Praxis-IT im Umbruch

Praxissoftware 2026: Was Arzt- und Zahnarztpraxen wirklich brauchen

praxissoftware zahnarztDie Praxissoftware ist das Herz jeder Arzt- und Zahnarztpraxis: Hier laufen Patientendaten, Termine, Rezepte und Abrechnung zusammen. Sie verbindet die Praxis außerdem mit der Telematikinfrastruktur (TI), über die ePA, E-Rezept und der sichere Nachrichtendienst KIM laufen. Wer 2026 eine Praxissoftware auswählt oder wechselt, muss deshalb mehr beachten als Preis und Bedienung. Dieser Überblick zeigt, was Praxissoftware heute leisten muss, wie der Markt aussieht, was bereits angekündigt ist und worauf Praxen bei einem Wechsel achten sollten.

Auf einen Blick

  • Für die KV-Abrechnung reicht die KBV-Zulassung allein nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2026 muss das System auch die Konformitätsbewertung (KOB) der gematik bestanden haben.
  • Die ePA ist seit Oktober 2025 Pflicht, auch für Zahnärzte. Honorarkürzungen sind seit Januar 2026 vorgesehen.
  • In der Humanmedizin führen Systeme von CGM, in der Zahnmedizin Dampsoft und CGM. Bei der Zufriedenheit liegen kleinere Anbieter vorn.
  • Das Digitalgesetz GeDIG soll Praxen ein Recht auf kostenfreien Datenexport und Unterstützung beim Wechsel geben, es ist aber noch im Gesetzgebungsverfahren.
  • Die TI wird bis 2030 umgebaut: Der Einbox-Konnektor läuft aus, TI-Gateway und Zero Trust übernehmen.

Was ist eine Praxissoftware?

Praxisverwaltungssystem (PVS), Arztinformationssystem (AIS), Praxis-EDV oder im Zahnbereich Zahnarztsoftware: Gemeint ist immer die zentrale Software, in der Stammdaten, Karteikarte, Terminkalender, Rezepte, Befunde und Abrechnung zusammenlaufen. Nach außen hängt sie an der Telematikinfrastruktur, über die Versichertenkarte, E-Rezept, eAU, ePA und KIM laufen.

Die Entscheidung für ein System hält oft viele Jahre. Ein Wechsel kostet Zeit, Geld und Nerven. Was Praxen beim Wechsel der Praxissoftware und bei der Datenmigration beachten sollten, zeigt unser ausführlicher Beitrag.

Was eine Praxissoftware 2026 leisten muss

Pflichtanforderungen im Überblick
AnforderungWas giltStand
KBV-ZulassungVoraussetzung für die Abrechnung gesetzlich Versicherter über die Kassenärztliche Vereinigung.dauerhaft
KOB der gematikBestandene Konformitätsbewertung ist Voraussetzung für die KV-Abrechnung. Ausgenommen sind Labor, Radiologie und Pathologie.seit 1.1.2026
TI-AnbindungKonnektor oder TI-Gateway, Kartenterminal, Praxisausweis (SMC-B) und Heilberufsausweis (eHBA).Pflicht für Vertrags(zahn)ärzte
ECC-VerschlüsselungUmstellung von RSA auf ECC bei Konnektor, Karten, PVS und KIM-Dienst.Jahreswechsel 2025/26
ePANutzung und Befüllung. Vorgesehen sind 1 % Honorarkürzung und eine halbierte TI-Pauschale.Pflicht seit 1.10.2025, Sanktionen ab 1.1.2026
KIMSichere Kommunikation innerhalb der TI, etwa für Arztbriefe.im Einsatz
WechselschnittstelleHersteller müssen Patientendaten in einem standardisierten Format herausgeben (§ 371 SGB V).gilt; Kostenfreiheit im GeDIG geplant
IT-SicherheitsrichtlinieMaßnahmen nach § 390 SGB V (früher § 75b), gestaffelt nach Praxisgröße.seit 2021, 2025 überarbeitet

Zulassung und Konformitätsbewertung (KOB)

Für die Abrechnung gesetzlich Versicherter braucht das System eine KBV-Zulassung. Seit dem 1. Januar 2026 kommt die Konformitätsbewertung der gematik hinzu: Ohne sie darf ein PVS grundsätzlich nicht mehr für die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung eingesetzt werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Praxis an die TI angebunden ist.

