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Seveso-II-Richtlinie

Klage gegen Flugrouten über Chemiewerk Ticona

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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel berät seit Donnerstag über eine Klage des in Nachbarschaft zum Frankfurter Flughafen gelegenen Chemieunternehmens Ticona gegen die bisherigen Abflugrouten. Diese führen in nordwestlicher Richtung teils direkt, teils in geringem seitlichen Abstand über das Werk, in dem hochgiftige Stoffe verarbeitet werden.


Angesichts der Nähe zum Flughafen hatten die zuständigen Behörden im vergangenen Jahr weit reichende Sicherheitsauflagen verhängt. Ticona reichte daraufhin Klage ein. Mit richterlicher Hilfe will das Unternehmen erreichen, dass die Flugrouten nach Süden verlegt werden, um das Risiko eines Flugzeugabsturzes über dem Werk zu verringern.

Nach Auffassung von Ticona verstoßen die Flugrouten über dem Werk gegen die europäische Richtlinie zum Schutz vor Chemieunfällen (Seveso-II-Richtlinie). Diese schreibt vor, bevorzugt Flugrouten mit dem geringsten Sicherheitsrisiko zu wählen.

Experten der Störfallkommission beim Bundesumweltministerium (SFK) hatten im Jahr 2004 die neue Landebahn im Nordwesten des Frankfurter Flughafens als unvereinbar mit dem Betrieb des nahe gelegenen Chemiewerks Ticona bezeichnet. Die zehn Sachverständigen der SFK-Arbeitsgruppe "Flughafenausbau" hielten das Risiko eines Flugzeugabsturzes über der Anlage und die daraus resultierenden Folgen für zu groß. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte damals auch eine Schließung des Chemiewerks ins Gespräch gebracht, um den Ausbau zu realisieren.

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