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Rente als Betrug

Das Umlageverfahren im Rentensystem

Nach Gründung der Bundesrepublik musste das Rentenwesen neu geordnet werden. Unser Parlament und die Regierung kamen zu dem Schluss, dass ein Umlageverfahren anzuwenden sei. Für ein kumulatives Verfahren, bei dem die Beiträge der Versicherten angesam­melt und ihnen nach Renteneintritt ausgezahlt würden, stand nicht genug Geld zu sparen zur Verfügung.

In der Folge geschahen zwei Dinge. Zum einen wurde das Umlage­verfahren bis heute beibehalten, obwohl in der Zeit des Wirtschaftswunders durchaus Geld für eine Umstellung auf das Kumulationsverfahren vorhanden war. Zum anderen wurde die Rentenberechnung in erheblichem Umfang von den eingezahlten Beiträgen abgekoppelt.

Unser heutiges Rentensystem lässt keine direkte Verbindung zwischen eingezahlten Beträgen und der bewilligten Rente erkennen. Damit werden Renten ins Belieben des Gesetzgebers gestellt. Unsere Rechtsnorm des Schutzes von Eigentum wird damit durchbrochen. Die Rente wird zum Almosen herabgewürdigt. Interessengruppen feilschen darum, wieviel einkassiertes Eigentum der Rentner an sie zurückgegeben werden soll.

Ein Sozialsystem mit unsozialen Ausnahmen

Das Rentensystem sollte auf einem sozialen Verfahren beruhen. Ohne diesen Aspekt der Solidarität der Menschen untereinander, scheint das System unsinnig. Von Anfang an wurde eine Differenzierung nach Einkunftsart eingebaut. Der Sozialaspekt kam nur für die arbeitende Bevölkerung zum Tragen. Die, die über der Masse rangierten, waren der Solidarität enthoben.

Kommt ein nicht zu Beitragszahlungen Verpflichteter in finanzielle Schwierigkeiten, taucht er in die solidarisch geformte Masse ein und partizipiert an deren Leistungen, ohne je selbst Abgaben dafür entrichtet zu haben. Der Sozialaspekt spielt in diesem Fall keine Rolle.

Der Arbeitgeberanteil – Zwangscharakter des Systems

Um ihr Vorgehen zu stützen, haben die Regierungen der Bundesrepublik einige flankierende Maßnahmen durchgeführt. Diese sollen die Rentenmethode als rechtens erscheinen lassen. Dazu gehört die paritätische Zahlung der Rentenbeiträge durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeber. Hinzu kommt die flexibel interpretierbar scheinende Ausweisung der Inflationsrate.

Selbst wenn man es dem Arbeitnehmer frei stellte, seine Rentenversicherung selbst zu organisieren, würde damit der Arbeitgeberanteil der Rentenbeiträge wegfallen. Damit wird eine selbstorganisierte Rentenversicherung unmöglich gemacht. Der Arbeitnehmer wird damit praktisch in die Rentenversicherung hineingezwungen, will er nicht enorme finanzielle Nachteile in Kauf nehmen.

Verträglichkeit von Umlage- und Kumulationsverfahren

Bei der Berechnung der Rentenbezüge wird ein Mischverfahren angewendet. Zwar geht die tatsächlich geleistete Erwerbsdauer in die Rechnung ein. Doch es werden oder wurden auch Studien- und andere Ausfallzeiten berücksichtigt. Schließlich wird die Zahl fehlender Jahre zwischen gesetz­geberisch festgelegtem und tatsächlichem Renteneintritt eingerechnet.

Das angewendete Umlageverfahren ist für die Überbrückung der anfänglichen Liquiditätslücke notwendig. Ist dieser Engpass nicht mehr gegeben, weil der Staat die Liquidität gewährleisten kann, ist das Kumulations­verfahren anzuwenden. Das bedeutet: Nur die Erhebung der Rentenbeiträge darf weiterhin im Umlageverfahren stattfinden, die Berechnung der Renten hat so zu erfolgen, als wären die Beiträge im Kumulationsverfahren erhoben worden.