Die gematik meldete früh, dass rund 98 Prozent des PVS-Marktes bereit seien. Für Praxen, deren System noch fehlte, gab es eng begrenzte Übergangsregeln. Wer bereits einen Wechsel eingeleitet hatte, musste bis zum 30. September 2026 auf ein konformes System umgestellt haben. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Ob das eigene System bestätigt ist, zeigt die KOB-Positivliste der gematik.

Important

Zulassung und KOB sagen etwas über Pflichtfunktionen und Interoperabilität aus, nicht über Bedienbarkeit, Support oder Stabilität im Alltag.

TI-Anbindung: Konnektor oder TI-Gateway

Die Praxis ist über einen Konnektor oder das TI-Gateway an die TI angebunden. Beim Gateway steht der Zugangspunkt nicht mehr in der Praxis, sondern im Rechenzentrum eines zugelassenen Anbieters, der auch den Betrieb verantwortet.

Zum Jahreswechsel 2025/26 wurde die TI-Verschlüsselung von RSA auf ECC umgestellt. Konnektoren, die nur RSA konnten, verloren zum 31. Dezember 2025 ihre Zulassung. Auch Praxisausweise, Heilberufsausweise, Gerätekarten, PVS und KIM-Dienst waren betroffen. RSA-basierte Ausweise durften noch bis Ende Juni 2026 weiter genutzt werden.

Anbindung einer Praxis an die TelematikinfrastrukturSchema: Praxissoftware, Kartenterminal und Ausweise in der Praxis, Zugang über Konnektor oder TI-Gateway, dahinter die TI mit ePA, E-Rezept, eAU, KIM und VSDM.So ist die Praxis an die Telematikinfrastruktur angebundenIn der PraxisPVS(Praxissoftware)Kartenterminal+ GesundheitskarteSMC-B + eHBA(Praxis- und Heilberufsausweis)Zugang zur TIKonnektor(Hardware vor Ort)oderTI-Gateway(Rechenzentrum,Betrieb beim Anbieter)Telematikinfrastruktur (TI)ePAE-Rezept / eAUKIM (sichere Nachrichten)VSDM (Versichertendaten)Anwendungen (Auswahl)
Schematische Darstellung der TI-Anbindung einer Praxis (vereinfacht).

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte die ePA nutzen. Für die Zahnarztpraxis heißt das konkret: ein PVS mit ePA-Modul, Heilberufsausweis, Praxisausweis, Kartenlesegerät und TI-Zugang. Mit jedem Stecken der Gesundheitskarte haben Praxen standardmäßig 90 Tage lang Zugriff auf die Inhalte der ePA, Versicherte können das in ihrer App anpassen und einzelne Inhalte verbergen.

Seit Januar 2026 sehen die Regeln eine Honorarkürzung von einem Prozent und eine halbierte TI-Pauschale für Praxen vor, die die ePA nicht nutzen. Wie konsequent das durchgesetzt wird und in welchem Umfang, ist in der Fachpresse umstritten.

Warning

Die Quellen zu den ePA-Sanktionen widersprechen sich. Eine Darstellung nennt Kürzungen bis 2,5 Prozent bis hin zum Abrechnungsausschluss, eine andere hält Sanktionen nur bei fehlenden ePA-Modulen für zulässig. Praxen sollten vor jeder Quartalsabrechnung prüfen, ob ihr PVS die aktuelle ePA-Version unterstützt.

