Auf einen Blick
- Für die KV-Abrechnung reicht die KBV-Zulassung allein nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2026 muss das System auch die Konformitätsbewertung (KOB) der gematik bestanden haben.
- Die ePA ist seit Oktober 2025 Pflicht, auch für Zahnärzte. Honorarkürzungen sind seit Januar 2026 vorgesehen.
- In der Humanmedizin führen Systeme von CGM, in der Zahnmedizin Dampsoft und CGM. Bei der Zufriedenheit liegen kleinere Anbieter vorn.
- Das Digitalgesetz GeDIG soll Praxen ein Recht auf kostenfreien Datenexport und Unterstützung beim Wechsel geben, es ist aber noch im Gesetzgebungsverfahren.
- Die TI wird bis 2030 umgebaut: Der Einbox-Konnektor läuft aus, TI-Gateway und Zero Trust übernehmen.
Was ist eine Praxissoftware?
Praxisverwaltungssystem (PVS), Arztinformationssystem (AIS), Praxis-EDV oder im Zahnbereich Zahnarztsoftware: Gemeint ist immer die zentrale Software, in der Stammdaten, Karteikarte, Terminkalender, Rezepte, Befunde und Abrechnung zusammenlaufen. Nach außen hängt sie an der Telematikinfrastruktur, über die Versichertenkarte, E-Rezept, eAU, ePA und KIM laufen.
Die Entscheidung für ein System hält oft viele Jahre. Ein Wechsel kostet Zeit, Geld und Nerven. Was Praxen beim Wechsel der Praxissoftware und bei der Datenmigration beachten sollten, zeigt unser ausführlicher Beitrag.
Was eine Praxissoftware 2026 leisten muss
| Anforderung | Was gilt | Stand |
|---|---|---|
| KBV-Zulassung | Voraussetzung für die Abrechnung gesetzlich Versicherter über die Kassenärztliche Vereinigung. | dauerhaft |
| KOB der gematik | Bestandene Konformitätsbewertung ist Voraussetzung für die KV-Abrechnung. Ausgenommen sind Labor, Radiologie und Pathologie. | seit 1.1.2026 |
| TI-Anbindung | Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminal, Praxisausweis (SMC-B) und Heilberufsausweis (eHBA). | Pflicht für Vertrags(zahn)ärzte |
| ECC-Verschlüsselung | Umstellung von RSA auf ECC bei Konnektor, Karten, PVS und KIM-Dienst. | Jahreswechsel 2025/26 |
| ePA | Nutzung und Befüllung. Vorgesehen sind 1 % Honorarkürzung und eine halbierte TI-Pauschale. | Pflicht seit 1.10.2025, Sanktionen ab 1.1.2026 |
| KIM | Sichere Kommunikation innerhalb der TI, etwa für Arztbriefe. | im Einsatz |
| Wechselschnittstelle | Hersteller müssen Patientendaten in einem standardisierten Format herausgeben (§ 371 SGB V). | gilt; Kostenfreiheit im GeDIG geplant |
| IT-Sicherheitsrichtlinie | Maßnahmen nach § 390 SGB V (früher § 75b), gestaffelt nach Praxisgröße. | seit 2021, 2025 überarbeitet |
Zulassung und Konformitätsbewertung (KOB)
Für die Abrechnung gesetzlich Versicherter braucht das System eine KBV-Zulassung. Seit dem 1. Januar 2026 kommt die Konformitätsbewertung der gematik hinzu: Ohne sie darf ein PVS grundsätzlich nicht mehr für die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung eingesetzt werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Praxis an die TI angebunden ist.
Die gematik meldete früh, dass rund 98 Prozent des PVS-Marktes bereit seien. Für Praxen, deren System noch fehlte, gab es eng begrenzte Übergangsregeln. Wer bereits einen Wechsel eingeleitet hatte, musste bis zum 30. September 2026 auf ein konformes System umgestellt haben. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Ob das eigene System bestätigt ist, zeigt die KOB-Positivliste der gematik.
Important
Zulassung und KOB sagen etwas über Pflichtfunktionen und Interoperabilität aus, nicht über Bedienbarkeit, Support oder Stabilität im Alltag.
