, an denen das Europaparlament mitgewirkt hat". Das Parlament sei willfährig auf die Linie eingeschwenkt, die von Rat und Kommission vorgegeben worden sei. "Die ursprünglichen vollmundigen Ankündigungen, die insbesondere von den Sozialdemokraten gemacht wurden, waren nichts anderes als ein reines Schaugefecht", so Wagenknecht. "Keine Kröte war zu groß, als dass sie nicht von der Mehrheit der Sozialdemokraten hätte geschluckt werden können. Entscheidend war der gemeinsame Schulterschluss der neoliberalen Parlamentsmehrheit mit den Großkonzernen, die unermüdlich für die Bolkestein-Richtlinie getrommelt haben und nun am Ziel angelangt sind. Dem Europäischen Gerichtshof, der für seine konzernfreundlichen Entscheidungen bekannt ist, wird es jetzt überlassen, mit seinen Interpretationen das neoliberale Werk zu vollenden."

"Wer sich den Schneid mit einigen kosmetischen Veränderungen abkaufen lässt und jedwede neoliberale Schandtat als Erfolg verkauft, handelt nicht im Interesse der Beschäftigten in Europa", meint die Linksabgeordnete. "Sie sind es, die die Quittung zahlen werden: Die Dienstleistungsrichtlinie wird eben nicht Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen, sondern zu weiterem Sozialabbau und der Aushöhlung von Sozial-, Arbeits- und ökologischen Standards führen."

Glos: Die Richtlinie wurde auf Betreiben Deutschlands "entschärft"

Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Michael Glos sagte: "Ich begrüße sehr, dass sich das Europäische Parlament heute mit so großer Mehrheit für den Kompromisstext ausgesprochen hat. Europa hat bei dieser schwierigen Richtlinie Handlungsfähigkeit bewiesen und einen ökonomisch und sozial ausgewogenen Kompromiss erreicht."

Der Richtlinie seien Differenzen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vorausgegangen, so Glos. Der Ursprungsvorschlag der EU-Kommission habe noch das so genannte Herkunftslandprinzip vorgesehen, nach dem für die Leistungserbringung die Gesetzte des Sitzlandes des Unternehmens gegolten hätten. "Gegner der Richtlinie fürchteten deshalb Lohndumping und eine unübersichtliche Rechtslage für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Vor allem auf Betreiben Deutschlands und Frankreichs hatten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer daraufhin im Frühjahr 2006 den Kommissionsentwurf entschärft."

Attac: Nicht wundern über Politik-Verdrossenheit

Mit scharfer Kritik hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf die Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie am Mittwoch im Europäischen Parlament reagiert. "Wer derart ignorant gegen die Interessen der Mehrheit Politik macht, braucht sich über wachsende Europa- und Politik-Verdrossenheit nicht zu wundern", kommentierte Stephan Lindner von Attac.

Obwohl die EU-Kommission und der Rat viele Änderungen wieder gestrichen hätten, die das Parlament nach den Massenprotesten im Februar dieses Jahres in den ursprünglichen Entwurf geschrieben hätte, habe das Europäische Parlament der Dienstleistungsrichtlinie nun mit großer Mehrheit zugestimmt.

Wegen des großen Wohlstandsgefälles in der Europäischen Union wird es Attac zufolge zu verstärktem Lohndumping kommen. Noch mehr Menschen müssten so Beschäftigungsverhältnisse eingehen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. "Die wachsende soziale Spaltung und die Debatten zu Unterschicht und abgehängtem Prekariat scheinen zu den meisten Abgeordneten in Brüssel noch nicht durchgedrungen zu sein", so Lindner.

Da auch weite Bereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge zum Anwendungsbereich der Richtlinie gehörten, befürchtet Attac auch hier Verschlechterungen. "Nachdem vor einigen Jahren bereits der Strommarkt ähnlichen Regelungen unterworfen wurde, stiegen dort nicht nur die Preise, sondern verschlechterte sich auch die Versorgungssicherheit. Einige Millionen Haushalte mussten das erst kürzlich in Westeuropa erfahren, als bei ihnen stundenlang der Strom ausfiel. Dass diese gescheiterte Politik jetzt trotzdem auf fast alle anderen Branchen ausgedehnt wird, ist ein Skandal", so Lindner.

Lötzer: 30 bis 90 Regulierungs-Anforderungen stehen zur Disposition

"Mit der Zustimmung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie hat das Europäische Parlament eine umfassenden Deregulierung, ein Sozial- und Umweltdumping in großem Maßstab in die Wege geleitet", sagte die Links-Abgeordnete im Deutschen Bundestag, Ulla Lötzer. Mit der Richtlinie müssten rund 30 Anforderungen an Dienstleistungserbringer von den Mitgliedstaaten sofort abgeschafft und weitere 60 dahingehend überprüft werden, ob sie erforderlich seien. "Eine wirksame Wirtschaftsaufsicht und Kontrolle der Dienstleistungserbringer wird durch die Richtlinie stark eingeschränkt."

Während sich „inländische“ Dienstleister jeweils vollständig an das "inländische" Recht und Gesetz halten müssten, "müssen grenzüberschreitende dies künftig nicht mehr", so Lötzer. Dann sind nicht einmal mehr nach dem Buchstaben her "vor dem Gesetz alle gleich". Das grenze an "politisch gewolltes Chaos" und führe zu hoher Rechtsunsicherheit.

GEW: "Kein guter Tag für die Bildung"

"Das war kein guter Tag für die Bildung. Die Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie schafft Verunsicherung im Bildungsbereich. Bildung ist Teil der Daseinsvorsorge für die Menschen in unserem Land, sie hat zentrale Bedeutung für eine demokratische Gesellschaft. Jetzt ist zu befürchten, dass Privatisierungstendenzen verstärkt werden und das öffentliche Bildungswesen seine gesellschaftliche Funktion immer weniger erfüllen kann", sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Donnerstag.

Im Bildungsbereich sei die Richtlinie "nicht eindeutig formuliert" und eröffne Interpretationsspielräume. Es bestehe die Gefahr, dass Maßnahmen zum Schutz des Angebots öffentlicher Bildung auf nationaler Ebene nicht ergriffen werden dürften. "Wenn aber Deregulierung und Liberalisierung zum 'goldenen Kalb' werden, sind Qualität von Bildung und Chancengleichheit bedroht. Den Menschen werde der Zugang zu kostenlosen, öffentlichen Bildungsangeboten erschwert.