Note

Für Zahnarztpraxen: Zahnärzte nutzen die ePA ebenfalls. Einzelne KZVen verlangen je Praxis und Standort eine ausgefüllte TI-Eigenerklärung, damit keine Honorar- oder Pauschalenkürzungen drohen.

KIM und TI-Messenger

KIM ist der sichere E-Mail-Dienst der TI. Er setzt den TI-Zugang, das Kartenterminal, Smartkarten und einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter voraus. Nachrichten wie Arztbriefe werden im PVS oder in einem KIM-Client erstellt und verschlüsselt innerhalb der TI zugestellt, aus dem freien Internet funktioniert das nicht. Der TI-Messenger ergänzt KIM als Chat-Dienst, ersetzt ihn aber nicht.

Datenexport und Wechselschnittstelle

Hersteller müssen nach § 371 SGB V eine standardisierte Archiv- und Wechselschnittstelle bereitstellen, damit Patientendaten bei einem Wechsel in einem herstellerunabhängigen Format mitgenommen werden können. Hinzu kommt die freiwillige Rahmenvereinbarung der KBV (§ 332b SGB V): Anbieter, die sie unterzeichnen, machen Zusagen zu Leistung und Service und werden öffentlich ausgewiesen.

IT-Sicherheit und Datenschutz

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV (§ 390 SGB V, früher § 75b) gilt seit 2021 und wurde 2025 überarbeitet, unter anderem mit Anforderungen an die Sicherheit von Cloud-Anwendungen. Die Anforderungen richten sich nach der Praxisgröße (bis 5, 6 bis 20 und über 20 Mitarbeitende). Für Zahnarztpraxen gibt es einen eigenen Leitfaden von KZBV und BZÄK.

Parallel gilt die DSGVO: Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9, Dienstleister mit Zugriff brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28), und die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bindet auch Hilfspersonen. Das gilt besonders bei Cloud-Lösungen und externer Datensicherung.

Der Markt: Humanmedizin

Die Marktanteile nach Installationen zeigen: Wenige Anbieter dominieren, und CGM ist mit mehreren Systemen stark vertreten.

Humanmedizin: Auswahl der verbreiteten Systeme
SystemHerstellerKennzahlTrend
MEDISTARCGMrund 8,5 % (ca. 10.000 Installationen)leicht fallend
TURBOMEDCGMrund 5,7 % (ca. 6.700)stärkster Rückgang der Top 10
x.isynet / x.conceptmedatixx-Familierund 5,4 % (x.isynet)stabil bis wachsend
tomedoZollsoftje nach Fachgruppe bis rund 5 %wachsend
T2medT2medkleiner Anteilstark wachsend
ALBIS, M1 PROCGM3,2 % und 2,1 %leicht fallend
Marktanteile Praxissoftware nach Installationen (Auswahl)Balkendiagramm: MEDISTAR 8,5 Prozent, TURBOMED 5,7, x.isynet 5,4, ALBIS 3,2, M1 PRO 2,1.Marktanteile Praxissoftware nach Installationen (Auswahl)MEDISTAR (CGM)8,5 %TURBOMED (CGM)5,7 %x.isynet (medatixx)5,4 %ALBIS (CGM)3,2 %M1 PRO (CGM)2,1 %Quelle: KBV-Installationsstatistik, Q2/2025, über alle Fachgruppen
Marktanteile ausgewählter PVS nach Installationen (KBV, Q2/2025, über alle Fachgruppen; Sekundärquelle, vor Veröffentlichung prüfen).

Bei den Hausärzten liegen TURBOMED und MEDISTAR vorn (rund 2.060 und 1.940 Installationen, Stand 31. März 2025), dahinter folgt tomedo.

Note

Zu den Unternehmen: Die CompuGroup Medical (CGM) setzte 2025 konzernweit rund 1,2 Mrd. Euro um (+5 %). Das Arztpraxis-Segment wuchs mit etwa einem Prozent deutlich langsamer. Umsatzzahlen einzelner Praxissysteme sind nicht veröffentlicht, Installationszahlen sind der verlässlichere Gradmesser.