TI-Anbindung: Konnektor oder TI-Gateway
Die Praxis ist über einen Konnektor oder das TI-Gateway an die TI angebunden. Beim Gateway steht der Zugangspunkt nicht mehr in der Praxis, sondern im Rechenzentrum eines zugelassenen Anbieters, der auch den Betrieb verantwortet.
Zum Jahreswechsel 2025/26 wurde die TI-Verschlüsselung von RSA auf ECC umgestellt. Konnektoren, die nur RSA konnten, verloren zum 31. Dezember 2025 ihre Zulassung. Auch Praxisausweise, Heilberufsausweise, Gerätekarten, PVS und KIM-Dienst waren betroffen. RSA-basierte Ausweise durften noch bis Ende Juni 2026 weiter genutzt werden.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte die ePA nutzen. Für die Zahnarztpraxis heißt das konkret: ein PVS mit ePA-Modul, Heilberufsausweis, Praxisausweis, Kartenlesegerät und TI-Zugang. Mit jedem Stecken der Gesundheitskarte haben Praxen standardmäßig 90 Tage lang Zugriff auf die Inhalte der ePA, Versicherte können das in ihrer App anpassen und einzelne Inhalte verbergen.
Seit Januar 2026 sehen die Regeln eine Honorarkürzung von einem Prozent und eine halbierte TI-Pauschale für Praxen vor, die die ePA nicht nutzen. Wie konsequent das durchgesetzt wird und in welchem Umfang, ist in der Fachpresse umstritten.
Warning
Die Quellen zu den ePA-Sanktionen widersprechen sich. Eine Darstellung nennt Kürzungen bis 2,5 Prozent bis hin zum Abrechnungsausschluss, eine andere hält Sanktionen nur bei fehlenden ePA-Modulen für zulässig. Praxen sollten vor jeder Quartalsabrechnung prüfen, ob ihr PVS die aktuelle ePA-Version unterstützt.
Note
Für Zahnarztpraxen: Zahnärzte nutzen die ePA ebenfalls. Einzelne KZVen verlangen je Praxis und Standort eine ausgefüllte TI-Eigenerklärung, damit keine Honorar- oder Pauschalenkürzungen drohen.
KIM und TI-Messenger
KIM ist der sichere E-Mail-Dienst der TI. Er setzt den TI-Zugang, das Kartenterminal, Smartkarten und einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter voraus. Nachrichten wie Arztbriefe werden im PVS oder in einem KIM-Client erstellt und verschlüsselt innerhalb der TI zugestellt, aus dem freien Internet funktioniert das nicht. Der TI-Messenger ergänzt KIM als Chat-Dienst, ersetzt ihn aber nicht.
Datenexport und Wechselschnittstelle
Hersteller müssen nach § 371 SGB V eine standardisierte Archiv- und Wechselschnittstelle bereitstellen, damit Patientendaten bei einem Wechsel in einem herstellerunabhängigen Format mitgenommen werden können. Hinzu kommt die freiwillige Rahmenvereinbarung der KBV (§ 332b SGB V): Anbieter, die sie unterzeichnen, machen Zusagen zu Leistung und Service und werden öffentlich ausgewiesen.
IT-Sicherheit und Datenschutz
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV (§ 390 SGB V, früher § 75b) gilt seit 2021 und wurde 2025 überarbeitet, unter anderem mit Anforderungen an die Sicherheit von Cloud-Anwendungen. Die Anforderungen richten sich nach der Praxisgröße (bis 5, 6 bis 20 und über 20 Mitarbeitende). Für Zahnarztpraxen gibt es einen eigenen Leitfaden von KZBV und BZÄK.
Parallel gilt die DSGVO: Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9, Dienstleister mit Zugriff brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28), und die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bindet auch Hilfspersonen. Das gilt besonders bei Cloud-Lösungen und externer Datensicherung.
Der Markt: Humanmedizin
Die Marktanteile nach Installationen zeigen: Wenige Anbieter dominieren, und CGM ist mit mehreren Systemen stark vertreten.
| System | Hersteller | Kennzahl | Trend |
|---|---|---|---|
| MEDISTAR | CGM | rund 8,5 % (ca. 10.000 Installationen) | leicht fallend |
| TURBOMED | CGM | rund 5,7 % (ca. 6.700) | stärkster Rückgang der Top 10 |
| x.isynet / x.concept | medatixx-Familie | rund 5,4 % (x.isynet) | stabil bis wachsend |
| tomedo | Zollsoft | je nach Fachgruppe bis rund 5 % | wachsend |
| T2med | T2med | kleiner Anteil | stark wachsend |
| ALBIS, M1 PRO | CGM | 3,2 % und 2,1 % | leicht fallend |
Bei den Hausärzten liegen TURBOMED und MEDISTAR vorn (rund 2.060 und 1.940 Installationen, Stand 31. März 2025), dahinter folgt tomedo.
