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DDR-Eisenbahner haben keinen Anspruch auf höhere Renten

Bundesverfassungsgericht

Ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn der DDR haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerden von zwei früheren DDR-Eisenbahnern. Bei der Umstellung der DDR-Renten nach westdeutschem Recht habe der Gesetzgeber "besondere Versorgungsformen" nicht fortsetzen müssen, urteilte das Verfassungsgericht.

Im Alterssicherungssystem der DDR gab es seit 1956 für Eisenbahner eine besondere Form der Altersversorgung, deren Leistungen über die der Sozialpflichtversicherung hinausgingen. Die Reichsbahn galt als ein Schlüsselsektor der DDR-Wirtschaft. Die Beschäftigten sollten mit der Aussicht auf eine im Durchschnitt 28 Prozent höheren Rente von einem Wechsel in eine andere Beschäftigung abgehalten werden. Die besondere Eisenbahnerversorgung wurde im Zuge der Wiedervereinigung beendet.

Zur Rechtfertigung dieses Vorgehens verwies das Verfassungsgericht jetzt auch darauf, dass ehemalige Beschäftigte der Reichsbahn als Bestandsrentner an den "erheblichen Sonderanpassungen" der Renten in den Jahren 1990 und 1991 teilgenommen hätten. Auch ein Vergleich mit Pensionären und Rentnern der Deutschen Bundesbahn komme nicht in Betracht. Der Gesetzgeber müsse die Ost-Eisenbahner nicht so behandeln, "als hätten sie ihre Erwerbsbiografie in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt". (AZ: 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03 - Beschluss vom 30. August 2005)

Erst im Mai waren Ostrentner im Kampf um höhere Altersbezüge in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht führte nun seine entsprechende Rechtsprechung fort.

Am 11-10-2005

"Aufschwung"

Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2007 um 0,54 Prozent. "Nach drei Nullrunden ist die Anhebung, auch wenn sie gering ausfällt, ein positives Signal für die Rentnerinnen und Rentner", so die Bundesregierung. Die Rentenerhöhung, die das Bundeskabinett beschlossen habe, folge der erfreulichen Entwicklung bei Wachstum "und Löhnen" im vergangenen Jahr. An "diesem Aufschwung" sollten auch die Rentnerinnen und Rentner teilhaben. Nach Auffassung der Linksfraktion will die Regierung Rentnerinnen und Rentner "für dumm verkaufen". Es handele sich "faktisch um eine Rentenkürzung".

Ebenfalls zum 1. Juli 2007 steigen nach Angaben der Bundesregierung die Renten in der Alterssicherung der Landwirte entsprechend dem Anpassungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,54 Prozent. Der allgemeine Rentenwert betrage bei ihnen dann 12,13 Euro in den alten und 10,66 Euro in den neuen Ländern.Die Anpassung der aktuellen Rentenwerte werde auch auf das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen. Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung betrage ab dem 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern zwischen 297 und 1186 Euro monatlich. In den neuen Bundesländern seien es zwischen 257 und 1029 Euro.

Weiterhin würden die Renten der rund 370.000 Versorgungsberechtigten in den alten Bundesländern angepasst. Vor allem die der Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber auch Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten erhielten 0,54 Prozent mehr.Gleiches gelte für die rund 30.000 Beschädigtengrundrenten der Kriegsopfer und der Opfer des SED-Regimes in den neuen Ländern. Entsprechend einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beziehungsweise nach dem Bundesversorgungsgesetz sind diese Renten auf das volle Niveau der Leistungen in den alten Ländern angehoben worden.

Schneider: Bundesregierung will Rentnerinnen und Rentner für dumm verkaufen

Der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Volker Schneider, sagte, Müntefering versuche, die Anhebung der Rente als Erfolg zu verkaufen. Dies sei aber "glatter Betrug". Die Anhebung der Rente um ein halbes Prozent sei "faktisch eine Rentenkürzung". Seit drei Jahren würden die Renten nicht erhöht. "Allein die zum 1. April steigenden Krankenkassenbeiträge werden den mickrigen Anstieg komplett aufzehren", kritisiert Schneider.

Völlig offen sei, wie die Bundesregierung bei dieser "Minimalerhöhung" für eine Angleichung der Renten im Osten an das Westniveau sorgen wolle. "Tatsächlich wären die Renten im Osten aufgrund der schwächeren Lohnentwicklung ohne die besondere Schutzklausel-Ost nur um einen Cent gestiegen."

