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Große Hilfsorganisationen melden deutsche Verletzungen des Rechts auf Nahrung

Völker- und Menschenrecht

"Brot für die Welt", der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und die Menschenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Informations- und Aktionsnetzwerk) haben der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, das Recht auf Nahrung in anderen Ländern zu verletzen. In ihrem Bericht, den sie letzte Woche der Menschenrechtskommission in Genf vorgelegt haben, dokumentieren sie sieben Fälle, in denen Deutschland zu solchen Menschenrechtsverletzungen beigetragen habe. Der UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, Jean Ziegler, bestätigte zugleich in seinem Bericht an die Menschenrechtskommission die Argumentationslinie der deutschen Organisationen, dass die reichen Länder in ihren Außenbeziehungen das Recht auf Nahrung achten müssten. Ziegler hatte sich in seinem Bericht ausdrücklich auf Handreichungen der drei Organisationen bezogen. Die Hilfsorganisationen kündigten an, einen "Parallelbericht" vorzulegen, wenn die Bundesregierung 2006 beim zuständigen UN-Ausschuss turnusgemäß einen Bericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte erstellen werde. Jean Ziegler sagte, reiche Länder seien zur Hungerbekämpfung völkerrechtlich verpflichtet.

Der Bericht der Hilfsorganisationen argumentiert, durch die Beteiligung der Westdeutschen Landesbank (WestLB) an der Finanzierung einer Erdölpipeline in Ekuador trage Deutschland eine Mitverantwortung für die Verseuchung von Amazonasgebieten und die Zerstörung der Lebensgrundlagen indigener Gemeinschaften. In Paraguay behindere ein deutsch-paraguayisches Investitionsabkommen aus dem Jahre 1993 die Umverteilung von Land eines deutschen Großgrundbesitzers an 120 Bauernfamilien. Entgegen der eigenen Verfassung verweigere Paraguay die Umverteilung, weil das Abkommen die Enteignung von Ländereien deutscher Staatsbürger verbiete. Der Bericht zitiert weitere Fälle in Mexiko, Israel, Indien, Tschad und Kamerun.

Obwohl es in mehreren Ländern Hinweise der Zivilgesellschaft gegeben habe, habe die Bundesregierung nicht verhindert, dass deutsche Unternehmen oder die Weltbank zu Menschenrechtsverletzungen beigetragen hätten, erläutert der Bericht.

Jean Ziegler, UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, betonte, dass der "Respekt vor, der Schutz und die Unterstützung" des Rechts auf Nahrung eine völkerrechtliche Pflicht darstelle.

Der Respekt davor sei allerdings das Minimum. Dieser Respekt verlange von den Staaten, dass sie sicherstellten, dass ihre Politik und ihr Handeln nicht zu Verstößen gegen das Recht auf Nahrung führten. Das gelte auch wenn das betreffende Gebiet nicht zu ihrem Staat gehöre.

Die Verpflichtung des Schutzes, führte Ziegler aus, fordere von einem Staat, dass er dafür sorge, dass seine Bürger, seine Unternehmen, aber auch alle Gruppen die unter seine Gerichtsbarkeit fielen, nicht gegen das Recht auf Nahrung, speziell im Ausland, verstießen.

Die Verpflichtung der Unterstützung verlange von einem Staat, die Umsetzung des Rechts auf Nahrung in anderen Ländern nach seinen Möglichkeiten zu erleichtern. Auch sei es Pflicht Hilfe zu leisten wenn diese nötig sei.

Diese Maßstäbe gälten auch für das Mitwirken von Staaten in internationalen Organisationen wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds IWF und der Welthandelsorganisation WTO. Die Politik der internationalen Organisationen habe in den vergangenen Jahrzehnten mitunter die Spielräume von Regierungen des Südens bei der Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung gravierend beschnitten.

Ziegler sprach von "extraterritorialen Verpflichtungen" der Staaten. Wenn ein Staat etwa durch Agrarsubventionen, Investitionsförderung oder fragwürdige Entwicklungsprojekte zu Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern beitrage, müsse er dafür zur Verantwortung gezogen werden. Kein Staat dürfe die Menschenrechtsabkommen ignorieren, wenn er andere internationale Verträge, etwa in der WTO, unterzeichne.

"Brot für die Welt", der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und die FIAN begrüßten Zieglers Hinweis auf die extraterritorialen Staatenpflichten im Kontext der Globalisierung. Sie erklärten, ihre Organisationen verfolgten derzeit über 60 Fälle, die eine aktivere Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland erforderten.