Note
Zu den Unternehmen: Die CompuGroup Medical (CGM) setzte 2025 konzernweit rund 1,2 Mrd. Euro um (+5 %). Das Arztpraxis-Segment wuchs mit etwa einem Prozent deutlich langsamer. Umsatzzahlen einzelner Praxissysteme sind nicht veröffentlicht, Installationszahlen sind der verlässlichere Gradmesser.
Der Markt: Zahnmedizin
Bei Zahnärzten gelten eigene Systeme. Die Abrechnungsstatistik der KZBV zeigt ein klares Bild:
| System | Hersteller | Anteil | Hinweis |
|---|---|---|---|
| DS-Win | Dampsoft | rund 35,5 % | Marktführer |
| Z1 (inkl. XDENT, Chremasoft) | CGM | rund 23,7 % | Cloud-Variante XDENT |
| charly | solutio | rund 10,2 % | |
| EVIDENT | EVIDENT | rund 7,4 % | |
| DENSoffice | DENS | rund 5,1 % | |
| LinuDent | Pharmatechnik | rund 3,1 % |
In der Kieferorthopädie ist das Bild anders: Dort führt ivoris (Computer konkret) mit rund 37,5 Prozent vor DS-Win und Z1. Als Herausforderer treten cloudbasierte Lösungen wie CGM XDENT oder tomedo.DENTAL an.
Wie zufrieden sind die Praxen?
Marktführer und Zufriedenheitsführer sind nicht dieselben Systeme.
| Quelle | Aussage | Einordnung |
|---|---|---|
| Zi-Befragung | tomedo liegt auf Platz 1, T2med auf Platz 2. Die Wechselbereitschaft reicht von knapp 5 % bis über 76 % je nach System. | Primärquelle (Zi-Paper) prüfen |
| KBV (2024) | Drei von vier Praxen würden ihre Software eher nicht weiterempfehlen, unter anderem wegen häufiger TI-Störungen. | Pressemitteilung der KBV |
| Vergleichsportale | Datenmigration beim Wechsel verlief bei tomedo in rund 88 % der Fälle problemlos, bei MEDISTAR und TURBOMED unter 50 %. | Sekundärquelle, mit Vorsicht verwenden |
Tip
Zufriedenheit hängt stark von Einführung und Support ab. Nutzerberichte aus der eigenen Fachgruppe und der Region sind oft aussagekräftiger als Gesamtstatistiken.
Neue Funktionen: KI, Cloud und Patientendienste
Hersteller setzen auf drei Entwicklungen: KI-Funktionen, Cloud-Betrieb und patientenseitige Dienste. Was davon im Praxisalltag wirklich Zeit spart, sollte vor dem Kauf in einer Testphase geprüft werden.
| Bereich | Beispiele | Prüffrage |
|---|---|---|
| KI-Assistenten | Telefonassistent, Dokumentationsassistent (CGM nennt TelefonAssistent und DokuAssistent), KI-gestützte Workflows | Wo werden Daten verarbeitet? Wer ist Auftragsverarbeiter? |
| Cloud-PVS | tomedo.air, Eterno Cloud, RED Medical, CGM XDENT, CGM ONE | Standort der Daten, Verfügbarkeit, Ausstiegsszenario |
| Patientendienste | Digitale Anamnese, Online-Terminbuchung, Recall, Videosprechstunde | Anbindung an das PVS, Datenschutz, Kosten je Funktion |
| Reporting | Praxisbudget, Dashboard, Auswertungen | Sind Auswertungen im Standard oder nur als Zusatzmodul? |
Wohin geht die Reise? Angekündigte Änderungen
Die Digitalisierung der Praxen ist nicht abgeschlossen. Mehrere Vorhaben sind beschlossen oder angekündigt, die bei der Software-Wahl eine Rolle spielen sollten.