Der Markt: Zahnmedizin

Bei Zahnärzten gelten eigene Systeme. Die Abrechnungsstatistik der KZBV zeigt ein klares Bild:

Zahnmedizin: Marktanteile nach Abrechnungsstatistik 2024
SystemHerstellerAnteilHinweis
DS-WinDampsoftrund 35,5 %Marktführer
Z1 (inkl. XDENT, Chremasoft)CGMrund 23,7 %Cloud-Variante XDENT
charlysolutiorund 10,2 % 
EVIDENTEVIDENTrund 7,4 % 
DENSofficeDENSrund 5,1 % 
LinuDentPharmatechnikrund 3,1 % 
Marktanteile Zahnarztsoftware (konservierend-chirurgisch)Balkendiagramm: DS-Win 35,5 Prozent, Z1 23,7, charly 10,2, EVIDENT 7,4, DENSoffice 5,1, LinuDent 3,1.Marktanteile Zahnarztsoftware (konservierend-chirurgisch)DS-Win (Dampsoft)35,5 %Z1 (CGM)23,7 %charly (solutio)10,2 %EVIDENT7,4 %DENSoffice (DENS)5,1 %LinuDent3,1 %Quelle: KZBV-Abrechnungsstatistik 2024
Marktanteile der Zahnarztsoftware (KZBV-Abrechnungsstatistik 2024; Sekundärquelle, vor Veröffentlichung prüfen).

In der Kieferorthopädie ist das Bild anders: Dort führt ivoris (Computer konkret) mit rund 37,5 Prozent vor DS-Win und Z1. Als Herausforderer treten cloudbasierte Lösungen wie CGM XDENT oder tomedo.DENTAL an.

Wie zufrieden sind die Praxen?

Marktführer und Zufriedenheitsführer sind nicht dieselben Systeme.

Zufriedenheit und Wechselbereitschaft
QuelleAussageEinordnung
Zi-Befragungtomedo liegt auf Platz 1, T2med auf Platz 2. Die Wechselbereitschaft reicht von knapp 5 % bis über 76 % je nach System.Primärquelle (Zi-Paper) prüfen
KBV (2024)Drei von vier Praxen würden ihre Software eher nicht weiterempfehlen, unter anderem wegen häufiger TI-Störungen.Pressemitteilung der KBV
VergleichsportaleDatenmigration beim Wechsel verlief bei tomedo in rund 88 % der Fälle problemlos, bei MEDISTAR und TURBOMED unter 50 %.Sekundärquelle, mit Vorsicht verwenden

Tip

Zufriedenheit hängt stark von Einführung und Support ab. Nutzerberichte aus der eigenen Fachgruppe und der Region sind oft aussagekräftiger als Gesamtstatistiken.

Neue Funktionen: KI, Cloud und Patientendienste

Hersteller setzen auf drei Entwicklungen: KI-Funktionen, Cloud-Betrieb und patientenseitige Dienste. Was davon im Praxisalltag wirklich Zeit spart, sollte vor dem Kauf in einer Testphase geprüft werden.

Funktionen und typische Prüffragen
BereichBeispielePrüffrage
KI-AssistentenTelefonassistent, Dokumentationsassistent (CGM nennt TelefonAssistent und DokuAssistent), KI-gestützte WorkflowsWo werden Daten verarbeitet? Wer ist Auftragsverarbeiter?
Cloud-PVStomedo.air, Eterno Cloud, RED Medical, CGM XDENT, CGM ONEStandort der Daten, Verfügbarkeit, Ausstiegsszenario
PatientendiensteDigitale Anamnese, Online-Terminbuchung, Recall, VideosprechstundeAnbindung an das PVS, Datenschutz, Kosten je Funktion
ReportingPraxisbudget, Dashboard, AuswertungenSind Auswertungen im Standard oder nur als Zusatzmodul?