"Wer wieder kontinuierlich steigende Renten will, kommt an einem gesetzlichen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde und der Rücknahme der rot-grünen Rentenreformen nicht vorbei", meint Schneider. Statt die Renterinnen und Rentner für dumm zu verkaufen, solle die Bundesregierung die Karten endlich offen auf den Tisch legen.

Am 25-04-2007

"Zwei-Klassen-Entschädigung"

Die Opferverbände kritisieren die am 13. Juni auf der Tagesordnung des Bundestages stehende Rente für ehemalige DDR-Häftlinge. "Die öffentliche Symbolkraft der Opferrente wissen wir schon zu schätzen. Aber die finanzielle Seite ist für die meisten ehemaligen SED-Opfer enttäuschend", sagte der Bundesgeschäftsführer der Union der Opferverbände der kommunistischen Gewaltherrschaft, Detlef Stein, der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung". Die Versprechungen aller Regierungskonstellationen der vergangenen 15 Jahren hätten die Hoffnung geweckt, dass die politisch Unterdrückten besser entschädigt würden. Die Regierung habe aber jetzt eine "Zwei-Klassen-Opferrenten-Entschädigung" durchgesetzt, sagte Stein.

"Das ist für viele Menschen kaum vermittelbar, von denen die meisten inzwischen schon sehr betagt sind", sagte er. Zudem bleibe eine riesige Gerechtigkeitslücke zu den Renten der ehemaligen SED- und staatlichen Funktionsträger. "Dafür werden jährlich fast vier Milliarden Euro ausgegeben, Tendenz steigend übrigens. Für die SED-Opferrente sind es um die 100 Millionen Euro", sagte Stein.

Wenn die Opferrente nur in so kleinem Rahmen umgesetzt werde, müsse wenigstens der Etat der Häftlingshilfe-Stiftung aufgestockt werden. "Wenn die Stiftung richtig helfen soll, werden jährlich etwa zehn Millionen Euro benötigt", sagte er.

Am 13-06-2007

Ablehnung durch Bundestags-Mehrheit

Der Vorstoß der Linken zur Änderung der Regelungen der Überführung der Ost-Renten in das westdeutsche System ist auf Widerstand gestoßen. Ein von der Linken eingebrachter Gesetzentwurf sowie 16 dazugehörige Anträge wurden am Donnerstag im Bundestag von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt. Die Linke hatte kritisiert, das geltende Rentenrecht benachteilige ostdeutsche Rentner. Die Fraktion hatte die namentliche Abstimmung beantragt. Damit sollte verhindert werden, dass die dringend notwendigen Änderungen pauschal abgelehnt würden, sagte Linke-Fraktionschef Gregor Gysi kürzlich.

Der Parlamentarische Sozial-Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) räumte ein, dass mit der Rentenüberleitung nach der Wende nicht sämtliche Erwartungen zu erfüllen waren. Aber mittlerweile sei das Rentenniveau Ost auf knapp 90 Prozent des Westniveaus gestiegen. Die Besonderheiten des DDR-Rentenrechts sei durch "großzügige Übergangsvorschriften" weitgehend berücksichtigt und damit der Vertrauensschutz gesichert worden. Eine Korrektur geltender Regelungen sei "rechtlich nicht geboten".

Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warb für eine Gleichbehandlung von Rentnern in Ost und West. "Uns geht es niemals um eine Besserstellung. Letztlich wollen wir, dass eine gleiche Lebensleistung zu einer gleichen Rentenleistung führt. Das ist doch nicht zu viel verlangt in einer Gesellschaft", sagte Gysi.

Die Linke kritisierte, dass viele DDR-Regelungen zur Altersabsicherung nach der Wende ignoriert worden seien, unter anderem für Hausfrauen, Krankenschwestern oder in der DDR Geschiedene. Außerdem bemängelt die Linke, dass gleiche Berufsgruppen in Ost und West in Sachen Altersversorgung unterschiedlich behandelt werden.

Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz aus dem Jahr 1991 regelt die Rentenansprüche von Bürgern, deren Altersruhegeld in der DDR auf einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem beruhte. Nach Ansicht der Linken sind vor allem staatsnahe Beschäftigte in der DDR bei der Rentenberechnung nach wie vor benachteiligt. Der Gesetzentwurf der Linken sieht daher vor, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Rentenberechnung eingehen sollten.

Am 28-05-2009