| Zeitpunkt | Änderung | Status |
|---|---|---|
| seit Sommer 2026 | Zero-Trust-Architektur im Rollout, zunächst mit VSDM 2.0 (Versichertenstammdaten). | läuft |
| Herbst 2026 | GeDIG: Kabinettsentwurf 15.7., Bundesrat 25.9., Beratung im Bundestag ab 8.10. | Gesetzgebungsverfahren |
| Ende 2026 | ePA-Vergütung laut KBV zunächst bis Ende 2026 geregelt, Anpassung wegen Spargesetz beschlossen. | Details prüfen |
| 2026 | Medikationsplan in der ePA (zusätzlich zur Medikationsliste). | geplant |
| ab Januar 2027 | Volltextsuche in der ePA, schrittweise; Nutzung bestimmter Routinedaten für die Forschung parallel. | geplant |
| ab 2027 | Weitere TI-Dienste (genannt werden E-Rezept und KIM) sollen auf Zero Trust umgestellt werden. | geplant (Quelle sekundär) |
| 2029 | Umstellung aller TI-Dienste auf Zero Trust. | Ziel |
| Ende 2030 | Einbox-Konnektoren längstens nutzbar, Abschaltung der TI 1.0. | beschlossen |
GeDIG: das neue Digitalgesetz
Das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) ist für Praxen und PVS-Hersteller besonders relevant. Nach dem Kabinettsentwurf sollen Hersteller verpflichtet werden, Praxen bei einem Wechsel zu unterstützen, ihnen die Daten kostenfrei in interoperablem Format zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung verbindlicher Updates zu informieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Praxen zu PVS, TI und Cybersicherheit beraten dürfen.
Die KBV begrüßt das, fordert aber, Sanktionen gegen Praxen abzuschaffen, wenn technische Probleme von den PVS-Herstellern verursacht werden. KZBV und BZÄK sehen die vorgesehene Möglichkeit kritisch, einzelnen Herstellern den TI-Zugang zu sperren, weil Praxen dann womöglich über Monate von der TI abgeschnitten wären.
Note
Das Gesetz befindet sich im Verfahren. Inhalte können sich noch ändern. Praxen sollten den Stand vor Vertragsabschluss prüfen und sich nicht auf Entwurfsinhalte verlassen.
TI 2.0: Das Ende des Einbox-Konnektors
Die Gesellschafter der gematik haben beschlossen, dass Einbox-Konnektoren längstens bis Ende 2030 genutzt werden können. Die Alternative ist schon heute das TI-Gateway. Mit der Zero-Trust-Architektur (ZETA) sollen Zugänge künftig über digitale Identitäten laufen und weniger Spezialhardware in der Praxis erfordern. Für die Praxis bedeutet das: Beim Kauf eines PVS sollte geklärt sein, wie es mit TI-Gateway und der neuen Architektur zusammenarbeiten wird.
ePA wird ausgebaut
Nach der Medikationsliste soll die ePA um einen Medikationsplan erweitert werden, später folgt die Volltextsuche. Praxen sollten sich vom Hersteller zusichern lassen, dass solche Erweiterungen per Update kommen und nicht als kostenpflichtiges Zusatzmodul.
PVS-Wechsel: Das sollten Praxen unbedingt beachten
Ein Wechsel der Praxissoftware betrifft den gesamten Praxisablauf. Die folgenden Punkte gehören auf jede Liste. Eine ausführliche Anleitung folgt in einem eigenen Beitrag zum Thema PVS-Wechsel.
Der richtige Zeitpunkt
Ein Wechsel kostet Zeit und führt zu Ausfallzeiten: Installation, Datenmigration, Tests und Schulung sind aufwendig, und der Support der Hersteller ist in den ersten Monaten nach einer Einführung meist ausgelastet. Praxen sollten deshalb genug Vorlauf einplanen und den Wechsel nicht unmittelbar vor der Quartalsabrechnung legen.
Vertrag und Kosten
Neben der Lizenz fallen Kosten für Installation und Konfiguration, die Zahl der benötigten Lizenzen, Betrieb mit Updates und Wartung, Schulungen und gegebenenfalls die Datenübernahme an. Zu klären sind außerdem Kündigungs- und Vorlaufzeiten sowie ob Service vor Ort oder per Fernwartung angeboten wird.