Wohin geht die Reise? Angekündigte Änderungen

Die Digitalisierung der Praxen ist nicht abgeschlossen. Mehrere Vorhaben sind beschlossen oder angekündigt, die bei der Software-Wahl eine Rolle spielen sollten.

Fahrplan der Telematikinfrastruktur bis 2030Zeitleiste: ePA-Pflicht Oktober 2025, KOB-Pflicht und ECC Januar 2026, GeDIG im Bundestag Herbst 2026, ePA-Volltextsuche 2027, Zero Trust für alle TI-Dienste 2029, Ende der Einbox-Konnektoren Ende 2030.Fahrplan: Was gilt, was ist geplant (nicht maßstabsgetreu)Okt 2025ePA wirdPflicht fürÄrzte undZahnärzteJan 2026KOB-Pflicht fürdie KV-Abrech-nung; ECC;ePA-SanktionenSep/Okt 2026KOB-Frist fürWechsler endete;GeDIG imBundestag2027ePA-Volltext-suche (ab Jan.);weitere Diensteauf Zero Trust2029Alle TI-Diensteauf Zero Trustumgestellt(Ziel)Ende 2030Einbox-Konnektorlängstens nutzbar;TI 1.0 wirdabgeschaltetgilt bereitsläuft derzeitgeplant, Änderungen möglich
Fahrplan der TI bis 2030 (Planungsstand Oktober 2026, nicht maßstabsgetreu, Änderungen möglich).
Angekündigte Änderungen (Stand Oktober 2026)
ZeitpunktÄnderungStatus
seit Sommer 2026Zero-Trust-Architektur im Rollout, zunächst mit VSDM 2.0 (Versichertenstammdaten).läuft
Herbst 2026GeDIG: Kabinettsentwurf 15.7., Bundesrat 25.9., Beratung im Bundestag ab 8.10.Gesetzgebungsverfahren
Ende 2026ePA-Vergütung laut KBV zunächst bis Ende 2026 geregelt, Anpassung wegen Spargesetz beschlossen.Details prüfen
2026Medikationsplan in der ePA (zusätzlich zur Medikationsliste).geplant
ab Januar 2027Volltextsuche in der ePA, schrittweise; Nutzung bestimmter Routinedaten für die Forschung parallel.geplant
ab 2027Weitere TI-Dienste (genannt werden E-Rezept und KIM) sollen auf Zero Trust umgestellt werden.geplant (Quelle sekundär)
2029Umstellung aller TI-Dienste auf Zero Trust.Ziel
Ende 2030Einbox-Konnektoren längstens nutzbar, Abschaltung der TI 1.0.beschlossen

GeDIG: das neue Digitalgesetz

Das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) ist für Praxen und PVS-Hersteller besonders relevant. Nach dem Kabinettsentwurf sollen Hersteller verpflichtet werden, Praxen bei einem Wechsel zu unterstützen, ihnen die Daten kostenfrei in interoperablem Format zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung verbindlicher Updates zu informieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Praxen zu PVS, TI und Cybersicherheit beraten dürfen.

Die KBV begrüßt das, fordert aber, Sanktionen gegen Praxen abzuschaffen, wenn technische Probleme von den PVS-Herstellern verursacht werden. KZBV und BZÄK sehen die vorgesehene Möglichkeit kritisch, einzelnen Herstellern den TI-Zugang zu sperren, weil Praxen dann womöglich über Monate von der TI abgeschnitten wären.

Note

Das Gesetz befindet sich im Verfahren. Inhalte können sich noch ändern. Praxen sollten den Stand vor Vertragsabschluss prüfen und sich nicht auf Entwurfsinhalte verlassen.

