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Im Rekruten-Prozess werden 26 Zeugen noch einmal gehört

Bundeswehr

Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne wird es am 27. Februar nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nochmals eine Beweisaufnahme geben. Nach Gerichtsangaben sollen 26 Zeugen erneut gehört werden. Damit gab die 8. Große Strafkammer dem Antrag eines Verteidigers statt, der beweisen will, dass sein Mandant - für ihn ist eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt - zum fraglichen Zeitpunkt der Geiselnahmübung überhaupt nicht am Ort des Geschehens war. Es handelt es sich um Zeugen, die alle schon einmal vernommen worden sind.

Fraglich ist laut Gericht, ob alle neu geladenen Ex-Rekruten am 27. Februar aussagen können. Möglicherweise seien darunter Soldaten, die sich gerade auf Auslandseinsätzen befinden. Wenn alle Zeugen den Termin wahrnehmen können, kann nach der Anhörung die Beweisaufnahme erneut geschlossen werden. Staatsanwalt und Verteidiger müssen dann ihre Plädoyers wiederholen. Das geht nach Meinung von Beobachtern voraussichtlich recht schnell, weil sie sich auf ihre bereits gemachten Ausführungen beziehen können.

Der Vorsitzende Thomas Mattonet hatte mitgeteilt, dass mit dem Urteil eventuell am 3. oder 12. März gerechnet werden könne. Der größte Prozess in der Geschichte der Bundeswehr wäre dann nach knapp einem Jahr beendet. Prozessbeginn war am 19. März 2007.

In dem Prozess wird ehemaligen Bundeswehrausbildern zur Last gelegt, 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Auf der Anklagebank saßen ursprünglich 18 Angeklagte, jetzt sind es noch zehn. Gegen einen Angeklagten hat das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, fünf erhielten Geldstrafen. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.