Datenübernahme
Stammdaten, Diagnosen und strukturiert erfasste Dokumentation kommen beim Wechsel in der Regel zuverlässig mit. Schwieriger sind Scans, Bilder, selbst angelegte Formulare und die Abrechnungshistorie, denn ein eingescannter Arztbrief ist für die Software nur ein Bild. Praxen sollten vor dem Wechsel einen Testlauf mit echten Daten verlangen und Export wie Import der Wechselschnittstelle prüfen.
Aufbewahrung und Archiv
Patientenunterlagen sind grundsätzlich mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren (§ 630f BGB), für bestimmte Unterlagen gelten längere Fristen, etwa bei Röntgenunterlagen. Das Altsystem oder ein Archiv muss die Daten deshalb weiter zugänglich halten. Wer den Datenexport nach § 371 SGB V nutzt, sollte zusätzlich klären, wie lange und in welcher Form das Altsystem lesbar bleibt.
Datenschutz
PVS-Anbieter sind in der Regel Auftragsverarbeiter und brauchen einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Beim Wechsel müssen Rückgabe und Löschung der Daten im Altvertrag geregelt sein, der neue Anbieter muss in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden, und bei Cloud-Lösungen sind Datenstandort und Sicherheitskonzept zu prüfen.
Technik und Schnittstellen
Geklärt werden sollte, ob Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminal und Ausweise weiter genutzt werden können, und ob Anbindungen an Geräte funktionieren, etwa Röntgen- und Bildsysteme, Labor, Telefon oder Terminplattformen. Gerade Zahnarztpraxen haben viele angebundene Geräte, die vor dem Umstieg einzeln getestet werden sollten.
Schulung und Umstellung
Personal braucht Zeit, um sich einzuarbeiten. Ein Parallelbetrieb oder ein Lesezugriff auf das Altsystem für eine Übergangszeit erleichtert die Umstellung. Nach dem Wechsel sollten Abrechnung, TI-Funktionen wie ePA und KIM und die Archivierung geprüft werden.
| Phase | Aufgabe | Hintergrund |
|---|---|---|
| Vor dem Wechsel | KOB-Status und KBV-Zulassung des neuen Systems prüfen | Voraussetzung für die KV-Abrechnung |
| Vor dem Wechsel | Testmigration mit echten Daten verlangen | Scans, Formulare und Abrechnungshistorie sind die Problemfälle |
| Vertrag | Laufzeit, Kündigung, Kosten und AV-Vertrag prüfen | Art. 28 DSGVO |
| Vertrag | Zusicherung für Updates (ePA, KIM, E-Rezept) einholen | Vermeidet teure Zusatzmodule |
| Umstellung | Geräteanbindungen einzeln testen | Röntgen, Labor, Kartenleser, Telefon |
| Umstellung | Schulung planen, Umstellung außerhalb der Quartalsabrechnung | Support ist anfangs oft überlastet |
| Nach dem Wechsel | Abrechnung, TI, Archiv und Altdaten prüfen | Aufbewahrungsfrist § 630f BGB |
Checkliste: Worauf bei der Auswahl achten
| Kriterium | Frage an den Anbieter |
|---|---|
| Zulassung und KOB | Ist das System in der KOB-Positivliste der gematik und KBV-zugelassen? |
| TI-Fähigkeit | Ist es ECC-fähig und mit Konnektor wie TI-Gateway nutzbar? |
| ePA, KIM, E-Rezept, eAU | In welcher Version und kommen Erweiterungen per Update? |
| Datenexport | Wird die Wechselschnittstelle unterstützt, und kann ich einen Export testen? |
| Rahmenvereinbarung | Hat der Anbieter die KBV-Rahmenvereinbarung unterzeichnet? |
| Kosten | Was kosten Lizenz, Wartung, Updates, TI-Dienste, Schulung und Datenübernahme? |
| Laufzeit | Wie lang ist die Bindung, wie sind die Kündigungsfristen? |
| Support | Wie schnell ist der Support erreichbar, gibt es Vor-Ort-Service? |
| Datenschutz | Wo liegen die Daten, und liegt ein AV-Vertrag vor? |
| Fachgruppe | Passen die Funktionen, bei Zahnärzten etwa Parodontologie, Befunde, Kostenpläne und Laborschnittstellen? |
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Sanktionen, wenn eine Praxis die ePA nicht nutzt?