TI 2.0: Das Ende des Einbox-Konnektors

Die Gesellschafter der gematik haben beschlossen, dass Einbox-Konnektoren längstens bis Ende 2030 genutzt werden können. Die Alternative ist schon heute das TI-Gateway. Mit der Zero-Trust-Architektur (ZETA) sollen Zugänge künftig über digitale Identitäten laufen und weniger Spezialhardware in der Praxis erfordern. Für die Praxis bedeutet das: Beim Kauf eines PVS sollte geklärt sein, wie es mit TI-Gateway und der neuen Architektur zusammenarbeiten wird.

ePA wird ausgebaut

Nach der Medikationsliste soll die ePA um einen Medikationsplan erweitert werden, später folgt die Volltextsuche. Praxen sollten sich vom Hersteller zusichern lassen, dass solche Erweiterungen per Update kommen und nicht als kostenpflichtiges Zusatzmodul.

PVS-Wechsel: Das sollten Praxen unbedingt beachten

Ein Wechsel der Praxissoftware betrifft den gesamten Praxisablauf. Die folgenden Punkte gehören auf jede Liste. Eine ausführliche Anleitung folgt in einem eigenen Beitrag zum Thema PVS-Wechsel.

Ablauf eines Wechsels der PraxissoftwareSechs Schritte: Bestandsaufnahme, Anbieter prüfen, Vertrag klären, Daten migrieren, Umstellen und schulen, Nachsorge.PVS-Wechsel in sechs Schritten1BestandsaufnahmeFunktionen, Geräte,Schnittstellen undPflichten erfassen2Anbieter prüfenKOB-Positivliste,Rahmenvereinbarung,Referenzen3Vertrag klärenLaufzeit, Kündigung,Kosten, AV-Vertragnach Art. 28 DSGVO4Daten migrierenTestlauf mitEchtdaten, Exportund Import prüfen5Umstellen, schulenSchulung, Umstellungabseits der Quartals-abrechnung planen6NachsorgeAbrechnung, TI-Zugang,Archiv und Altdatenprüfen
Typischer Ablauf eines PVS-Wechsels (Empfehlung der Redaktion, keine gesetzliche Vorgabe).

Der richtige Zeitpunkt

Ein Wechsel kostet Zeit und führt zu Ausfallzeiten: Installation, Datenmigration, Tests und Schulung sind aufwendig, und der Support der Hersteller ist in den ersten Monaten nach einer Einführung meist ausgelastet. Praxen sollten deshalb genug Vorlauf einplanen und den Wechsel nicht unmittelbar vor der Quartalsabrechnung legen.

Vertrag und Kosten

Neben der Lizenz fallen Kosten für Installation und Konfiguration, die Zahl der benötigten Lizenzen, Betrieb mit Updates und Wartung, Schulungen und gegebenenfalls die Datenübernahme an. Zu klären sind außerdem Kündigungs- und Vorlaufzeiten sowie ob Service vor Ort oder per Fernwartung angeboten wird.

Datenübernahme

Stammdaten, Diagnosen und strukturiert erfasste Dokumentation kommen beim Wechsel in der Regel zuverlässig mit. Schwieriger sind Scans, Bilder, selbst angelegte Formulare und die Abrechnungshistorie, denn ein eingescannter Arztbrief ist für die Software nur ein Bild. Praxen sollten vor dem Wechsel einen Testlauf mit echten Daten verlangen und Export wie Import der Wechselschnittstelle prüfen.

Aufbewahrung und Archiv

Patientenunterlagen sind grundsätzlich mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren (§ 630f BGB), für bestimmte Unterlagen gelten längere Fristen, etwa bei Röntgenunterlagen. Das Altsystem oder ein Archiv muss die Daten deshalb weiter zugänglich halten. Wer den Datenexport nach § 371 SGB V nutzt, sollte zusätzlich klären, wie lange und in welcher Form das Altsystem lesbar bleibt.

Datenschutz

PVS-Anbieter sind in der Regel Auftragsverarbeiter und brauchen einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Beim Wechsel müssen Rückgabe und Löschung der Daten im Altvertrag geregelt sein, der neue Anbieter muss in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden, und bei Cloud-Lösungen sind Datenstandort und Sicherheitskonzept zu prüfen.

