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Protestkundgebung zum Kundus-Prozess wegen möglicher Kriegsverbrechen der Bundeswehr

PM: Friedenskooperative zum Kundus-Prozess

Protestkundgebung zum Kundus-ProzessZur Kundgebung am Bonner Landgericht am 30. Oktober anlässlich des Zivilverfahrens von Angehörigen der Opfer des von der Bundeswehr zu verantwortenden tödlichen Bombardements von ca. 140 Zivilisten im September 2009 ruft auch das Netzwerk Friedenskooperative auf. "Wir organisieren die Protestkundgebung zusammen mit mit weiteren Antikriegs-Initiativen, weil die Angehörigen des Massakers Solidarität aus der deutschen Gesellschaft und Gerechtigkeit verdienen", erklärt Netzwerk-Geschäftsführer Mani Stenner und wendet sich damit gegen den Eindruck, dass Protestaktionen zum Kundus-Verfahren hauptsächlch von "linken" Gruppierungen getragen würden. Wichtiger noch als die Höhe einer Entschädigung für den Tod ihrer Angehörigen sei die juristische Feststellung, dass der Befehl des damaligen Oberst Klein Unrecht und eine Verstoß gegen das Völkerrecht gewesen sei.

"Nazi-Jäger" Simon Wiesenthal ist tot

"Recht, nicht Rache"

Sein Motto lautete: "Recht, nicht Rache". Nach dem Zweiten Weltkrieg machte sich Simon Wiesenthal als unermüdlicher "Nazi-Jäger" einen Namen und war an der Ergreifung von mehr als 1100 Kriegsverbrechern beteiligt. Nun ist Wiesenthal im Ater von 96 Jahren in Wien friedlich verstorben.

Kriegsverbrechen unter Ausschluß der Weltöffentlichkeit

Falludscha

Das Töten in Falludscha unterliegt der Militärzensur und ist den Blicken der Weltöffentlichkeit weitgehend verborgen. Die Art der Kriegsführung der US-Armee und ihrer irakischen Verbündeten verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Genfer Konvention. Damit handelt es sich um Kriegsverbrechen. Nach mehr als einer Woche Bombardierungen und brutalem Häuserkampf liegt die abgeriegelte irakische Stadt Falludscha in Trümmern. Nach einem Bericht der "Washington Post" habe die US-Armee Phosphor-Granaten auf die Stadt abgefeuert. Dadurch sei eine Feuerwand entstanden, die mit Wasser nicht gelöscht werden kann. Zahlreiche Menschen sollen durch schwerste Verbrennungen umgekommen sein. Rund 1.200 Aufständische und 38 US-amerikanische Soldaten sind nach Angaben der US-Armee bislang getötet worden. Niemand kann oder will allerdings Angaben über die Opfer unter der Zivilbevölkerung machen. Wie in jedem Krieg sind hier die Opfer ungleich höher anzunehmen.

Bundeswehr soll auch Kriegsverbrecher als Vorbilder ehren

20. Juli

Im Vorfeld des Bundeswehrgelöbnisses zum 60. Jahrestag des 20. Juli 1944 werde deutlich, dass sich die Bundeswehr in einem Rückzugsgefecht befinde: Wider besseres Wissen versuche sie, den Mythos vom "sauberen 20. Juli" zu retten, erklärt die Kampagne gegen Kriegsdienst und Wehrpflicht. Dazu antwortete der stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr, Generalleutnant Hans-Heinrich Dieter, auf einer Tagung, die vergangene Woche in Berlin und Potsdam stattfand, die Attentäter hätten "das Bewusstsein ihrer eigenen Schuld als Antrieb verstanden, dem Unrecht ein Ende zu setzen".

Kriegsverbrechen könnten dauerhaft straffrei bleiben

Bei Verlängerund der UN-Resolution

Auch Beteiligte an UN-Einsätzen sollen sich grundsätzlich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten. Das forderen die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International (ai) und Human Rights Watch. Die Resolution 1487 des UN-Sicherheitsrats verstoße gegen internationales Recht und dürfe daher nicht erneut verlängert werden, so ai. Die Bundesregierung müsse den Entwurf daher ablehnen. UN-Diplomaten warnten, durch eine weitere Verlängerung könne ein Völkergewohnheitsrecht entstehen, das eine Straffreiheit von Kriegsverbrechen durch US-Soldaten dauerhaft zementieren würde.