Gemäß Grundgesetz hat der Staat die Pflicht, das Eigentum seiner Bürger zu schützen. Die Rentenbeiträge sind aber Eigentum des Bürgers und dürfen nicht durch dubiose Machenschaften auf einen Teilbetrag reduziert werden. Die Rentenanstalt hat also, Umlageverfahren hin und her, die Beiträge so zu behandeln, als wären sie im Kumulationsverfahren gezahlt worden.

Die Beseitigung der anfänglichen Liquidationslücke nach dem Krieg, muss durch den Staat als Träger der Solidargemeinschaft erfolgen. Auch der Finanzengpass im Rentenwesen, der nach der Eingliederung der Neuen Bundesländer in die Bundesrepublik auftrat, ist durch die Gesamtheit des Volke zu finanzieren. Die Gemeinschaft der Rentenversicherten ist dafür nicht zuständig.

Die manipulierte Inflationsrate

Die Inflationsrate ist für die Summation der Rentenbeiträge über ein Erwerbs­leben hinweg von ausschlaggebender Bedeutung. Das statistische Bundesamt berechnet jährlich die Inflationsrate. Doch der errechnete Wert hat mit der Realität nichts gemein. Obwohl die Einkommen vieler Erwerbstätiger über die Zeit steigen, das was sie sich leisten können, sinkt von Jahr zu Jahr.

Der Realwert der Einkommen verringert sich systematisch und die Regierungen – wohlgemerkt aller Staaten in der Welt – versuchen nachzuweisen, dass die Geldentwertung nur bei mageren 2 % liegt. Das ist natürlich unwahr. Die tatsächliche Geldentwertung liegt weit darüber.

Auf einem der Kongresse der Edelmetaller, der seit 2005 in München statt­findet, wurde von einem kompetenten Redner die heute bestehende Inflations­rate mit 7,5 % beziffert. Edelmetaller sind meist sehr gut orientiert, denn ihre Klientel gehört zu den wirklich Einflussreichen.

Die Angabe deckt sich mit den Ausführungen in dem Buch von Prof. Max Otte, „Der Crash kommt“, aus welchem sich durch simple Umrechnung ebenfalls eine Inflationsrate von 7,5 % bestimmen läßt. Diese Inflationsrate besteht seit ungefähr 30 Jahren.

Noch eine Bestätigung dafür, dass das statistische Bundesamt die Inflationsrate falsch angibt, resultiert aus der Tatsache, dass der Heizölpreis innerhalb von rund 40 Jahren von damals 10 Pfennig = 5 Eurocent pro Liter Heizöl, auf heute etwa 65 Cent gestiegen ist. Umgerechnet bedeutet das eine durchgängige Verteuerung aller Produkte, da der Preisanstieg von Erdöl sich auf die Preise aller anderen Produkte sehr stark auswirkt.

Der Wert der kumulierten und verzinsten Beiträge

Will man den Wert der zusammenaddierten Beiträge eines Erwerbslebens bestimmen, stellen sich dem Schwierigkeiten in den Weg. Zum einen sind die Bezüge und damit die Rentenbeiträge in jungen Jahren oft deutlich geringer als in Zeiten, in welchen vielleicht schon eine gehobene Position errungen wurde. Im Einzelfall kennt man die Beiträge und kann sie zusammenrechnen.

Anders ist es mit dem Einfluss der Inflationsrate. Die für das Jahr erhobenen Beiträge müssen mit dem Faktor multipliziert werden, der aus dem damaligen Wert des Beitrags den heutigen Wert errechnen läßt. Ohne einen großen Fehler zu begehen nehme ich einfach für frühere Zahlungen den heutigen Beitrag an. Denn damalige Einkünfte waren real mehr wert als heutige Einkünfte.

Ich darf das tun, denn der Staat als Sachwalter meiner Beitragszahlungen ist gehalten, den Wert des für mein Alter angesparten Geldes wie ein guter Kaufmann zu erhalten. Ja, er ist sogar dazu verpflichtet, das Geld in angemessener Weise zu vermehren. Ich denke, daß ein Zinssatz von 3 % als durchaus angemessen gelten kann.

Nehme ich einmal an, ein Arbeitnehmer hat ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Dann erhält die Rentenkasse 6.000 Euro pro Jahr in realem Wert angegeben. Das macht nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit 270.000 Euro an angesparten Beiträgen. Bei einer Verzinsung von 3 % der Beträge insgesamt wird etwa eine Verdoppelung des Gesamtbetrags erreicht.

