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Vierter Abschiebeversuch eines angolanischen Staatsangehörigen

Abschiebung

Dem angolanischen Staatsangehörigen Miguel M. droht der vierte Abschiebeversuch ins Herkunftsland. Der abgelehnte Asylbewerber hat sich in der Vergangenheit bereits gegen Abschiebungsversuche zur Wehr gesetzt - aus Angst vor einer Inhaftierung unmittelbar nach seiner Ankunft in Luanda. Der bislang letzte Versuch scheiterte an der Weigerung eines Piloten, den gefesselten Herrn M. zu befördern. Miguel M. stammt aus der Enklave Cabinda, die zu Angola gehört. Er ist Mitglied der Organisation FLEC-FAC, die sich für die Unabhängigkeit Cabindas einsetzt und deshalb von der Zentralregierung bekämpft wird. Pro Asyl fordert, keine Abschiebung um jeden Preis durchzusetzen.

Als Mitglied der FLEC-FAC in Angola gefährdet, gelang Miguel M. 1997 die Flucht nach Deutschland, wo er einen Asylantrag stellte. Im Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) vom 30. September 1997 finden sich neben wenig differenzierten Behauptungen zur angeblichen Unglaubhaftigkeit des Asylantragstellers rassistische Untertöne.

Details der von ihm geschilderten Flucht gehörten „zum stets wiederkehrenden Repertoire einer Vielzahl afrikanischer Asylbewerber, ohne dass nach der Art der Einlassungen davon ausgegangen werden kann, dass sie die geschilderten Vorfälle wirklich erlebt haben.“ Mehr Wohlwollen schlug Herrn M. auch bei den Verwaltungsgerichten nicht entgegen. Die Durchführung eines Folgeverfahrens wurde vom BAFl im Juli 2002 abgelehnt. Seit Oktober 2002 sitzt er in Leipzig in Abschiebungshaft.

Miguel M. fürchtet, im Fall seiner Abschiebung nach Angola von Regierungsseite inhaftiert und misshandelt zu werden. Er ist den dortigen Behörden als aktives Mitglied der FLEC-FAC bekannt, für die er in Deutschland exilpolitisch tätig war. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat in der jüngsten Vergangenheit, zuletzt am 28. November 2002, mehrfach auf die schwierige humanitäre Lage in Angola hingewiesen. UNHCR spricht sich aufgrund fortdauernder Kampfhandlungen in zahlreichen Regionen Angolas ausdrücklich gegen zwangsweise Rückführungen dorthin aus.

Amnesty International hat in urgent actions vom Dezember 2002 und Januar 2003 darauf hingewiesen, dass die angolanische Regierung ihren Militäreinsatz gegen die FLEC beträchtlich intensiviert hat und zahlreiche Berichte über die vorsätzliche und willkürliche Tötung von Zivilisten sowie über willkürliche Festnahmen und Fälle von „Verschwindenlassen“ vorliegen. In der Vergangenheit seien mutmaßliche FLEC-Angehörige in der Haft gefoltert worden.

Nach einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom November 2002 werden „die nachfolgend aufgeführten Personen besonders häufig Opfer von Entführung, Zwangsarbeit, Verstümmelung oder Exekution durch die angolanische Regierung: Personen, die zu Recht oder Unrecht verdächtigt werden, Angehörige oder SympathisantInnen illegaler separatistischer Bewegung zu sein, darunter insbesondere: FLEC, FLEC-FAC, FLEC Renovada und FDC.”

Noch in dieser Woche ist ein erneuter Abschiebeversuch geplant - mit einem durch die Zentrale Ausländerbehörde Chemnitz organisierten Charterflug. Pro Asyl vermutet, dass die Charter-Abschiebung mit einem Kleinflugzeug erfolgen wird und es für das weitere Vorgehen der Begleitbeamten vermutlich keine Zeugen geben wird. Betreuern gegenüber hat Herr M. Suizidabsichten geäußert. Pro Asyl appelliert an das Bundesinnenministerium, angesichts des klar erkennbaren Risikos für Angehörige der FLEC-FAC, die Abschiebung zunächst auszusetzen und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu bitten, vor diesem Hintergrund erneut sorgfältig zu prüfen, ob Abschiebungshindernisse vorliegen.

Darüber hinaus appelliert PRO ASYL an Bundesinnenministerium und Bundesgrenzschutz, sich an die Maxime der für Luftabschiebungen geltenden Dienstanweisung zu halten. Die sieht vor, Abschiebungen nicht um jeden Preis durchzusetzen.