Kabinett billigt Abkommen mit USA über Datenaustausch
"Fundstellendatensätze"
Übermittelt werden Daten zur Identifizierung der Person wie der Name, das Geburtsdatum, daktyloskopische Daten wie Fingerabdrücke und Informationen zu Umständen, die den Terrorverdacht begründen.
Behörden aus Deutschland und den USA erhalten einen begrenzten Zugriff auf sogenannte Fundstellendatensätze der nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken. Dabei erfolgt ein automatisierter Abgleich, gibt es einen Treffer, übermitteln die Staaten die dazugehörigen Daten im Wege der Rechtshilfe.
Das Bundesinnenministerium sagte am 4. Juni, Daten aus denen Rückschlüsse auf die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen oder religiöse Überzeugungen, das Sexualleben, die Gesundheit oder Mitgliedschaft in Gewerkschaften gezogen werden könne, dürften dann bereitgestellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens "besonders relevant" sind.