Technik und Schnittstellen

Geklärt werden sollte, ob Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminal und Ausweise weiter genutzt werden können, und ob Anbindungen an Geräte funktionieren, etwa Röntgen- und Bildsysteme, Labor, Telefon oder Terminplattformen. Gerade Zahnarztpraxen haben viele angebundene Geräte, die vor dem Umstieg einzeln getestet werden sollten.

Schulung und Umstellung

Personal braucht Zeit, um sich einzuarbeiten. Ein Parallelbetrieb oder ein Lesezugriff auf das Altsystem für eine Übergangszeit erleichtert die Umstellung. Nach dem Wechsel sollten Abrechnung, TI-Funktionen wie ePA und KIM und die Archivierung geprüft werden.

Checkliste PVS-Wechsel
PhaseAufgabeHintergrund
Vor dem WechselKOB-Status und KBV-Zulassung des neuen Systems prüfenVoraussetzung für die KV-Abrechnung
Vor dem WechselTestmigration mit echten Daten verlangenScans, Formulare und Abrechnungshistorie sind die Problemfälle
VertragLaufzeit, Kündigung, Kosten und AV-Vertrag prüfenArt. 28 DSGVO
VertragZusicherung für Updates (ePA, KIM, E-Rezept) einholenVermeidet teure Zusatzmodule
UmstellungGeräteanbindungen einzeln testenRöntgen, Labor, Kartenleser, Telefon
UmstellungSchulung planen, Umstellung außerhalb der QuartalsabrechnungSupport ist anfangs oft überlastet
Nach dem WechselAbrechnung, TI, Archiv und Altdaten prüfenAufbewahrungsfrist § 630f BGB

Checkliste: Worauf bei der Auswahl achten

Auswahlkriterien
KriteriumFrage an den Anbieter
Zulassung und KOBIst das System in der KOB-Positivliste der gematik und KBV-zugelassen?
TI-FähigkeitIst es ECC-fähig und mit Konnektor wie TI-Gateway nutzbar?
ePA, KIM, E-Rezept, eAUIn welcher Version und kommen Erweiterungen per Update?
DatenexportWird die Wechselschnittstelle unterstützt, und kann ich einen Export testen?
RahmenvereinbarungHat der Anbieter die KBV-Rahmenvereinbarung unterzeichnet?
KostenWas kosten Lizenz, Wartung, Updates, TI-Dienste, Schulung und Datenübernahme?
LaufzeitWie lang ist die Bindung, wie sind die Kündigungsfristen?
SupportWie schnell ist der Support erreichbar, gibt es Vor-Ort-Service?
DatenschutzWo liegen die Daten, und liegt ein AV-Vertrag vor?
FachgruppePassen die Funktionen, bei Zahnärzten etwa Parodontologie, Befunde, Kostenpläne und Laborschnittstellen?

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Sanktionen, wenn eine Praxis die ePA nicht nutzt?

Vorgesehen sind seit Januar 2026 eine Honorarkürzung von einem Prozent und eine halbierte TI-Pauschale. Die Quellen zur tatsächlichen Durchsetzung und zum genauen Umfang widersprechen sich, deshalb sollten Praxen den aktuellen Stand bei ihrer KV oder KZV erfragen.

Muss ich mein PVS wechseln, wenn es keine KOB hat?

Ohne bestandene Konformitätsbewertung darf ein System grundsätzlich nicht mehr für die KV-Abrechnung eingesetzt werden. Die Übergangsfristen für Praxen, die einen Wechsel eingeleitet hatten, endeten am 30. September 2026. Den Status zeigt die KOB-Positivliste der gematik, Auskunft geben auch Hersteller und KV.

Brauche ich noch einen Konnektor?

Alternativ zum Konnektor in der Praxis gibt es das TI-Gateway. Einbox-Konnektoren sollen längstens bis Ende 2030 genutzt werden können.

Was ist der Unterschied zwischen KIM und TI-Messenger?