Vorgesehen sind seit Januar 2026 eine Honorarkürzung von einem Prozent und eine halbierte TI-Pauschale. Die Quellen zur tatsächlichen Durchsetzung und zum genauen Umfang widersprechen sich, deshalb sollten Praxen den aktuellen Stand bei ihrer KV oder KZV erfragen.
Muss ich mein PVS wechseln, wenn es keine KOB hat?
Ohne bestandene Konformitätsbewertung darf ein System grundsätzlich nicht mehr für die KV-Abrechnung eingesetzt werden. Die Übergangsfristen für Praxen, die einen Wechsel eingeleitet hatten, endeten am 30. September 2026. Den Status zeigt die KOB-Positivliste der gematik, Auskunft geben auch Hersteller und KV.
Brauche ich noch einen Konnektor?
Alternativ zum Konnektor in der Praxis gibt es das TI-Gateway. Einbox-Konnektoren sollen längstens bis Ende 2030 genutzt werden können.
Was ist der Unterschied zwischen KIM und TI-Messenger?
KIM ist ein sicherer E-Mail-Dienst, etwa für Arztbriefe. Der TI-Messenger ist ein Chat-Dienst für schnelle Nachrichten und ersetzt KIM nicht.
Wie lange muss ich Patientenakten nach einem Wechsel aufbewahren?
Mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, in bestimmten Fällen länger (§ 630f BGB). Die Daten müssen auch nach dem Wechsel zugänglich bleiben.
Welche Praxissoftware ist die beste?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Marktführer, Zufriedenheitsführer und Cloud-Anbieter haben unterschiedliche Stärken. Entscheidend sind Fachgruppe, Praxisgröße, vorhandene Geräte, Support und Datenschutzanforderungen.
Fazit
Praxissoftware ist längst mehr als eine Karteikarte: Sie ist die Schnittstelle zur gesamten Telematikinfrastruktur und Voraussetzung für die Abrechnung. Zulassung, KOB, TI, ePA und Datenschutz sind 2026 verbindlicher denn je, und mit GeDIG und TI 2.0 stehen weitere Änderungen an. Entscheidend ist nicht das bekannteste System, sondern das, das zur Praxis, zur Fachgruppe und zu den eigenen Datenschutzanforderungen passt.
Quellen und weiterführende Informationen
KBV: Elektronische Patientenakte
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte
KBV: Konnektoren und ECC-Umstellung
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/10-30/jetzt-ersatz-fuer-aeltere-konnektoren-beschaffen-laufzeit-endet-noch-dieses-jahr
KBV: Ausbau der ePA
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-06/epa-serie-alles-nur-eine-frage-welche-anwendungen-kommen-als-naechstes
KBV: Stellungnahmen zum GeDIG
https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gesetz-fuer-daten-u-digitale-innovationen-im-gesundheitswesen
KBV: Rahmenvereinbarung nach § 332b SGB V
https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/weitere-vertraege/pvs/rahmenvereinbarung_332b.pdf
Bundesgesundheitsministerium: GeDIG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gedig
gematik: Ende der Einbox-Konnektoren
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-gesellschafter-beschliessen-ende-der-nutzung-von-einbox-konnektoren
gematik: Zero Trust in der TI 2.0
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/zero-trust-als-sicherheitsstandard-fuer-die-ti-20-zuschlag-erteilt
gematik: KIM, häufige Fragen
https://www.gematik.de/anwendungen/kim/faq
KV Hessen: Konformitätsbewertung (KOB)
https://www.kvhessen.de/publikationen/konformitaetsbewertung-kob-als-voraussetzung-fuer-die-abrechnung
KV Baden-Württemberg: ECC-Umstellung
https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ti-verschluesselung-wird-auf-neues-ecc-verfahren-umgestellt
KV Berlin/Brandenburg: PVS-Auswahl und Wechsel
https://www.kvbb.de/praxis/praxiswissen/it-service-telematik/praxisverwaltungssystem-auswahl-wechsel
KZV Nordrhein: ePA
https://www.kzvnr.de/praxis/praxis-it/ti/epa
KVB: IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Serviceservices/2025-DS/KVB-RS-250805-neue-IT-Sicherheitsrichtlinie-in-Kraft.pdf
Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen: FAQ Datenschutz im Gesundheitsbereich
https://lfd.niedersachsen.de/download/184757
