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Staatsanwaltschaft Trier stellt Ermittlungen gegen Behördenmitarbeiter ein

Skandal in rheinland-pfälzischer Abschiebungsbehörde

Sehr schnell und mit lediglich 14-zeiliger Begründung hat die Staatsanwaltschaft Trier ein Ermittlungsverfahren eingestellt, nach dem vier chinesische Staatsangehörige im Juli Strafanzeige wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung gegen Verantwortliche des Ausländeramtes und der Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung in Trier gestellt hatten. Die betroffenen Chinesen hatten angegeben, während einer Zwangsvorführung in der Clearingstelle Opfer von Bedrohungen und in einem Fall Gewaltanwendung durch Landsleute geworden zu sein, berichtet Pro Asyl.

Verhöre durch angebliche chinesische "Experten", die sich den Betroffenen gegenüber nicht auswiesen, hatten ohne jede Kontrolle durch deutsche Beamte hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Die Einstellungsverfügung vom 6. August 2003 stellt lediglich auf das bereits bekannte Faktum ab, dass deutsche Behördenmitarbeiter bei den unmittelbaren Befragungen nicht anwesend waren und vom Vorgehen der chinesischen "Experten" nichts mitbekommen hätten.

Die Strategie der organisierten Unverantwortlichkeit in Trier treffe offenbar auf die offenen Ohren der Staatsanwaltschaft. Man sperre Zwangsvorgeführte in einer deutschen Behörde mit selbst ernannten Experten des Herkunftslandes zusammen und hindere potentielle Beistände unter Missachtung des Verwaltungsverfahrensgesetzes an einer Begleitung - schon ist man die Verantwortung los für das, was hinter verschlossener Tür auf deutschem Boden geschieht.

Der Clearingstelle Trier wäre laut Pro Asyl zu empfehlen, an die Tür der Räume, die ausländische "Experten" auf diese Weise nutzen können, konsequenterweise ein Schild zu hängen: "Betreten auf eigene Gefahr! Rechtsstaatsfreier Raum! Es gelten chinesische Gepflogenheiten. Von eventuellen Unregelmäßigkeiten können deutsche Behördenmitarbeiter keine Kenntnis haben. Ihre Landesregierung Rheinland-Pfalz."

In keiner Weise auseinandergesetzt habe sich die Staatsanwaltschaft mit der Tatsache, dass es eine Garantenpflicht deutscher Behörden für alles gibt, was in ihren Räumen vorgeht. So würde selbstverständlich niemand akzeptieren, wenn ein Sozialamtsleiter auf die Idee käme, einen widerspenstigen Sozialhilfeempfänger in einem Hinterzimmer seines Amtes einem privaten Ordnungsdienst zur weiteren Überzeugungsbildung zu überlassen, ohne für die Folgen zur Verantwortung gezogen zu werden.

Der Wiesbadener Rechtsanwalt der chinesischen Anzeigeerstatter wird Beschwerde einlegen. Soweit sich die Strafanzeigen auf mögliche Straftaten der chinesischen "Experten" beziehen, hat sich die Staatsanwaltschaft ohnehin eine gesonderte Entscheidung vorbehalten. Man werde gespannt sein dürfen, welche Ermittlungstiefe die Staatsanwaltschaft Trier hierbei erreicht, gebe es doch Fakten, die eine Überprüfung nahe legen.

So hat der Leiter des Referates Ausländerfragen im rheinland-pfälzischen Innenministerium, Herr Muth, der Geschäftsstelle des Arbeitskreises Asyl Rheinland-Pfalz telefonisch am 1. Juli 2003 mitgeteilt, die chinesischen "Experten" hätten keine Befugnis gehabt, Entscheidungen über die Rückübernahme zu treffen. Ihre Aufgabe sei lediglich gewesen, Daten und Angaben der Vorgeführten zu erheben. Sie hätten allerdings die Ausstattung gehabt, diese Daten per PC mit Zugriff auf chinesische Melderegister abzugleichen.

Die Entscheidung über die Rückübernahme werde jedoch in China beziehungsweise in der Botschaft getroffen. Dies lege den Anfangsverdacht nahe, dass es sich bei den "Experten" gar nicht um konsularisches Personal gehandelt hat, so dass der Hinweis des rheinland-pfälzischen Ministers Zuber, der Vorgang habe insgesamt konsularischen Gepflogenheiten entsprochen, möglicherweise fehlgeht.