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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Betreuungsgeld

Gleichbehandlung

Die SPD macht verfassungsrechtliche Bedenken gegen den von der großen Koalition geplanten Zuschuss für zu Hause erziehende Eltern geltend. Auch Städtetagspräsident Christian Ude (SPD) lehnte am Mittwoch das von der CSU geforderte so genannte Betreuungsgeld ab. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Olaf Scholz sagte, er sei sich "auf den ersten Blick nicht sicher, dass diese Idee mit dem Gleichbehandlungsanspruch vereinbar ist". Die Ungleichbehandlung ergebe sich daraus, dass zu Hause erziehende Eltern Geld erhalten sollten, diejenigen, die Kindergartengebühren zahlen müssten, aber nicht.

Scholz sagte, dass es zwischen dem von der CSU vorgeschlagenen Zuschuss, der ab 2013 gezahlt werden soll, und dem von der SPD durchgesetzten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz kein Junktim gebe. "Eine solche Vereinbarung gibt es nicht", wies er Äußerungen von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer zurück.

Ude betonte bei der Hauptversammlung des kommunalen Spitzenverbandes in München, die Verteilung weiterer Wohltaten gehe auf Kosten einer ausreichenden Finanzierung des Ausbaus von Krippenplätzen. Zudem würden Migrantenfamilien die Prämie einem Krippenplatz vorziehen und könnten damit die Integration ihrer Kinder gefährden.

CSU-Chef Edmund Stoiber hatte angekündigt, einem Gesetz zum Krippenausbau nur zuzustimmen, wenn darin gleichzeitig ein finanzieller Zuschuss für zu Hause erziehende Eltern von rund 150 Euro im Monat verankert werde.

SPD-Fraktionsvize Nicolette Kressl sagte: "Ich sehe weiterhin keine Mehrheit in meiner Fraktion, ein Betreuungsgeld zusammen mit dem Ausbau der Krippenplätze in einem Gesetz zu beschließen". Das wäre ein bildungspolitischer Rückschritt. Sie wies darauf hin, dass es sich nur um eine unverbindliche Soll-Vereinbarung handele. "Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die CSU dann auch Finanzierungsvorschläge für über 2,5 Milliarden Euro auf den Tisch legt, die das Betreuungsgeld jährlich kostet."