Das sind dann 540.000 Euro nach heutigem Geldwert, die dem Beschäftigten mit einem bisherigen Monatseinkommen von 2.500 Euro bei Rentenantritt zur Verfügung stehen müssten. Wenn der Staat seriös handeln würde.

Dauer und Höhe der daraus hergeleiteten Rente

Ohne dass noch eine Verzinsung der nicht ausbezahlten angesammelten Beiträge stattfindet, würde diese Summe die bisherigen Bezüge für 20 Jahre abdecken. Dabei ist klar, dass der Staat als Sachwalter des Rentensystems die durch Inflation entstehende Entwertung der zu verrentenden Summe auszugleichen hat. Werden wiederum 3 % Zinsen auf den jährlichen Restbestand der angesparten Beiträge dem Guthaben zugeschlagen, kommt man auf eine Dauer von mindestens 25 Jahren Rentenzahlung, für die das angesammelte Geld reicht.

Rente mit 65, 67 oder mit 70?

In der heutigen Situation leerer Staatskassen ist eine Rentenzahlung auf Basis des Kumulationsprinzips unmöglich. Es fehlen einfach die Gelder. Doch wenn man schon gezwungen ist, am Umlagesystem festzuhalten, dann sollte das in honoriger Weise geschehen. Von solcher Praxis sind wir weit entfernt. Schon die Einführung der Rente mit 67 war im Innersten unseriös und gegen das Wohl des Volkes gerichtet. Denn schließlich kommt jeder arbeitende Bürger irgendwann in die Situation Rente zu beziehen. Die Verteidigung der Regularität der Renten ist also keine Interessenvertretung einer nicht mehr leistungstragenden Gruppe, sondern die der Gesamtheit anständiger Bürger.

Aus Politikerkreisen kommt oft der Vorwurf, in Finanzkreisen herrsche der Raubtierkapitalismus. Mein Eindruck ist: die Volksvertreter stehen den Finanzhaien in nichts nach.

Ein Beispiel mag das erläutern. Stirbt der eine Ehepartner in einer Ehe, werden dem anderen ein Teil der Rente des Verstorbenen weiter gezahlt. Vor einiger Zeit wurde dieser Anteil von 60 % auf 50 % gesenkt.

Zum Schluss also die Frage:Rente mit 67? Warum nicht mit Hundert? Es scheint fast so, als ob das derzeitige Regierungssystem den Bezug einer Rente - egal wie minimal sie auch ausfällt - verhindern will.

Adolf Tscherner

Am 28. Aug. 2010

Gegen Privatversicherung

Der frühere Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) sieht die gesetzliche Rentenversicherung zu Unrecht im Kreuzfeuer der Kritik. Die gesetzliche Rente stelle immer noch die beste Altersversorgung dar und sei gegenüber der Privatversicherung zu bevorzugen, sagte der CDU-Politiker am Montagabend in der ARD-Sendung "Beckmann". "Es gibt nichts Sichereres als unser Rentensystem. Die Rente ist bei Währungsreformen, im Krieg und bei Inflation gezahlt worden", so Blüm Dagegen sei die Privatversicherung "teurer und unsicherer". Er wandte sich gegen die Darstellung von Politikern, die Privatvorsorge könnte der "Lebensretter der Alterssicherung" sein und betonte: "Das ist sie nicht für Geringverdiener, nicht für Arbeitslose, nicht für Kranke, nicht für Erwerbsunfähige. Und für die brauchen wir die gute alte Rentenversicherung. Ohne Solidarität gibt es keine Gesellschaft."

Blüm bezeichnete die aktuelle Rentendebatte als "Kampagne, um den Versicherungsunternehmen Kunden zuzuführen". Es mache ihn "wütend, wenn der Sozialstaat in Grund und Boden geredet" werde. Blüm zeigte sich überzeugt, dass die gesetzliche Rente in voller Höhe gesichert werden könne. "Wenn die Löhne nicht steigen, kann auch die Rente nicht steigen", so Blüm weiter. Und "natürlich" müssten die Rentenbeiträge angepasst werden. "Man fährt das System vor die Wand, wenn man Höchstgrenzen setzt", warnte Blüm.

Am 22. Mär. 2006