KIM ist ein sicherer E-Mail-Dienst, etwa für Arztbriefe. Der TI-Messenger ist ein Chat-Dienst für schnelle Nachrichten und ersetzt KIM nicht.

Wie lange muss ich Patientenakten nach einem Wechsel aufbewahren?

Mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, in bestimmten Fällen länger (§ 630f BGB). Die Daten müssen auch nach dem Wechsel zugänglich bleiben.

Welche Praxissoftware ist die beste?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Marktführer, Zufriedenheitsführer und Cloud-Anbieter haben unterschiedliche Stärken. Entscheidend sind Fachgruppe, Praxisgröße, vorhandene Geräte, Support und Datenschutzanforderungen.

Fazit

Praxissoftware ist längst mehr als eine Karteikarte: Sie ist die Schnittstelle zur gesamten Telematikinfrastruktur und Voraussetzung für die Abrechnung. Zulassung, KOB, TI, ePA und Datenschutz sind 2026 verbindlicher denn je, und mit GeDIG und TI 2.0 stehen weitere Änderungen an. Entscheidend ist nicht das bekannteste System, sondern das, das zur Praxis, zur Fachgruppe und zu den eigenen Datenschutzanforderungen passt.

DL

Redaktionelle Leitung & Recherche: Detlev Lengsfeld

Detlev Lengsfeld leitet die redaktionelle Recherche bei NGO-Online. Als Wirtschafts- und Fachjournalist widmet er sich der Aufbereitung komplexer wissenschaftlicher Studien, AWMF-Leitlinien und gesundheitsökonomischer Themen. Seine Beiträge entstehen durch sorgfältige Kuration evidenzbasierter Quellen, um Lesern verlässliche Orientierung im Bereich der mentalen und somatischen Gesundheit zu bieten.

Quellen und weiterführende Informationen

KBV: Elektronische Patientenakte
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte

KBV: Konnektoren und ECC-Umstellung
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/10-30/jetzt-ersatz-fuer-aeltere-konnektoren-beschaffen-laufzeit-endet-noch-dieses-jahr

KBV: Ausbau der ePA
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-06/epa-serie-alles-nur-eine-frage-welche-anwendungen-kommen-als-naechstes

KBV: Stellungnahmen zum GeDIG
https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gesetz-fuer-daten-u-digitale-innovationen-im-gesundheitswesen

KBV: Rahmenvereinbarung nach § 332b SGB V
https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/weitere-vertraege/pvs/rahmenvereinbarung_332b.pdf

Bundesgesundheitsministerium: GeDIG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gedig

gematik: Ende der Einbox-Konnektoren
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-gesellschafter-beschliessen-ende-der-nutzung-von-einbox-konnektoren

gematik: Zero Trust in der TI 2.0
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/zero-trust-als-sicherheitsstandard-fuer-die-ti-20-zuschlag-erteilt

gematik: KIM, häufige Fragen
https://www.gematik.de/anwendungen/kim/faq

KV Hessen: Konformitätsbewertung (KOB)
https://www.kvhessen.de/publikationen/konformitaetsbewertung-kob-als-voraussetzung-fuer-die-abrechnung

KV Baden-Württemberg: ECC-Umstellung
https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ti-verschluesselung-wird-auf-neues-ecc-verfahren-umgestellt

KV Berlin/Brandenburg: PVS-Auswahl und Wechsel
https://www.kvbb.de/praxis/praxiswissen/it-service-telematik/praxisverwaltungssystem-auswahl-wechsel

KZV Nordrhein: ePA
https://www.kzvnr.de/praxis/praxis-it/ti/epa

KVB: IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Serviceservices/2025-DS/KVB-RS-250805-neue-IT-Sicherheitsrichtlinie-in-Kraft.pdf

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen: FAQ Datenschutz im Gesundheitsbereich
https://lfd.niedersachsen.de/download/184757

Kategorien
gesundheit
Stichworte